18.07.2014 Aufrufe

Die Arbeitsmarktpolitik der letzten Jahre und die Hartz-Gesetze

Die Arbeitsmarktpolitik der letzten Jahre und die Hartz-Gesetze

Die Arbeitsmarktpolitik der letzten Jahre und die Hartz-Gesetze

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

- 18 -<br />

- Leistungsberechtigt sind alle Hilfebedürftigen, <strong>die</strong> als erwerbsfähig gelten. An<strong>der</strong>s<br />

als bei <strong>der</strong> vormaligen Arbeitslosenhilfe <strong>und</strong> den Regelungen des SGB III begrenzt<br />

sich <strong>der</strong> Empfängerkreis also nicht nur auf (registrierte) Arbeitslose, son<strong>der</strong>n<br />

eingeschlossen sind auch Erwerbstätige (Arbeitnehmer/innen wie Selbstständige)<br />

sowie jene, <strong>die</strong> zwar erwerbsfähig, aber nur eingeschränkt verfügbar<br />

sind, o<strong>der</strong> denen Erwerbstätigkeit (z.B. wegen <strong>der</strong> Betreuung von Kleinkin<strong>der</strong>n)<br />

nicht zugemutet wird. Das neue System ist also – in Abweichung vom Namen des<br />

<strong>Gesetze</strong>s – keinesfalls nur auf Arbeitsuchende beschränkt, son<strong>der</strong>n umfasst alle<br />

Erwerbsfähigen <strong>und</strong> ihre Angehörigen, soweit sie bedürftig sind.<br />

- Bei <strong>der</strong> Feststellung <strong>der</strong> Hilfebedürftigkeit gilt das Nachrangprinzip. Der Einsatz<br />

von Einkommen <strong>und</strong> Vermögen <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Bedarfsgemeinschaft ist vorrangig.<br />

Hinsichtlich von Altersvorsorgevermögen gelten jedoch Befreiungen bzw.<br />

beson<strong>der</strong>s hohe Freibeträge. <strong>Die</strong> Freibeträge bei <strong>der</strong> Anrechnung von Einkommen<br />

aus Erwerbstätigkeit liegen etwas höher als bei <strong>der</strong> vormaligen Sozialhilfe<br />

(jedoch nicht höher als bei <strong>der</strong> Arbeitslosenhilfe, insbeson<strong>der</strong>e nicht beim Partnereinkommen),<br />

um Anreize zu schaffen, aus dem Leistungsbezug heraus eine<br />

auch niedrig bezahlte Beschäftigung aufzunehmen. Erwerbstätige Hilfebeziehende<br />

stehen sich dadurch in ihrem Gesamteinkommen immer etwas besser als nicht<br />

erwerbstätige Hilfeempfänger/innen.<br />

- <strong>Die</strong> Leistungen sind streng nachrangig <strong>und</strong> bedürftigkeitsgeprüft. Hilfesuchende<br />

müssen bereit sein, jede Arbeit, soweit sie nicht gegen Gesetz o<strong>der</strong> <strong>die</strong> guten Sitten<br />

verstößt, aufzunehmen. Zumutbar sind deshalb auch Arbeiten, <strong>der</strong>en Entlohnung<br />

unterhalb des Tariflohns o<strong>der</strong> des ortsüblichen Entgelts liegt, o<strong>der</strong> bei denen<br />

aufgr<strong>und</strong> niedriger Lohnsätze o<strong>der</strong> geringer Arbeitszeit das erzielte Einkommen<br />

das Gr<strong>und</strong>sicherungsniveau unterschreitet (z.B. bei Minijobs), o<strong>der</strong> <strong>die</strong> im Rahmen<br />

von Einglie<strong>der</strong>ungsleistungen als „Arbeitsgelegenheiten“ angeboten werden.<br />

- Vorrang vor <strong>der</strong> Geldleistung hat <strong>die</strong> Einglie<strong>der</strong>ung in Arbeit. Mit jedem erwerbsfähigen<br />

Hilfebedürftigen soll eine Einglie<strong>der</strong>ungsvereinbarung geschlossen werden,<br />

<strong>die</strong> <strong>die</strong> erfor<strong>der</strong>lichen För<strong>der</strong>maßnahmen benennt. Dazu zählen das Spektrum<br />

<strong>der</strong> aktiven <strong>Arbeitsmarktpolitik</strong> einschließlich <strong>der</strong> Beratungs-, Vermittlungs<strong>und</strong><br />

Qualifizierungsleistungen des SGB III sowie ggf. erfor<strong>der</strong>liche ergänzende<br />

persönliche Hilfen wie Kin<strong>der</strong>betreuung, Schuldnerberatung, Suchtberatung, psychologische<br />

Betreuung. Kann keine Arbeit im ersten Arbeitsmarkt gef<strong>und</strong>en werden,<br />

sollen Arbeitsgelegenheiten angeboten werden. Vom Job-Center betreut<br />

werden sollen auch jene Erwerbsfähigen, <strong>die</strong> wegen fehlen<strong>der</strong> Bedürftigkeit keine<br />

Leistungen erhalten o<strong>der</strong> denen Erwerbstätigkeit nicht zumutbar ist bzw. <strong>die</strong> nur<br />

eingeschränkt vermittelt werden können.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!