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Duale Hochschule Baden-Württemberg Ravensburg - Die Welt

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Unberücksichtigt der ursächlichen Wirkung dieses Trends, ist dennoch kritisch zu beurteilen,<br />

ob auf Kosten eines geschwächten Inlandskonsums, eine Exportsteigerung erzielt<br />

werden sollte oder durch gegenläufige Effekte gar kompensiert wird. Gleichsam verspricht<br />

eine Abwertung der Währung keine signifikante Verbesserung der Exporterträge, da sich<br />

beispielsweise Griechenlands Wirtschaft auf einer extrem schwach exportorientierten Basis<br />

gründet. So wurden während des Betrachtungszeitraums im 3. Quartal 2010 lediglich<br />

20 Prozent des BIP mit Ausfuhren erzielt; 98 mithin sind griechische Waren im internationalen<br />

Vergleich im Unterschied zu den Produkten der stark exportorientierten deutschen<br />

Wirtschaft nur wenig wettbewerbsfähig.<br />

Auch ist der Gläubigerstatus der Peripherieländer zu betonen. Ausländische Banken,<br />

welche Anleihen eines ehemaligen Euromitglieds halten, müssten in Folge einer abgewerteten<br />

Währung an der geregelten Tilgung ihre Forderungen zweifeln. <strong>Die</strong>se wäre<br />

aufgrund der Abwertung im Schuldnerland teurer und infolge der ohnehin erschwerten<br />

Haushaltslage nicht ohne einen Gläubigerverzicht zu realisieren. 99 Auch die Europäische<br />

Zentralbank wäre im besonderen Maße von der beschrieben Vorgehensweise betroffen.<br />

Laut der Fachzeitschrift für das gesamte Kreditwesen, müsste sie rund 15 Prozent ihrer<br />

Staatsanleihebestände wertberichtigen und wäre damit faktisch der Insolvenz nahe. 100<br />

Neben der Betrachtung der volkswirtschaftlichen Basis, ist anzuzweifeln, ob der Austritt<br />

eines Beitrittslandes rechtlich vollzogen werden kann. Zur Klärung dieser Frage ist der<br />

Vertrag von Lissabon Grundlage. <strong>Die</strong> Schlussbestimmungen des Artikel 50, (1) des EU-<br />

Grundlagenvertrages besagen: „Jeder Mitgliedstaat kann im Einklang mit seinen verfassungsrechtlichen<br />

Vorschriften beschließen, aus der Union auszutreten.“ 101 Hierbei ist<br />

jedoch nur ein Austritt aus dem Staatenverbund der Europäischen Union erfasst. Ein<br />

Austritt aus der europäischen Währungsunion findet keine Erwähnung und ist somit ohne<br />

weitere Anpassung im Vertrag von Lissabon nicht möglich.<br />

Als Zwischenfazit lässt sich somit resümieren, dass ein Austritt von jetzigen Krisenländern<br />

aus der Währungsunion keinen adäquaten Ansatz für die Stabilität des Eurowährungssystems<br />

darstellt. Es bleibt somit zu beleuchten, wie der bisherige Krisenmechanismus<br />

zur Rettung von insolvenzbedrohten Eurostaaten funktioniert. Hierbei soll zunächst auf<br />

den am 10. Mai 2010 beschlossenen Euro-Rettungsschirm eingegangen werden. An-<br />

98 Vgl. http://www.focus.de/finanzen/news/staatsverschuldung/chefvolkswirt-rees-austritt-aus-derwaehrungsunion-ist-keine-loesung_aid_590873.html<br />

(Stand 14.02.2011).<br />

99 Vgl. http://www.ftd.de/finanzen/maerkte/:schuldenkrise-austritt-aus-dem-euro-geht-das/50199039.html<br />

(Stand 14.02.2011).<br />

100 Vgl. Zeitschrift für das gesamte Kreditwesen 02 vom 15.01.2011, S. 60.<br />

101 Vgl. http://dejure.org/gesetze/EU/50.html (Stand 14.02.2011).<br />

23<br />

Beitrag zum Postbank Finance Award 2011

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