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Koalitionsvertrag SPD-CDU 2005-2010 - SPD-Landesverband ...

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7. Innere Sicherheit, Justiz, Kommunales und Medien<br />

7.a.Innere Sicherheit<br />

Innere Sicherheit ist für die Lebensqualität der Menschen in einem Land ein hohes Gut, sie<br />

ist zugleich auch ein Standortfaktor von großer Bedeutung. Dabei geht es sowohl um<br />

objektive Zahlen wie um die subjektiv empfundene Sicherheit. Schleswig-Holstein ist ein<br />

Land, in dem die Menschen sich sicher fühlen und auch künftig sicher leben sollen. Für die<br />

Menschen im Land ist wichtig, dass sie sich auf ihre Polizei verlassen können. Das werden<br />

wir auch künftig gewährleisten.<br />

Als Grundlage für politische, polizeiliche und justizielle Entscheidungen ist neben der<br />

jährlichen Kriminalstatistik auch der Sicherheitsbericht fortzuschreiben.<br />

Die beste Kriminalpolitik ist eine, die Kriminalität verhindert. Deshalb hat Prävention einen<br />

sehr hohen Stellenwert. Im Rahmen der neuen Polizeiorganisation werden auf allen Ebenen<br />

die Voraussetzungen für eine wirkungsvolle Präventionsarbeit durch die Landespolizei<br />

geschaffen.<br />

Landespolizei<br />

Wir werden ein zukunftsfähiges Personalkonzept für die Landespolizei auflegen, mit dem<br />

die personelle Ausstattung auch in den nächsten Jahren verstetigt wird, Einsparungen bei<br />

den Vollzugsstellen der Polizei wird es nicht geben. Teil des Personalkonzepts wird auch<br />

eine Stellenstrukturverbesserung mit dem Ziel einer Neufestsetzung der Planstellenstruktur<br />

im mittleren und gehobenen Dienst sein, insbesondere zugunsten der Beamtinnen und<br />

Beamten, die im operativen Bereich tätig sind. Wir werden die Realisierung der<br />

zweigeteilten Laufbahn aus finanziellen Gründen aussetzen. Um jungen Menschen mit<br />

Haupt- oder Realschulabschluss auch weiterhin den Weg in die Polizei zu ermöglichen,<br />

werden wir an einer Einstellung im mittleren Dienst festhalten, im Rahmen des<br />

Personalkonzepts sollen die Aufstiegsmöglichkeiten verbessert werden.<br />

Allerdings muss auch die Polizei einen Beitrag zur Haushaltsentlastung liefern. Neu<br />

einzustellende Polizeibeamtinnen und –beamte werden wir deshalb künftig in das System<br />

der allgemeinen beamtenrechtlichen Beihilfe einbeziehen, für die vorhandenen<br />

Polizeibeamtinnen und –beamten werden wir – im Interesse einer finanziellen<br />

Gleichbehandlung – unter Beibehaltung der Heilfürsorge einen entsprechenden Eigenanteil<br />

festlegen.<br />

Wir werden die Ergebnisse der Reformkommission III der Landespolizei konsequent<br />

umsetzen. Das gesamte, im Rahmen dieser Reform erkannte Umsteuerungspotential bleibt<br />

im Polizeibereich erhalten und wird zur Stärkung des Polizeivollzuges eingesetzt.<br />

Unabhängig davon wird die Verkehrssicherheitsarbeit mit dem Ziel ihrer Optimierung einer<br />

Überprüfung unterzogen.<br />

Die Ergebnisse der RK III werden nach zwei Jahren überprüft und soweit erforderlich<br />

Korrekturen vorgenommen. Zusätzlich werden wir weitere, in anderen<br />

Verwaltungsbereichen freiwerdende Stellen zur Entlastung des Vollzuges in den<br />

Polizeibereich umschichten. Kleinere Polizeistationen sollen auch künftig grundsätzlich<br />

erhalten bleiben.<br />

Zur Verbesserung der Kommunikationsfähigkeit von Polizei, Feuerwehr und<br />

Rettungsdiensten in Schleswig-Holstein werden wir in Abstimmung mit dem Bund so zügig<br />

wie möglich den digitalen Funk für die Behörden und Organisationen im Sicherheitsbereich<br />

einführen. Um die Kosten so gering wie möglich zu halten, wird im Zusammenhang mit der<br />

Einführung des Digitalfunks und in Übereinstimung mit den Kommunen die Struktur der<br />

Rettungs- und polizeilichen Leitstellen deutlich von derzeit insgesamt 29 auf vier gestrafft.<br />

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