Die Arbeitsmarktpolitik der letzten Jahre und die Hartz-Gesetze
Die Arbeitsmarktpolitik der letzten Jahre und die Hartz-Gesetze
Die Arbeitsmarktpolitik der letzten Jahre und die Hartz-Gesetze
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
- 28 -<br />
Erfahrungen/Bewertung<br />
Angesichts <strong>der</strong> steigenden Lebenserwartung kann nicht ernsthaft bestritten werden,<br />
dass sich eine Politik von Frühausglie<strong>der</strong>ung <strong>und</strong> Frühverrentung nicht weiterführen<br />
lässt. Wenn es gelingt, einen längeren Verbleib im Arbeitsleben <strong>und</strong> ein späteres<br />
Rentenzugangsalter zu ermöglichen, werden damit gleichermaßen arbeitsmarkt- <strong>und</strong><br />
rentenfinanzpolitische Ziele erfüllt <strong>und</strong> bessere Bedingungen für <strong>die</strong> Bewältigung des<br />
demografischen Wandel geschaffen.<br />
Das Problem ist jedoch, dass <strong>die</strong> Anhebung von Altersgrenzen in <strong>der</strong> Rentenversicherung<br />
keinesfalls gleichzusetzen ist mit einer tatsächlich verlängerten Berufstätigkeit.<br />
Im Kern geht es um <strong>die</strong> Frage, ob für <strong>die</strong>jenigen, <strong>die</strong> durch <strong>die</strong> Erhöhung des<br />
Regelrentenalters länger arbeiten müssen, auch ausreichend – qualitativen Mindestanfor<strong>der</strong>ungen<br />
entsprechende – Arbeitsplätze zur Verfügung stehen. Nur dann kann<br />
sich im Sinne einer notwendigen, aber längst nicht hinreichenden Bedingung <strong>die</strong> Annahme<br />
des Ansatzes erfüllen, dass <strong>die</strong> Erhöhung des Renteneintrittsalters auch tatsächlich<br />
dazu führt, dass ältere Arbeitnehmerinnen <strong>und</strong> Arbeitnehmer auch länger<br />
auf ihrem Arbeitsplatz verbleiben bzw. <strong>die</strong> Chance haben, auch im höheren Alter –<br />
als Arbeitslose o<strong>der</strong> als Berufswie<strong>der</strong>einsteiger/innen – einen neuen Arbeitsplatz zu<br />
erhalten. Trifft <strong>die</strong>se Annahme einer weitgehenden Identität von Renteneintritts- <strong>und</strong><br />
Berufsaustrittsalter nicht zu, dann führt eine Anhebung <strong>der</strong> Regelaltersgrenze, <strong>die</strong><br />
nicht von einer entsprechenden Verlängerung <strong>der</strong> Erwerbstätigkeit begleitet wird, zu<br />
gravierenden arbeitsmarktpolitischen Problemen sowie zu negativen sozialen Folgewirkungen<br />
(Bäcker u.a. 2009).<br />
In <strong>der</strong> Tendenz entsteht eine soziale Polarisierung des Altersübergangs: Denn nur<br />
ein Teil <strong>der</strong> älteren Arbeitnehmer/innen dürfte bruchlos von ihrem Arbeitsverhältnis in<br />
den hinausgeschobenen Ruhestand wechseln <strong>und</strong> damit über <strong>die</strong> längere Zeit <strong>der</strong><br />
versicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit auch höhere Rentenanwartschaften erwerben.<br />
Dabei wird es sich vornehmlich um <strong>die</strong> höher qualifizierten Beschäftigten im<br />
oberen Einkommenssegment handeln, an <strong>der</strong>en Weiterbeschäftigung <strong>die</strong> Unternehmen<br />
interessiert sind <strong>und</strong> <strong>der</strong>en Ges<strong>und</strong>heitslage eine Verlängerung <strong>der</strong> Erwerbstätigkeit<br />
auch zulässt. Ein an<strong>der</strong>er Teil hingegen wird den Arbeitsplatz vorzeitig verlieren<br />
bzw. <strong>die</strong> Erwerbstätigkeit aufgeben <strong>und</strong> dem hohen Risiko unterliegen, arbeitslos<br />
zu werden <strong>und</strong> längerfristig zu bleiben. <strong>Die</strong> Daten zeigen, dass <strong>der</strong> Anteil <strong>der</strong> Älteren<br />
(55 bis unter 65 <strong>Jahre</strong>) an allen Arbeitslosen seit 2005 kontinuierlich steigt. Ende<br />
2010 sind es 17,7%; darunter befinden sich im steigenden Maße ältere Langzeitarbeitslose<br />
im Rechtskreis SGB II. 5 Der Verweis auf den Bezug von ALG II hat aber<br />
5) Ausschlaggebend für <strong>die</strong>se Entwicklung ist auch, dass infolge <strong>der</strong> ausgelaufenen sog. „58er Regelung“<br />
(§ 428 SGB III) nicht mehr <strong>die</strong> Möglichkeit besteht, Arbeitslosengeld unter erleichterten Voraussetzungen<br />
zu beziehen <strong>und</strong> infolgedessen nunmehr auch als arbeitslos registriert werden. Auf <strong>der</strong><br />
an<strong>der</strong>en Seite führt <strong>die</strong> Regelung des § 53a SGB II dazu, dass ALG II-Beziehende, <strong>die</strong> länger als ein