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Die Arbeitsmarktpolitik der letzten Jahre und die Hartz-Gesetze

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te Arbeitsverhältnis ein Minijobs ist (20,6%). Deutliche Unterschiede sind im Ost-<br />

West-Vergleich erkennbar. In den ostdeutschen B<strong>und</strong>eslän<strong>der</strong>n liegt <strong>der</strong> Anteil <strong>der</strong><br />

Minijobs mit durchgängig unter 15% deutlich niedriger als in Westdeutschland. In<br />

Thüringen sind 14,5% <strong>der</strong> Jobs geringfügige Beschäftigungsverhältnisse. Bei den<br />

Frauen liegt <strong>der</strong> Anteil <strong>der</strong> Minijobs bezogen auf Deutschland insgesamt bei 26,6%<br />

(Männer 14,7%). In einigen westdeutschen Landkreisen im ländlichen Raum ist sogar<br />

fast jedes zweite Arbeitsverhältnis von Frauen ein Minijob (z.B. Landkreis Trier-<br />

Saarburg: 42,2%).<br />

<strong>Die</strong> Einführung <strong>der</strong> sogenannten Gleitzone im Einkommensbereich oberhalb <strong>der</strong><br />

Minijobs bis zu 800 € zielte darauf ab, Übergänge aus geringfügiger in sozialversicherungspflichtige<br />

Beschäftigung zu för<strong>der</strong>n, <strong>die</strong> zuvor aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> hohen Abgabenlast<br />

beim Übergang unattraktiv waren. Ende 2009 gab es knapp 1,3 Millionen<br />

Midijobs, was 4,7% <strong>der</strong> sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse<br />

entsprach. Von <strong>die</strong>sen betrafen nach Angaben <strong>der</strong> BA aber nur 57,9% <strong>die</strong> „Gleitzone“,<br />

während <strong>die</strong> übrigen als „Mischfälle“ bezeichnet werden. Hierbei handelt es sich<br />

um Arbeitsverhältnisse, bei denen das Arbeitsentgelt im <strong>Jahre</strong>sverlauf teilweise über<br />

<strong>der</strong> Gleitzonengrenze lag. Insgesamt ist schwierig zu beurteilen, ob <strong>die</strong>se Arbeitsverhältnisse<br />

ursächlich mit <strong>der</strong> Neuregelung zu tun haben o<strong>der</strong> aber durch kurze Arbeitszeiten<br />

bzw. niedrige Entlohnung zustande gekommen sind. Für <strong>die</strong> Annahme,<br />

dass geringe St<strong>und</strong>enlöhne hierbei eine wichtige Rolle spielen, spricht, dass Ende<br />

2009 nicht weniger als 37,6% <strong>der</strong> Midijobs Vollzeitbeschäftigungsverhältnisse waren,<br />

<strong>der</strong>en St<strong>und</strong>enlohn (brutto) rechnerisch bei unter 5 € liegt. In Ostdeutschland betrifft<br />

<strong>die</strong>s sogar 44,8% <strong>der</strong> Midijobs (B<strong>und</strong>esagentur für Arbeit 2010e).<br />

Für den Bereich <strong>der</strong> Privathaushalte, auf den sich <strong>die</strong> Vorschläge <strong>der</strong> <strong>Hartz</strong>-<br />

Kommission ursprünglich konzentriert hatten, fällt <strong>die</strong> Bilanz etwas positiver aus.<br />

Durch <strong>die</strong> deutlich geringeren Abgaben, <strong>die</strong> erleichterte Anmeldung <strong>und</strong> Abwicklung<br />

von Minijobs über das Haushaltsscheck-Verfahren <strong>und</strong> <strong>die</strong> steuerliche Abzugsfähigkeit<br />

eines Teils <strong>der</strong> Kosten ist <strong>die</strong> Zahl <strong>der</strong> gemeldeten Minijobs in Privathaushalten<br />

von unter 30.000 Anfang 2003 bis März 2010 auf über 200.000 gestiegen. Im Vergleich<br />

zu den etwa 4 Millionen Haushalten, <strong>die</strong> im SOEP in den <strong>letzten</strong> <strong>Jahre</strong>n angegeben<br />

haben, regelmäßig o<strong>der</strong> gelegentlich eine Haushaltshilfe zu haben, ist <strong>die</strong>s<br />

allerdings mit etwa 5% nach wie vor nur ein sehr kleiner Anteil.<br />

Ein wichtiges Problem besteht bei den Minijobs darin, dass das im Teilzeit- <strong>und</strong> Befristungsgesetz<br />

enthaltene Diskriminierungsverbot für geringfügig Beschäftigte in <strong>der</strong><br />

Praxis vielfach unterlaufen wird, ohne dass <strong>die</strong>s Sanktionen nach sich zieht. <strong>Die</strong>s gilt<br />

insbeson<strong>der</strong>e für <strong>die</strong> Löhne, <strong>die</strong> oftmals deutlich niedriger liegen als für vergleichbare<br />

an<strong>der</strong>e Beschäftigte, aber auch für sonstige Arbeitnehmerrechte, <strong>die</strong> geringfügig Beschäftigten<br />

häufig vorenthalten werden. <strong>Die</strong> Beschäftigten wissen vielfach nicht, wel-

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