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Die Akten des Reichskammergerichts im Sächsischen Staatsarchiv

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c) Schreibweise von Namen<br />

<strong>Die</strong> Schreibweise von Nach- bzw. Familiennamen wurde grundsätzlich aus den <strong>Akten</strong><br />

übernommen und bei Mehrfachnennungen normalisiert. Modernisiert wurden, soweit<br />

möglich, Personennamen, ebenso Ortsnamen und Bezeichnungen von Territorien. Für den<br />

Adel zugrundegelegt wurden hier, insbesondere in Hinblick auf eine einheitliche Verwendung<br />

von Ordnungszahlen, folgenden genealogischen Tafelwerke: 1. Detlev Schwennickes<br />

„Europäische Stammtafeln“, 2. Otto Posse, <strong>Die</strong> Wettiner. Genealogie <strong>des</strong> Gesamthauses<br />

Wettin ernestinischer und albertinischer Linie [...], mit Berichtigungen und Ergänzungen der<br />

Stammtafeln bis 1993 von Manfred Kobuch, Leipzig 1994, 3. Berthold Schmidt, <strong>Die</strong> Reußen.<br />

Genealogie <strong>des</strong> Gesamthauses Reuss älterer und jüngerer Linie sowie der ausgestorbenen<br />

Vogtslinien zu Weida, Gera und Plauen der Burggrafen zu Meißen aus dem Hause Plauen,<br />

Schleiz 1903.<br />

4. Prokuratoren<br />

<strong>Die</strong> Prokuratoren werden getrennt nach den Parteien und mit dem Jahr ihrer<br />

Bevollmächtigung angeführt. Dem Namen wurde der jeweilige Titel Lic. (Licentiat) oder Dr.<br />

(Doktor) vorangestellt. <strong>Die</strong> Schreibweise der Namen wurde unter Berücksichtigung bereits<br />

erschienener Prokuratorenindizes (vgl. hierzu jetzt die Datenbank „Höchstgerichtsbarkeit“ <strong>des</strong><br />

Lehrstuhls für Rechtsgeschichte und Bürgerliches Recht der Ruhr-Universität Bochum, Prof.<br />

Dr. Bernd Schildt: http://www.hoechstgerichtsbarkeit.rub.de) vereinheitlicht. Vornamen, die<br />

in den <strong>Akten</strong> nicht genannt sind, wurden mit Hilfe anderer Prozessakten und bereits<br />

erschienener Prokuratorenindizes ergänzt. In Zweifelsfällen, insbesondere wenn zu gleicher<br />

Zeit mehrere Prokuratoren gleichen Nachnamens am Reichskammergericht tätig waren, wurde<br />

ein Fragezeichen an die Stelle <strong>des</strong> Vornamens gesetzt. Entsprechend der bisherigen<br />

Verzeichnungspraxis wurden nicht nur die Haupt- oder Prinzipalbevollmächtigten, sondern<br />

auch deren Unterbevollmächtigte (Substituierte) in das Verzeichnis aufgenommen. Ein<br />

Unterschied zwischen den Bevollmächtigten, deren Vertretungen nur anhand <strong>des</strong> Protokolls<br />

nachzuweisen sind und denen, deren Vollmachten in den <strong>Akten</strong> enthalten sind, wurde nicht<br />

gemacht, da die Art der Bevollmächtigung aufgrund der Unvollständigkeit zahlreicher <strong>Akten</strong>,<br />

insbesondere von langwierigen Prozessen, vielfach nicht möglich war. Als<br />

Bevollmächtigungsjahr wird grundsätzlich das Jahr angeführt, in dem die älteste in einer Akte<br />

enthaltene Prokuratorenvollmacht ausgestellt wurde. In Einzelfällen wurden diese<br />

Vollmachten bereits vor Prozessbeginn (in einem anderen Verfahren) erteilt. Maßgeblich ist in<br />

diesen Fällen das Jahr der Ausfertigung der Vollmacht, sodass das verzeichnete<br />

Bevollmächtigungsjahr vor dem Jahr <strong>des</strong> Prozessbeginns liegen kann. Ergab sich das Jahr der<br />

Bevollmächtigung nicht unmittelbar aus einer Vollmacht, so wurde das Jahr als<br />

Bevollmächtigungsjahr aufgenommen, in dem sich der Prokurator zum ersten Mal als<br />

Vertreter einer Partei nachweisen lässt.<br />

5. Streitgegenstand<br />

a) Am Anfang steht die Bezeichnung der Prozessart, die grundsätzlich unverändert vom<br />

Deckblatt <strong>des</strong> Protokolls übernommen wurde: in lateinischer Sprache, zum Teil unter<br />

Einbeziehung deutscher Wörter, in Kleinschreibung und <strong>im</strong> Genitiv als „citationis …“,<br />

„appellationis …“. <strong>Die</strong> Bezeichnung <strong>im</strong> Genitiv geht auf die ursprüngliche Formel „causa<br />

ciationis…“, „causa appellationis…“ usw. zurück; das Wort „causa“ fiel <strong>im</strong> Laufe der Zeit<br />

weg. Während sich diese Bezeichnung <strong>des</strong> Prozesses bis etwa Mitte <strong>des</strong> 16. Jhs. auf die<br />

Benennung der Prozessart beschränkte, kamen später <strong>im</strong>mer weitergehende Informationen<br />

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