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Die Arbeitsmarktpolitik der letzten Jahre und die Hartz-Gesetze

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- 25 -<br />

Abbildung 1:<br />

Erwerbstätigkeit <strong>und</strong> Leistungsbezug nach dem SGB II, 2007 - 2010<br />

in % <strong>der</strong> erwerbsfähigen HilfeempfängerInnen<br />

1.450.000<br />

1.400.000<br />

1.350.000<br />

1.300.000<br />

1.250.000<br />

1.200.000<br />

1.150.000<br />

1.100.000<br />

1.050.000<br />

1.000.000<br />

Sachsen<br />

Brandenburg<br />

Thüringen<br />

Sachsen-An.<br />

Mecklenburg-…<br />

Berlin<br />

23,1<br />

darunter: Anteil <strong>der</strong> Vollzeitbeschäftigten**<br />

1.219.981<br />

26,3 26,9<br />

1.321.671 1.324.809<br />

Erwerbstätige EmpfängerInnen von Arbeitslosengeld II, linke Achse<br />

27,3 %<br />

28,5 %<br />

28,5 %<br />

30,8 %<br />

31,1 %<br />

31,6 %<br />

31,6 %<br />

31,6 %<br />

28,3<br />

1.404.188<br />

2007 2008 2009 2010*<br />

in % aller erwerbsfähigen HilfeempfängerInnen in den ostdeutschen B<strong>und</strong>eslän<strong>der</strong>n - 03/2010<br />

Anteil <strong>der</strong> Erwerbstätigen in % aller erwerbsfähigen HilfeempfängerInnen<br />

darunter: Anteil <strong>der</strong> Vollzeitbeschäftigten**<br />

31,3 %<br />

32,2 %<br />

32,6 %<br />

32,5 %<br />

30<br />

25<br />

20<br />

15<br />

10<br />

5<br />

0<br />

* =6/2010<br />

**) in % <strong>der</strong> erwerbstätigen Hilfebedürftigen in abhängiger Tätigkeit<br />

Quelle: B<strong>und</strong>esagentur für Arbeit (2010), SGB II-Kennzahlen für interregionale Vergleiche<br />

2.2.2 Leistungsrechtliche Verän<strong>der</strong>ungen in <strong>der</strong> Arbeitslosenversicherung<br />

Parallel zur Einführung des SGB sind auch <strong>die</strong> Leistungen <strong>der</strong> Arbeitslosenversicherung<br />

empfindlich gekürzt worden: Der Anspruch auf Arbeitslosengeldzahlung wurde<br />

auf maximal zwölf Monate (bei Personen über 55 <strong>Jahre</strong> auf 18 Monate) verringert.<br />

<strong>Die</strong> für den ALG-Anspruch erfor<strong>der</strong>liche Anwartschaftszeit von zwölf Monaten muss<br />

nunmehr innerhalb einer Rahmenfrist von zwei statt wie zuvor drei <strong>Jahre</strong>n erfüllt werden.<br />

Mit Wirkung ab 2008 wurde <strong>die</strong> Begrenzung <strong>der</strong> Bezugsdauer, nicht aber <strong>der</strong><br />

Rahmenfrist, teilweise wie<strong>der</strong> rückgängig gemacht. In Abhängigkeit von Lebensalter<br />

<strong>und</strong> Vorversicherungszeit verlängert sich <strong>die</strong> Bezugsdauer ab einem Alter von 50<br />

<strong>Jahre</strong>n auf 15 Monate, ab 55 <strong>Jahre</strong>n auf 18 Monate <strong>und</strong> ab 58 <strong>Jahre</strong>n auf 24 Monate.<br />

<strong>Die</strong> vor 2005 möglichen maximalen Bezugsdauern (so u.a. von bis zu 32 Monaten<br />

ab einem Alter von 57 <strong>Jahre</strong>n) werden jedoch nicht wie<strong>der</strong> erreicht.<br />

Begründet wurde <strong>die</strong> Verkürzung von Rahmenfrist <strong>und</strong> Bezugsdauer neben den fiskalischen<br />

Motiven insbeson<strong>der</strong>e mit <strong>der</strong> These, das am Lohnersatzprinzip ausgerichtete<br />

<strong>und</strong> durch eingeschränkte Zumutbarkeitsanfor<strong>der</strong>ungen charakterisierte Arbeitslosengeld<br />

erweise sich als „beschäftigungshemmend“, da eine lange Bezugsdauer<br />

keinen ausreichenden Anreiz zur Aufnahme einer auch schlechter bezahlten Arbeit<br />

biete. Eine überzeugende empirische Bestätigung für <strong>die</strong>se Annahme existiert aller-

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