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Die Akten des Reichskammergerichts im Sächsischen Staatsarchiv

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<strong>Die</strong> str. Insel liegt zwischen dem Gut <strong>des</strong> Appellanten, Püchau, und dem Dorf <strong>des</strong><br />

Appellaten, Thallwitz. In 1. Inst. wurde dem Appellaten das Besitzrecht an der Insel<br />

zugesprochen, solange der Appellant sein behauptetes Besitzrecht nicht nachwiese.<br />

Der Appellant behauptet, der Appellat habe die str. Insel gewaltsam in seinen Besitz<br />

gebracht, und er sei in 1. Inst. nicht gehört worden.<br />

Der Appellat rügt die Zuständigkeit <strong>des</strong> RKG, insbesondere weil es sich bei dem Urteil<br />

1. Inst. nicht um ein Endurteil, sondern um eine vorläufige Entscheidung handele. Er<br />

behauptet, der Appellant habe die Insel in Besitz genommen, worauf es zum Streit<br />

zwischen den beiden Parteien gekommen sei.<br />

6. 1) Regierung <strong>des</strong> Stifts Meißen zu Wurzen 1598-1599<br />

2) RKG<br />

7. Q 22 Appellant benennt Kommissare 1600<br />

Q 23 Appellant benennt Zeugen 1600 (i. A.)<br />

ohne Q <strong>Akten</strong> 1. Inst. 1598-1599<br />

8. Q 1-32 (ohne 9, 11, 16; 10 doppelt) und 2 Schriftstücke ohne Q<br />

5 cm<br />

Altsignatur(en): Loc. 10115/5; Loc. 10115/7; Gefach 195 E. Nr. 1310<br />

1. HStA Dresden 10690, Nr. 72 1599 - 1603<br />

2. Utz von Ende zu Püchau ./.<br />

3. 1) Regierung <strong>des</strong> Stifts Meißen zu Wurzen<br />

2) Christoph von Nischwitz zu Thallwitz und Staucha, Hauptmann zu Wurzen<br />

4. Kl.:<br />

Dr. Marsilius Bergner 1599<br />

Dr. Sebastian Wolff 1599<br />

Bekl.:<br />

Dr. Johann Gödelmann 1599<br />

5. nullitatis<br />

Erklärung der Nichtigkeit einer von den Bekl. zu 1) gefällten Entscheidung<br />

(’erkenntnis’) in einem Rechtsstreit Bekl. zu 2) ./. Kl. über Besitzrechte an einer Insel<br />

(Werder) in der Mulde bei der Canitzer Furt.<br />

<strong>Die</strong> Entscheidung beruhte auf einem Urteilsvorschlag <strong>des</strong> Leipziger Schöffenstuhls.<br />

Der Kl. ist der Ansicht, die Leipziger Schöffen seinen nicht unparteiisch gewesen und<br />

die ergangene Entscheidung der Bekl. damit nichtig.<br />

7. Q 26 Bekl. an das RKG: legen u.a. "exceptio fori declinatoria" ein 1602<br />

ohne Q ["Lit A-H", als Q 11-18 vorgesehen] <strong>Akten</strong> eines Prozesses Hieronymus von<br />

Canitz zu Thallwitz ./. Kl. über verschiedene Besitzrechte, dain auch: <strong>Akten</strong> der in<br />

diesem Rechtsstreit vom Bischof von Meißen eingesetzten Kommission (1578-1591)<br />

1600<br />

Zur korrekten Zitierweise der Archivalien vgl. die Angaben S. 121 144

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