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Die Arbeitsmarktpolitik der letzten Jahre und die Hartz-Gesetze

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fe <strong>und</strong> ohne <strong>die</strong> Anwendung <strong>der</strong> neuen Regelungen <strong>und</strong> Instrumente an<strong>der</strong>s entwickelt<br />

hätten. Belastbare kausalanalytische Bef<strong>und</strong>e darüber liegen aber nicht vor (so<br />

auch konze<strong>die</strong>rt von Möller u.a. 2009: 2). Der Aufschwung war im Wesentlichen von<br />

<strong>der</strong> Zunahme des Exports aus dem verarbeitenden Gewerbe getragen, <strong>der</strong> sich vor<br />

allem auf <strong>die</strong> Entwicklung innovativer Produkte, <strong>die</strong> hohe Lieferzuverlässigkeit <strong>und</strong><br />

Fertigqualität, im Kern also auf Erfolge in <strong>der</strong> Innovations- <strong>und</strong> Qualifizierungspolitik<br />

<strong>und</strong> nicht auf niedrige Löhne, zurückführen lassen.<br />

Es gibt eine Reihe von Hinweisen, dass sich in den <strong>letzten</strong> <strong>Jahre</strong>n das Verhältnis von<br />

offenen Stellen <strong>und</strong> Arbeitslosen günstiger entwickelt hat. Wie<strong>der</strong>um zweifelhaft ist<br />

jedoch, ob <strong>und</strong> inwieweit <strong>die</strong> verschärften Zumutbarkeitsregelungen <strong>und</strong> Sanktionen<br />

im SGB II o<strong>der</strong> <strong>die</strong> zeitliche Begrenzung des Bezugs von Arbeitslosengeld dafür verantwortlich<br />

waren (Niemeier 2010: 321). Denn auch <strong>die</strong> These, dass <strong>der</strong> Verbleib in<br />

Arbeitslosigkeit durch das Verhalten von Arbeitslosen verursacht sei, da keine ausreichende<br />

Bereitschaft bestehe, Arbeit aufzunehmen o<strong>der</strong> da es sich finanziell nicht<br />

zu arbeiten lohne, lässt sich empirisch nicht bestätigen (Bäcker/Neubauer 2008). Arbeitslosigkeit<br />

ist <strong>und</strong> bleibt im Kern <strong>die</strong> Folge eines unzureichenden Angebots an<br />

freien Arbeitsplätzen. <strong>Die</strong> beträchtlichen regionalen Unterschiede bei den Arbeitslosen<br />

erklären sich deshalb auch nicht aus regional abweichenden Verhaltensmustern<br />

<strong>der</strong> Arbeitslosen, son<strong>der</strong>n aus <strong>der</strong> regionalen Wirtschaftsstruktur. Auch Sanktionen<br />

können in <strong>der</strong> Regel erst auf <strong>die</strong> Weigerung gegenüber einem konkreten Vermittlungs-<br />

o<strong>der</strong> Einglie<strong>der</strong>ungsangebot erfolgen.<br />

Unstrittig ist, dass seit <strong>der</strong> Einführung des SGB II insgesamt <strong>der</strong> Druck gestiegen ist,<br />

eine Arbeit zu den auch schlechtesten Konditionen anzunehmen – im Bereich von<br />

Niedriglöhnen, Leiharbeit, befristeter Beschäftigung, Teilzeittätigkeiten o<strong>der</strong> Minijobs<br />

(Kettner/Rebien 2007; Achatz/Trappmann 2009; Ben<strong>der</strong> u.a. 2007). Der Prozess <strong>der</strong><br />

Ausweitung von Niedriglöhnen <strong>und</strong> prekären Beschäftigungsverhältnissen ist durch<br />

<strong>Hartz</strong> IV verstärkt <strong>und</strong> beschleunigt worden. Bei <strong>die</strong>sen Beschäftigungsverhältnissen<br />

kann von einer nachhaltigen Einglie<strong>der</strong>ung nicht gesprochen werden, da häufig bereits<br />

nach kurzer Zeit eine Rückkehr in <strong>die</strong> Arbeitslosigkeit <strong>und</strong> den Leistungsbezug<br />

erfolgt o<strong>der</strong> da weiterhin (aufstockendes) Arbeitslosengeld II bezogen werden muss,<br />

weil <strong>die</strong> Löhne nicht zur Bedarfsdeckung ausreichen.<br />

<strong>Die</strong> gestiegene Konzessionsbereitschaft bezieht sich dabei nicht nur auf <strong>die</strong> Empfänger/innen<br />

von Arbeitslosengeld II, son<strong>der</strong>n reicht weit darüber hinaus auch in den<br />

Kreis <strong>der</strong> „regulär“ Beschäftigten hinein. <strong>Die</strong> tatsächliche o<strong>der</strong> empf<strong>und</strong>ene Gefahr,<br />

bei Verlust des Arbeitsplatzes sehr schnell auf das Niveau <strong>der</strong> existenzminimalen<br />

Gr<strong>und</strong>sicherung <strong>und</strong> auf Bedürftigkeitsprüfungen verwiesen zu werden, hat zu einer<br />

hohen Unsicherheit <strong>der</strong> Arbeitnehmer/innen insgesamt geführt (Erlinghagen 2010).<br />

<strong>Die</strong> berechtigte o<strong>der</strong> nur gefühlte Angst, bei Arbeitslosigkeit den sozialen Schutz zu

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