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Die Akten des Reichskammergerichts im Sächsischen Staatsarchiv

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angestrebt. In Einzelfällen, insbesondere bei umfangreichen und unübersichtlichen <strong>Akten</strong>,<br />

wurden zusätzlich auch Mandate oder Zitationen <strong>des</strong> <strong>Reichskammergerichts</strong>, Schriftsätze oder<br />

Vollmachten aufgenommen, die für den Reichsstreit von besonderer Bedeutung sind. Bei den<br />

Vermerken wurde nach Möglichkeit auf Formalangaben zu den einzelnen Schriftstücken<br />

verzichtet und ihr Inhalt in knapper Form zusammengefasst. Ausnahmen von diesem<br />

Grundsatz wurden bei Protokollen von Zeugenvernehmungen und bei Rotuli gemacht. Bei<br />

letzteren werden nur summarische Angaben zu ihrem Inhalt gemacht. Auf Angaben zum<br />

Inhalt von Vorakten wurde grundsätzlich verzichtet.<br />

b) Ordnung<br />

<strong>Die</strong> Reihenfolge der Darin-Vermerke folgt der durch die vom Reichskammergericht<br />

vergebenen Quadrangelnummern („Q 1“, „Q 2“ usw.) vorgegebenen Ordnung. <strong>Die</strong>se<br />

Nummern sind <strong>im</strong> Protokoll und auf den einzelnen Schriftstücken vermerkt. Durchbrochen<br />

wurde dieses Ordnungsprinzip nur, wenn Schriftstücke mit unterschiedlichen<br />

Quadrangelnummern inhaltlich übereinst<strong>im</strong>men und daher zu einer Gruppe zusammengefasst<br />

werden konnten. In diesen Fällen sind alle Schriftstücke unter der niedrigsten<br />

Quadrangelnummer verzeichnet. Schriftstücke ohne Quadrangelnummern wurden mit der<br />

Bezeichnung „ohne Q“ an das Ende der Darin-Vermerke gesetzt; eigene Nummern oder<br />

andere Bezeichnungen wurden diesen Schriftstücken nicht gegeben. Bei jedem Schriftstück<br />

wird das Entstehungsjahr genannt; in den Fallen, in denen es sich um eine Abschrift handelt,<br />

wird „(i[n]. A[bschrift].)“ hinzugesetzt.<br />

8. Hinweise<br />

<strong>Die</strong> Hinweise beziehen sich auf den Umfang der Akte, auf andere <strong>Akten</strong> und Altsignaturen.<br />

a) Sollbestand der Akte<br />

Der Sollbestand der Akte ergibt sich i.d.R. aus dem Protokoll, in dem die quadrangulierten<br />

Schriftstücke vermerkt sind. Sind <strong>im</strong> Protokoll 15 Quadrangelnummern vermerkt, so wird als<br />

Sollbestand die Zahl der quadrangulierten Schriftstücke als „Q 1-15“ angegeben.<br />

b) Ist-Bestand der Akte<br />

Häufig weicht der Ist-Bestand von dem Sollbestand ab. <strong>Die</strong>s wird nach der Angabe <strong>des</strong><br />

Sollbestan<strong>des</strong> vermerkt. Fehlende oder doppelt vorhandene Nummern werden in runden<br />

Klammern aufgezählt: „ohne Q …; Q … doppelt“. Auf nicht <strong>im</strong> Protokoll vermerkte<br />

Schriftstücke wird hinter den Klammern hingewiesen: „und … weitere Schriftstücke“. Im<br />

Anschluß daran wird auf das mögliche Fehlen oder die Unvollständigkeit <strong>des</strong> Protokolls<br />

hingewiesen: „Protokoll fehlt“ / „Protokoll unvollständig“. In Einzelfällen wurde auf die<br />

Bandeinteilung der Prozessakte hingewiesen.<br />

c) Stapelhöhe<br />

<strong>Die</strong> Stapelhöhe wird in vollen Zent<strong>im</strong>etern angegeben. Bei Stapelhöhen bis zu 1 cm wurde<br />

grundsätzlich aufgerundet, bei Stapelhöhen von mehr als 1 cm zur jeweils näherliegenden<br />

Zent<strong>im</strong>eterzahl auf- oder abgerundet.<br />

d)Verweise<br />

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