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Koalitionsvertrag SPD-CDU 2005-2010 - SPD-Landesverband ...

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Wir verfolgen eine Haushaltspolitik, die Konsolidierung und Investitionen<br />

verantwortungsbewusst ausbalanciert.<br />

Das heißt:<br />

• Wir müssen eigene Konsolidierungsleistungen erbringen.<br />

• Die Investitionen in die Zukunft werden verstärkt.<br />

• Die Rahmenbedingungen werden verbessert.<br />

Konsolidierung des Landeshaushaltes, Effizienz der Verwaltung und Personalkosten<br />

Den Rahmen für die Konsolidierungsanstrengungen wird ein Haushaltsstrukturgesetz bilden.<br />

In einem Nachtrag für <strong>2005</strong>, einem Haushalt für 2006 und nachfolgend zwei<br />

Doppelhaushalten wird der Weg der Konsolidierung bis <strong>2010</strong> gegangen.<br />

Die Konsolidierung darf nicht zu Lasten der Investitionsausgaben erfolgen, Sie muss bei den<br />

konsumtiven Ausgaben ansetzen, wobei eine ständige Überprüfung aller Ausgaben zu<br />

erfolgen hat.<br />

In einer landesweiten Kraftanstrengung werden alle gesellschaftlichen Gruppen an der<br />

Konsolidierung beteiligt. Es werden alle Leistungen auf den Prüfstand gestellt und nur dann<br />

weitergeführt, wenn der Mitteleinsatz zukunftsorientiert ist und den Schwerpunkten dient.<br />

Zuschüsse und Zuweisungen außerhalb von Investitionen werden auf das unabdingbar<br />

notwendige Maß beschränkt. Dabei wird der Vertrauensschutz der bisherigen Empfänger<br />

berücksichtigt, sodass die Umstellung auf eine Eigenfinanzierung geordnet erfolgen kann.<br />

Aufgabenverzicht, Bürokratieabbau und neue Verwaltungsstrukturen führen zur Senkung der<br />

Personalkosten. Die Personalausstattung soll sich an dem Leitbild einer schlank und effizient<br />

organisierten Verwaltung orientieren.<br />

Die Personalkosten stellen mit etwas unter 40 % den größten Ausgabenblock im<br />

Landeshaushalt dar. Über 60 % der Steuereinnahmen werden für Personal aufgewendet.<br />

Die Personalkostenquote wird gesenkt. Um dies zu erreichen, werden wir alle geeigneten<br />

Maßnahmen ergreifen, die zu Personalkosteneinsparungen führen.<br />

Das schließt eine Reduzierung der Beschäftigtenzahl ( z. B. durch Aufgabenreduzierung und<br />

Verwaltungsstrukturreform) ein. Gleichzeitig wird die Landesregierung für eine Verstetigung<br />

der Ausbildungsangebote im öffentlichen Dienst sorgen. Sonderbelastungen für die<br />

Beamtinnen und Beamten (Verlängerung der Arbeitszeit auf 41 Stunden ab dem nächsten<br />

Jahr, bei den Lehrkräften erhöht sich die Unterrichtsverpflichtung mit Ausnahme der<br />

Hauptschul-Lehrkräfte entsprechend um eine halbe Unterrichtsstunde) gehen mit der Zusage<br />

einher, in dieser Legislaturperiode keine weiteren Abstriche bei den Sonderzuwendungen<br />

(Weihnachts- und Urlaubsgeld) vorzunehmen. Gleichzeitig sollen Sonderprobleme wie<br />

Beförderungsstau in einzelnen Bereichen oder Regelungen für Neueinstellungen in<br />

bestimmten Feldern angegangen werden.<br />

Die notwendigen Entscheidungen für die öffentlichen Angestellten und Arbeiterinnen und<br />

Arbeiter wird die Landesregierung im Lichte der Ergebnisse der Tarifverhandlungen für den<br />

öffentlichen Dienst, aber rechtzeitig vor den Haushaltsberatungen treffen. Dabei geht es<br />

sowohl um die überfällige Modernisierung des BAT als auch um Arbeitszeitfragen und<br />

Sonderzuwendungen sowie spartenspezifische Regelungen. Lösungsansätze müssen<br />

haushaltsverträglich sein und sollen ungerechtfertigte Unterschiede zwischen dem<br />

Beamtenbereich und dem Tarifbereich möglichst minimieren. Gleichzeitig bekennt sich die<br />

Landesregierung ausdrücklich zur Tarifautonomie und zum Erhalt des Flächentarifvertrags<br />

im öffentlichen Dienst und der Tarifgemeinschaft der Länder.<br />

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