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Die Akten des Reichskammergerichts im Sächsischen Staatsarchiv

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a) Sollbestand der Akte<br />

Der Sollbestand der Akte ergibt sich i.d.R. aus dem Protokoll, in dem die quadrangulierten<br />

Schriftstücke vermerkt sind. Sind <strong>im</strong> Protokoll 15 Quadrangelnummern vermerkt, so wird<br />

als Sollbestand die Zahl der quadrangulierten Schriftstücke als „Q 1-15“ angegeben.<br />

b) Ist-Bestand der Akte<br />

Häufig weicht der Ist-Bestand von dem Sollbestand ab. <strong>Die</strong>s wird nach der Angabe <strong>des</strong><br />

Sollbestan<strong>des</strong> vermerkt. Fehlende oder doppelt vorhandene Nummern werden in runden<br />

Klammern aufgezählt: „ohne Q …; Q … doppelt“. Auf nicht <strong>im</strong> Protokoll vermerkte<br />

Schriftstücke wird hinter den Klammern hingewiesen: „und … weitere Schriftstücke“. Im<br />

Anschluß daran wird auf das mögliche Fehlen oder die Unvollständigkeit <strong>des</strong> Protokolls<br />

hingewiesen: „Protokoll fehlt“ / „Protokoll unvollständig“. In Einzelfällen wurde auf die<br />

Bandeinteilung der Prozessakte hingewiesen.<br />

c) Stapelhöhe<br />

<strong>Die</strong> Stapelhöhe wird in vollen Zent<strong>im</strong>etern angegeben. Bei Stapelhöhen bis zu 1 cm wurde<br />

grds. aufgerundet, bei Stapelhöhen von mehr als 1 cm zur jeweils näherliegenden<br />

Zent<strong>im</strong>eterzahl auf- oder abgerundet.<br />

d)Verweise<br />

Es folgen Verweise auf andere Prozessakten.<br />

e) Altsignatur<br />

Abschließend werden die Altsignatur(en) der <strong>Akten</strong> angegeben, beginnend mit der<br />

jüngsten. Als jüngste Altsignatur wurde grds. die vor Erstellung <strong>des</strong> Inventars gültige<br />

Archivsignatur aufgenommen, auch wenn sich diese (in wenigen Fällen) nicht geändert hat.<br />

In der Verzeichnung der Listen <strong>im</strong> Lan<strong>des</strong>hauptarchiv Sachsen-Anhalt werden als<br />

„Altsignatur“ jeweils die Nummern der Listen und die laufenden Nummern der Prozesse in<br />

den Listen angegeben.<br />

IV. Indizes<br />

Für die Inventare der brandenburg-preußischen, sächsischen und anhaltischen<br />

<strong>Reichskammergerichts</strong>akten wurden nach den einzelnen Beständen getrennte Indizes<br />

erstellt. Eine Zusammenfassung der Indizes zu einem Gesamtindex schien angesichts der<br />

klaren Trennung der Bestände nicht sachgerecht und hätte zudem die Übersichtlichkeit<br />

beeinträchtigt und so die Benutzung der Inventare erschwert.<br />

Zu den Beständen wurden jeweils folgende Indizes erstellt:<br />

a) Orte<br />

Im Orsindex sind Orte, Städte, Dörfer und Gemarkungen, verzeichnet, grds. keine<br />

Territorien, Landschaften, Gebirge oder Flüsse. <strong>Die</strong> Orte <strong>des</strong> Sitzes von Vorinstanzen,<br />

Juristenfakultäten und Schöppenstühlen finden sich <strong>im</strong> Index dieser Institutionen.<br />

b) Personen und Prozessparteien<br />

Aufgenommen wurden hier Personen oder Personengruppen, die Partei oder Interventient<br />

in einem Verfahren vor dem Reichskammergericht waren, sowie <strong>im</strong> Sachverhalt oder in<br />

Verbindung mit den Parteien genannte Personen. Um das Auffinden einzelner Personen zu<br />

erleichtern wurden Herrscher und Amtsträger, soweit ihre Namen <strong>im</strong> Inventar genannt<br />

werden, sowohl unter ihrem Personennamen als auch unter ihrem Titel verzeichnet.<br />

Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg ist zu finden unter „Friedrich Wilhelm,<br />

Kurfürst von Brandenburg“, „Brandenburg, Friedrich Wilhelm, Kurfürst von“ und<br />

„Brandenburg, Kurfürst von“. Nicht verzeichnet sind <strong>im</strong> Personenindex die Prokuratoren,<br />

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