Die Arbeitsmarktpolitik der letzten Jahre und die Hartz-Gesetze
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- 25 -<br />
Abbildung 1:<br />
Erwerbstätigkeit <strong>und</strong> Leistungsbezug nach dem SGB II, 2007 - 2010<br />
in % <strong>der</strong> erwerbsfähigen HilfeempfängerInnen<br />
1.450.000<br />
1.400.000<br />
1.350.000<br />
1.300.000<br />
1.250.000<br />
1.200.000<br />
1.150.000<br />
1.100.000<br />
1.050.000<br />
1.000.000<br />
Sachsen<br />
Brandenburg<br />
Thüringen<br />
Sachsen-An.<br />
Mecklenburg-…<br />
Berlin<br />
23,1<br />
darunter: Anteil <strong>der</strong> Vollzeitbeschäftigten**<br />
1.219.981<br />
26,3 26,9<br />
1.321.671 1.324.809<br />
Erwerbstätige EmpfängerInnen von Arbeitslosengeld II, linke Achse<br />
27,3 %<br />
28,5 %<br />
28,5 %<br />
30,8 %<br />
31,1 %<br />
31,6 %<br />
31,6 %<br />
31,6 %<br />
28,3<br />
1.404.188<br />
2007 2008 2009 2010*<br />
in % aller erwerbsfähigen HilfeempfängerInnen in den ostdeutschen B<strong>und</strong>eslän<strong>der</strong>n - 03/2010<br />
Anteil <strong>der</strong> Erwerbstätigen in % aller erwerbsfähigen HilfeempfängerInnen<br />
darunter: Anteil <strong>der</strong> Vollzeitbeschäftigten**<br />
31,3 %<br />
32,2 %<br />
32,6 %<br />
32,5 %<br />
30<br />
25<br />
20<br />
15<br />
10<br />
5<br />
0<br />
* =6/2010<br />
**) in % <strong>der</strong> erwerbstätigen Hilfebedürftigen in abhängiger Tätigkeit<br />
Quelle: B<strong>und</strong>esagentur für Arbeit (2010), SGB II-Kennzahlen für interregionale Vergleiche<br />
2.2.2 Leistungsrechtliche Verän<strong>der</strong>ungen in <strong>der</strong> Arbeitslosenversicherung<br />
Parallel zur Einführung des SGB sind auch <strong>die</strong> Leistungen <strong>der</strong> Arbeitslosenversicherung<br />
empfindlich gekürzt worden: Der Anspruch auf Arbeitslosengeldzahlung wurde<br />
auf maximal zwölf Monate (bei Personen über 55 <strong>Jahre</strong> auf 18 Monate) verringert.<br />
<strong>Die</strong> für den ALG-Anspruch erfor<strong>der</strong>liche Anwartschaftszeit von zwölf Monaten muss<br />
nunmehr innerhalb einer Rahmenfrist von zwei statt wie zuvor drei <strong>Jahre</strong>n erfüllt werden.<br />
Mit Wirkung ab 2008 wurde <strong>die</strong> Begrenzung <strong>der</strong> Bezugsdauer, nicht aber <strong>der</strong><br />
Rahmenfrist, teilweise wie<strong>der</strong> rückgängig gemacht. In Abhängigkeit von Lebensalter<br />
<strong>und</strong> Vorversicherungszeit verlängert sich <strong>die</strong> Bezugsdauer ab einem Alter von 50<br />
<strong>Jahre</strong>n auf 15 Monate, ab 55 <strong>Jahre</strong>n auf 18 Monate <strong>und</strong> ab 58 <strong>Jahre</strong>n auf 24 Monate.<br />
<strong>Die</strong> vor 2005 möglichen maximalen Bezugsdauern (so u.a. von bis zu 32 Monaten<br />
ab einem Alter von 57 <strong>Jahre</strong>n) werden jedoch nicht wie<strong>der</strong> erreicht.<br />
Begründet wurde <strong>die</strong> Verkürzung von Rahmenfrist <strong>und</strong> Bezugsdauer neben den fiskalischen<br />
Motiven insbeson<strong>der</strong>e mit <strong>der</strong> These, das am Lohnersatzprinzip ausgerichtete<br />
<strong>und</strong> durch eingeschränkte Zumutbarkeitsanfor<strong>der</strong>ungen charakterisierte Arbeitslosengeld<br />
erweise sich als „beschäftigungshemmend“, da eine lange Bezugsdauer<br />
keinen ausreichenden Anreiz zur Aufnahme einer auch schlechter bezahlten Arbeit<br />
biete. Eine überzeugende empirische Bestätigung für <strong>die</strong>se Annahme existiert aller-