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Koalitionsvertrag SPD-CDU 2005-2010 - SPD-Landesverband ...

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• Bundesrechtliche Reformen der Freiwilligendienste wollen wir durch konkrete<br />

Projekte unterstützen. Freiwilligendienste sollen generationsübergreifend<br />

ausgerichtet werden und sich zu „Lernorten bürgerschaftlichen Engagements“<br />

entwickeln.<br />

Beauftragte<br />

Die Menschen in Schleswig-Holstein sollen sich weiterhin an unabhängige Beauftragte<br />

wenden können. Die Aufgaben der Bürgerbeauftragten und des Beauftragten für Menschen<br />

mit Behinderungen bleiben in der gegenwärtigen Form erhalten.<br />

5.b. Menschen mit Behinderungen<br />

Wir wollen ein Land des Miteinanders, in dem Menschen mit Behinderung neben dem<br />

Anspruch auf einen besonderen Schutz vor Benachteiligung einen Anspruch auf selbst<br />

bestimmte Teilhabe am Arbeitsleben und am Leben in der Gemeinschaft haben. Wir sehen<br />

in der Verwirklichung dieses wichtigen sozialpolitischen Auftrags einen besonderen<br />

Schwerpunkt für die nächsten Jahre. Wir werden in enger Kooperation mit allen Beteiligten<br />

ein behindertenpolitisches Gesamtkonzept entwickeln und abstimmen. Dazu werden wir eine<br />

Bestandsaufnahme der Zielgruppen, Leistungen und Kosten durchführen, um daraus<br />

fachliche und finanzielle Handlungsbedarfe präzisieren zu können. Integration und<br />

Selbstbestimmung unter Zuhilfenahme von Förderung und Hilfsmöglichkeiten haben hierbei<br />

Priorität. Wir werden dabei eng mit den Interessenvertretungen der Behindertenverbände<br />

zusammenarbeiten. Wir werden weiterhin das einkommens- und vermögensunabhängige<br />

Landesblindengeld gewähren.<br />

• Wir werden die Werkstätten für Menschen mit Behinderung auch in Zukunft<br />

unterstützen.<br />

• Wir werden die Integration von Menschen mit Behinderung in den ersten<br />

Arbeitsmarkt durch Unterstützung der Integrationsunternehmen fördern und<br />

ausbauen. Integrationsunternehmen leisten einen wichtigen Beitrag, Arbeitsplätze in<br />

Schleswig-Holstein zu sichern.<br />

• Wir werden die Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit<br />

Behinderung am Leben in der Gesellschaft fördern. Dabei setzen wir auf die<br />

Entwicklung neuer Formen von Hilfen, die sich an dem Ziel der Normalisierung<br />

ausrichten und am individuellen Hilfebedarf orientieren. Hierzu wollen wir mit der<br />

örtlichen Ebene, entsprechende Hilfen gemeinsam mit den Betroffenen und den<br />

Anbietern entwickeln und bürgerschaftliches Engagement einbeziehen.<br />

• Wir werden uns dafür einsetzen, dass die barrierefreie Gestaltung der öffentlichen<br />

Infrastruktur stärker in das öffentliche Bewusstsein gerückt und von allen<br />

Verantwortlichen in ihre Planungen einbezogen wird.<br />

• Wir werden bedarfsgerechte Angebote für ältere Menschen mit Behinderungen<br />

fördern.<br />

• Wir werden Integrationsgruppen in Kindertagesstätten bedarfsgerecht anbieten.<br />

• Die Verwirklichung der behindertenpolitischen Ziele wird vorrangig im Rahmen der<br />

Eingliederungshilfe erfolgen. Wir werden deshalb die Voraussetzungen dafür<br />

schaffen, dass die Entscheidungs-, Durchführungs- und Finanzierungsverantwortung<br />

auf der kommunalen Ebene gebündelt werden. Wir halten es weiterhin für notwendig,<br />

die Vielzahl der Verordnungen und Auflagen für Einrichtungen der Eingliederungshilfe<br />

zu überprüfen, zu vereinheitlichen und zu reduzieren.<br />

Dies wird zu einer Verbesserung der Entwicklung bedarfsgerechter Hilfen vor Ort<br />

führen, Bürokratie abbauen und die kommunale Ebene stärken.<br />

• Die Koalitionspartner werden prüfen, ob zur Gleichstellung der Menschen mit<br />

Behinderung ein eigenes Leistungs- oder ein Teilhabegesetz auf Bundesebene<br />

sinnvoll ist.<br />

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