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Die Arbeitsmarktpolitik der letzten Jahre und die Hartz-Gesetze

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che Ansprüche sie haben, o<strong>der</strong> sie trauen sich nicht, <strong>die</strong>se einzufor<strong>der</strong>n. Eine qualitative<br />

Stu<strong>die</strong> im sächsischen Einzelhandel hat gezeigt, dass geringfügig Beschäftigte<br />

zum Teil nur <strong>die</strong> Hälfte des Tariflohns bekommen. Sie erhalten üblicherweise kein<br />

Urlaubsgeld o<strong>der</strong> Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, sind kaum in Weiterbildung einbezogen<br />

<strong>und</strong> arbeiten im Wesentlichen auf Abruf bzw. werden nach kurzen Arbeitseinsätzen<br />

vorzeitig auch wie<strong>der</strong> nach Hause geschickt (Benkhoff/Hermet 2008). Zwar<br />

haben <strong>die</strong>se Benachteiligungen nicht erst mit <strong>der</strong> Neuregelung <strong>der</strong> Minijobs im Jahr<br />

2003 begonnen, aber vor allem <strong>die</strong> Bezahlung sehr geringer St<strong>und</strong>enlöhne scheint<br />

durch <strong>die</strong> Aufhebung <strong>der</strong> Arbeitszeitgrenze von zuvor 15 Wochenst<strong>und</strong>en begünstigt<br />

worden zu sein.<br />

Umstritten ist bezogen auf <strong>die</strong> Neuregelungen <strong>der</strong> geringfügigen Beschäftigung, ob<br />

<strong>die</strong> Zunahme <strong>die</strong>ser Beschäftigungsformen zu einem Aufbau von zusätzlicher Beschäftigung<br />

geführt hat. Obwohl <strong>die</strong> Zahl <strong>der</strong> Minijobs nach <strong>der</strong> Reform im Jahr 2003<br />

deutlich zugenommen hat, ist offen, ob <strong>die</strong>s tatsächlich zusätzliche Beschäftigung ist.<br />

<strong>Die</strong> Evaluationsstu<strong>die</strong> (Modul 1f „Verbesserung <strong>der</strong> beschäftigungspolitischen Rahmenbedingungen<br />

<strong>und</strong> Makrowirkungen <strong>der</strong> aktiven <strong>Arbeitsmarktpolitik</strong>“) weist darauf<br />

hin, dass zumindest teilweise reguläre sozialversicherungspflichte Beschäftigung<br />

substituiert worden ist (RWI/ISG 2006). Auch <strong>die</strong> erhoffte Brückenfunktion funktioniert<br />

nur selten, wie auch das BMAS konstatiert: „Dabei erweisen sich <strong>die</strong> Mini-Jobs allerdings<br />

für Arbeitslose nicht als Brücke in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.“<br />

(B<strong>und</strong>esministerium für Arbeit <strong>und</strong> Soziales 2006: V).<br />

Minijobs wirken durch <strong>die</strong> hohen marginalen Belastungen sowohl für Beschäftigte als<br />

für Unternehmen eher als Niedriglohnfalle denn als Brücke. Beschäftigte – vor allem<br />

„hinzuver<strong>die</strong>nende“ Ehefrauen – haben hohe marginale Entzugsraten dann, wenn sie<br />

in <strong>der</strong> Steuerklasse V eingestuft sind <strong>und</strong> mit dem Übergang in <strong>die</strong> Gleitzone neben<br />

den Sozialversicherungsbeiträgen durch hohe Steuerabzüge belastet sind. In <strong>die</strong>sem<br />

Fall wird ein Nettoeinkommen von 400 € erst wie<strong>der</strong> erreicht, wenn mehr als 540 €<br />

ver<strong>die</strong>nt werden. <strong>Die</strong> hohen marginalen Kosten von Unternehmen ergeben sich vor<br />

allem dadurch, dass <strong>die</strong> (unrechtmäßigen) Einsparungen bei Tariflöhnen, Urlaub sowie<br />

Krankheit <strong>und</strong> Feiertagen entfallen, wenn statt Minijobber/innen sozialversicherungspflichtig<br />

Beschäftigte eingestellt werden.

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