Koalitionsvertrag SPD-CDU 2005-2010 - SPD-Landesverband ...
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Die Trägerschaft der allgemein bildenden Schulen liegt künftig bei den Städten, Ämtern und<br />
amtsfreien Gemeinden. Sofern sie nicht selbst über Schulen mit dem Angebot aller<br />
Bildungsgänge verfügen, bilden sie Schulverbände bzw. beteiligen sich an ihnen.<br />
Zur Verbesserung der schulträgerübergreifenden Schulentwicklungsplanung und der<br />
interkommunalen Kooperation erhalten die Kreise eine stärkere koordinierende Rolle.<br />
Die Schulträger erhalten mehr Gestaltungsoptionen zur organisatorischen Verbindung und<br />
Kombination von Schularten und Bildungsgängen und zur Bildung von Schulzentren, um<br />
möglichst alle Bildungsangebote vor Ort vorzuhalten und bessere Bildungschancen zu<br />
verwirklichen.<br />
Der Schullastenausgleich erfolgt künftig ausschließlich über eine interkommunale<br />
Verrechung von Zahlungspflichten und Leistungsansprüchen im Rahmen eines kommunalen<br />
„Schulkosten-Ausgleichsfonds“, der Investitions- und Schülerbeförderungskosten mit<br />
umfasst. Mittelfristig werden die Schuleinzugsbereiche abgeschafft.<br />
Unterrichtsversorgung<br />
Auch in der 16. Legislaturperiode werden alle freiwerdenden Lehrerstellen neu besetzt.<br />
Darüber hinaus werden durch die jeweiligen Haushalte 2006 bis <strong>2010</strong> neue Stellen<br />
geschaffen, damit der noch bis zum Schuljahr 2009/10 wachsende Lehrerbedarf gedeckt, die<br />
„Verlässliche Grundschule“ durch eine schrittweise Herstellung der Unterrichtsgarantie laut<br />
Stundentafeln und durch die Einführung von Englisch-Fachunterricht ab Klasse 3 der<br />
Grundschule verwirklicht werden kann.<br />
Der Vertretungsfonds wird in Höhe von 12 Mio. € p.a. weitergeführt.<br />
Weiterentwicklung der Schulen und des Schulwesens<br />
Die Koalitionspartner gehen für die Dauer der 16. Legislaturperiode von der Beibehaltung<br />
und Weiterentwicklung des gegliederten Schulsystems aus. Darüber hinaus kann es ein<br />
Nebeneinander von Schulen des gegliederten Schulwesens und Gemeinschaftsschulen<br />
geben. Dabei muss die Wahlfreiheit der Eltern bestehen bleiben.<br />
Gemeinschaftsschulen müssen den gleichen Leistungsanforderungen der Schulen des<br />
gegliederten Schulwesens entsprechen und unterliegen einer zentralen<br />
Leistungsbemessung.<br />
In allen Schulen muss bei strikter Qualitätssicherung die Förderorientierung gestärkt werden.<br />
Zur besseren Förderung werden für alle leistungsstarken und –schwachen Schülerinnen und<br />
Schüler mit besonderen Förderbedarfen für daraus folgende pädagogische Maßnahmen<br />
schrittweise individuelle Lernpläne erstellt.<br />
Gegliederte Schulen<br />
Die Koalitionspartner wollen Rückstufungen nach der 6. Klasse weitgehend vermeiden und<br />
das Sitzen Bleiben deutlich reduzieren. Dazu ist es erforderlich, die Orientierung der<br />
Schülerinnen und Schüler am Ende der 6. Klasse abgeschlossen zu haben. Die<br />
Schulartempfehlung nach der 4. Klasse wird beibehalten. An Schulen des gegliederten<br />
Schulwesens bleibt es bei schulartbezogenen Orientierungsstufen.<br />
Um die Durchlässigkeit des gegliederten Schulwesens zu verbessern, soll nach der 6.<br />
Klasse der Aufstieg in eine andere Schulart erleichtert und rechtlich abgesichert werden.<br />
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