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Die Arbeitsmarktpolitik der letzten Jahre und die Hartz-Gesetze

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erfüllen (i.d.R. Wartezeit von 60 Monaten, drei Pflichtbeiträge in den <strong>letzten</strong> 5 <strong>Jahre</strong>n<br />

vor Eintritt <strong>der</strong> Erwerbsmin<strong>der</strong>ung). <strong>Die</strong>s dürfte nur teilweise <strong>der</strong> Fall sein. Erschwerend<br />

kommt hinzu, dass seit Anfang 2011 für ALG II-Beziehende keine<br />

Pflichtbeiträge mehr zur Rentenversicherung entrichtet werden; es können danach<br />

während des Bezugs von ALG II auch keine Ansprüche auf eine Rente wegen<br />

teilweiser Erwerbsmin<strong>der</strong>ung erworben werden.<br />

(5) Von den Empfänger/innen des Arbeitslosengelds II ist ein wachsen<strong>der</strong> Kreis erwerbstätig.<br />

Im Juni 2010 waren <strong>die</strong>s gut 1,4 Millionen Personen bzw. 28,3% aller<br />

erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, <strong>der</strong>en Arbeitseinkommen nicht ausreicht, um<br />

das Existenzminimum <strong>der</strong> Bedarfsgemeinschaft, in <strong>der</strong> sie leben, abzudecken.<br />

Gegenüber 2005 zeigt sich ein Anstieg um nahezu 50% (B<strong>und</strong>esagentur für Arbeit<br />

2010c). Ersichtlich wird damit dreierlei: Zum ersten ist <strong>die</strong> Bereitschaft <strong>der</strong><br />

Leistungsbeziehenden groß, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen, auch wenn <strong>die</strong>se<br />

nicht existenzsichernd ist (<strong>Die</strong>tz u.a. 2009). Zum zweiten haben <strong>die</strong><br />

Erwerbstätigenfreibeträge bei <strong>der</strong> Einkommensanrechnung zwingend zur Folge,<br />

dass bei Erwerbstätigkeit das verfügbare Einkommen immer höher liegt als bei<br />

einem Leistungsbezug ohne Erwerbstätigkeit. <strong>Die</strong> populäre Behauptung, Arbeit<br />

lohne sich infolge <strong>der</strong> „überhöhten“ Leistungssätze des SGB II nicht, ist schlicht<br />

falsch (Engels 2009). Zum dritten hat sich das SGB II damit zu einem Instrument<br />

eines bedürftigkeitsgeprüften Kombilohnes entwickelt, mit dem mittlerweile in breitem<br />

Maße Niedriglöhne subventioniert werden. <strong>Die</strong> Kosten hierfür lagen in den<br />

<strong>letzten</strong> <strong>Jahre</strong>n bei über 50 Milliarden €.<br />

<strong>Die</strong> Aufstockungsleistungen betreffen dabei nicht nur Beschäftigte in Minijobs. Im<br />

Juni 2010 waren im B<strong>und</strong>esdurchschnitt 45% <strong>der</strong> abhängig erwerbstätigen Hilfeempfänger/innen<br />

versicherungspflichtig beschäftigt, zu 17,9% in einer Teilzeittätigkeit<br />

<strong>und</strong> zu 27,2% in einer Vollzeittätigkeit. In den neuen B<strong>und</strong>eslän<strong>der</strong>n liegen<br />

<strong>die</strong> Anteile noch deutlich höher: So betrug in Thüringen <strong>der</strong> Anteil <strong>der</strong> Vollzeitbeschäftigten<br />

30,8%.<br />

<strong>Die</strong> gegenwärtige Ausgestaltung <strong>der</strong> Erwerbstätigenfreibeträge begünstigt allerdings<br />

<strong>die</strong> Aufnahme von Minijobs im beson<strong>der</strong>en Maße (Bruckmeier u.a. 2007),<br />

obgleich offensichtlich ist, dass gerade <strong>die</strong>se Beschäftigten nur sehr geringe<br />

Chancen haben, in ein Vollzeitbeschäftigungsverhältnis zu wechseln <strong>und</strong> damit<br />

<strong>die</strong> Hilfebedürftigkeit zu überwinden.

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