Koalitionsvertrag SPD-CDU 2005-2010 - SPD-Landesverband ...
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Wir verfolgen eine Haushaltspolitik, die Konsolidierung und Investitionen<br />
verantwortungsbewusst ausbalanciert.<br />
Das heißt:<br />
• Wir müssen eigene Konsolidierungsleistungen erbringen.<br />
• Die Investitionen in die Zukunft werden verstärkt.<br />
• Die Rahmenbedingungen werden verbessert.<br />
Konsolidierung des Landeshaushaltes, Effizienz der Verwaltung und Personalkosten<br />
Den Rahmen für die Konsolidierungsanstrengungen wird ein Haushaltsstrukturgesetz bilden.<br />
In einem Nachtrag für <strong>2005</strong>, einem Haushalt für 2006 und nachfolgend zwei<br />
Doppelhaushalten wird der Weg der Konsolidierung bis <strong>2010</strong> gegangen.<br />
Die Konsolidierung darf nicht zu Lasten der Investitionsausgaben erfolgen, Sie muss bei den<br />
konsumtiven Ausgaben ansetzen, wobei eine ständige Überprüfung aller Ausgaben zu<br />
erfolgen hat.<br />
In einer landesweiten Kraftanstrengung werden alle gesellschaftlichen Gruppen an der<br />
Konsolidierung beteiligt. Es werden alle Leistungen auf den Prüfstand gestellt und nur dann<br />
weitergeführt, wenn der Mitteleinsatz zukunftsorientiert ist und den Schwerpunkten dient.<br />
Zuschüsse und Zuweisungen außerhalb von Investitionen werden auf das unabdingbar<br />
notwendige Maß beschränkt. Dabei wird der Vertrauensschutz der bisherigen Empfänger<br />
berücksichtigt, sodass die Umstellung auf eine Eigenfinanzierung geordnet erfolgen kann.<br />
Aufgabenverzicht, Bürokratieabbau und neue Verwaltungsstrukturen führen zur Senkung der<br />
Personalkosten. Die Personalausstattung soll sich an dem Leitbild einer schlank und effizient<br />
organisierten Verwaltung orientieren.<br />
Die Personalkosten stellen mit etwas unter 40 % den größten Ausgabenblock im<br />
Landeshaushalt dar. Über 60 % der Steuereinnahmen werden für Personal aufgewendet.<br />
Die Personalkostenquote wird gesenkt. Um dies zu erreichen, werden wir alle geeigneten<br />
Maßnahmen ergreifen, die zu Personalkosteneinsparungen führen.<br />
Das schließt eine Reduzierung der Beschäftigtenzahl ( z. B. durch Aufgabenreduzierung und<br />
Verwaltungsstrukturreform) ein. Gleichzeitig wird die Landesregierung für eine Verstetigung<br />
der Ausbildungsangebote im öffentlichen Dienst sorgen. Sonderbelastungen für die<br />
Beamtinnen und Beamten (Verlängerung der Arbeitszeit auf 41 Stunden ab dem nächsten<br />
Jahr, bei den Lehrkräften erhöht sich die Unterrichtsverpflichtung mit Ausnahme der<br />
Hauptschul-Lehrkräfte entsprechend um eine halbe Unterrichtsstunde) gehen mit der Zusage<br />
einher, in dieser Legislaturperiode keine weiteren Abstriche bei den Sonderzuwendungen<br />
(Weihnachts- und Urlaubsgeld) vorzunehmen. Gleichzeitig sollen Sonderprobleme wie<br />
Beförderungsstau in einzelnen Bereichen oder Regelungen für Neueinstellungen in<br />
bestimmten Feldern angegangen werden.<br />
Die notwendigen Entscheidungen für die öffentlichen Angestellten und Arbeiterinnen und<br />
Arbeiter wird die Landesregierung im Lichte der Ergebnisse der Tarifverhandlungen für den<br />
öffentlichen Dienst, aber rechtzeitig vor den Haushaltsberatungen treffen. Dabei geht es<br />
sowohl um die überfällige Modernisierung des BAT als auch um Arbeitszeitfragen und<br />
Sonderzuwendungen sowie spartenspezifische Regelungen. Lösungsansätze müssen<br />
haushaltsverträglich sein und sollen ungerechtfertigte Unterschiede zwischen dem<br />
Beamtenbereich und dem Tarifbereich möglichst minimieren. Gleichzeitig bekennt sich die<br />
Landesregierung ausdrücklich zur Tarifautonomie und zum Erhalt des Flächentarifvertrags<br />
im öffentlichen Dienst und der Tarifgemeinschaft der Länder.<br />
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