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Koalitionsvertrag SPD-CDU 2005-2010 - SPD-Landesverband ...

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7.f. Medienpolitik<br />

Grundlagen der Medienpolitik des Landes Schleswig-Holstein sind der Bestand des dualen<br />

Rundfunksystems in Deutschland, die Stärkung des Medienstandortes und der<br />

Medienwirtschaft unter Einbeziehung der Zusammenarbeit mit der Metropolregion Hamburg,<br />

der Erhalt des Norddeutschen Rundfunks (NDR) als Vier-Länder-Anstalt und eine stärkere<br />

Vernetzung der Einrichtungen der Medienausbildung.<br />

NDR-Staatsvertrag<br />

Der NDR soll als Vier-Länder-Anstalt erhalten bleiben, die grundsätzlich gebotene<br />

Staatsferne und Unabhängigkeit des NDR wird nicht eingeschränkt, sondern soll gestärkt<br />

werden. Der Grundversorgungsauftrag mit den Schwerpunkten Information, Kultur, Bildung<br />

und Unterhaltung ist Richtschnur der Programmgestaltung. Der NDR soll dabei publizistisch<br />

und medienwirtschaftlich weiterhin seiner Verantwortung für die Regionen des<br />

Sendegebietes gerecht werden können.<br />

Landesrundfunkgesetz<br />

Das Landesrundfunkgesetz soll weiterentwickelt werden. Hierbei sind die Erfahrungen der<br />

Unabhängigen Landesanstalt für Rundfunk und neue Medien (ULR) zum Pilotprojekt<br />

„Lokalfernsehen“ einzubeziehen. Weiterhin soll geprüft werden, ob angesichts der<br />

bundesweiten Entwicklung vereinfachte Verfahren im Bereich der Zulassungen privater<br />

Rundfunkveranstalter und der Weiterverbreitung im Kabel sinnvoll sind.<br />

Landesmedienanstalt<br />

Die Unabhängige Landesanstalt für Rundfunk und neue Medien (ULR) soll neben der<br />

Aufsicht über die privaten Medien auch eine medienwirtschaftliche Servicefunktion<br />

gegenüber diesen Anbietern wahrnehmen. Gemeinsam mit Hamburg soll über eine stärkere,<br />

länderübergreifende Zusammenarbeit der Medienanstalten, der Filmfördereinrichtungen und<br />

der Ausbildungsangebote diskutiert werden. Hierbei sollen schleswig-holsteinische<br />

Standards erhalten bleiben. Die Offenen Kanäle sollen in ihrer landesweiten Struktur<br />

erhalten bleiben.<br />

Medienwirtschaft/Medienförderung<br />

Medienförderung soll auch als Wirtschafts- und Technologieförderung verstanden werden.<br />

Ziele der Medienförderung sind auf der einen Seite industriepolitische Anreize zu schaffen<br />

und auf der anderen Seite die Unterstützung von Produktionen von Film- und TV-<br />

Produktionen aus, in und für Schleswig-Holstein.<br />

Medienbildung/Medienausbildung<br />

Die Zusammenarbeit der Hochschulen (auch mit Hamburg) im Bereich der audiovisuellen<br />

Bildung und der Filmförderung soll sowohl in den Lehramtsstudiengängen als auch im<br />

Bereich der Zusatzqualifikation von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern und in der<br />

Weiterbildung gestärkt werden.<br />

Die dualen Ausbildungskapazitäten im Land sollen erhalten werden, auch durch neue<br />

Formen der Zusammenarbeit von Berufsschulen und Betrieben und schnelle Umsetzung der<br />

RBZ-Konzepts zu beruflicher Bildung. Zur Vernetzung von Ausbildungskapazitäten soll ein<br />

„Masterplan Medienbildung“ erarbeitet werden.<br />

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