04.11.2012 Aufrufe

Die Akten des Reichskammergerichts im Sächsischen Staatsarchiv

Die Akten des Reichskammergerichts im Sächsischen Staatsarchiv

Die Akten des Reichskammergerichts im Sächsischen Staatsarchiv

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Bekl.:<br />

Dr. Jakob Friedrich Meurer 1574<br />

5. mandati de relaxandi captivis<br />

Gefangennahme und Inhaftierung (Verstrickung) <strong>des</strong> Notars Georg Preuß mit seinen<br />

Zeugen.<br />

Der Kl. behauptet, zu der Verstrickung sei es gekommen, als der Notar eine Appellation<br />

<strong>des</strong> Kl. gegen ein Urteil der Bekl. in einem Rechtsstreit <strong>des</strong> Kl. mit Wolf II., Herr von<br />

Schönburg, an das RKG zustellen wollte.<br />

Durch das Mandat <strong>des</strong> RKG werden die Bekl. verpflichtet, die Inhaftierten freizulassen.<br />

<strong>Die</strong> Bekl. behaupten, sie hätten dem Notar und den Zeugen nur auferlegt, keine Reise zu<br />

unternehmen, sie ’aber nicht, wie von dem graffen berichtet, in beschwehrliche<br />

bestrickung genommen’. <strong>Die</strong> Bekl. sind der Ansicht, nicht sie, sondern der Kurfürst von<br />

Sachsen als ihr ’iudex <strong>im</strong>mediatus’, sei in dem Streit vor dem RKG der richtige<br />

Klagegegner.<br />

7. Q 3 August, Kurfürst von Sachsen, an die Bekl.: ordnet die Aufhebung der gegen den<br />

Notar Johann Preuß und seine Zeugen verhängten Restriktionen an 1574<br />

8. Q 1-4 und ein weiteres Schriftstück<br />

1 cm<br />

Altsignatur(en): Loc. 10114/8; Loc 10114/-; Gefach 685 S. Nr. 1651<br />

1. HStA Dresden 10690, Nr. 79 1658<br />

2. Felicitas Zuckmantel, geb. von Seebach und Susanna von Seebach, Schwestern<br />

(Bekl. 1. Inst.) ./.<br />

3. 1) Heinrich Sebastian von Watzdorff, kurfürstlich sächsischer Oberhofmeister zu<br />

Dresden (Kl. 1. Inst.)<br />

2) Straßburgische Räte zu Zabern<br />

4. Kl.:<br />

Dr. Johann Ulrich Stieber 1658<br />

Bekl.:<br />

Dr. Johann Georg Gülchen 1658<br />

5. appellationis<br />

Lehensrecht an dem Dorf Osthofen.<br />

<strong>Die</strong> Appellantinnen sind <strong>im</strong> Besitz <strong>des</strong> Dorfes Osthofen <strong>im</strong> Elsass, das ihr Vater,<br />

General Johann Georg von Seebach, als Lehen innehatte. Der Appellat zu 1), Ehemann<br />

der Schwester der Appellantinnen, beansprucht ein Drittel <strong>des</strong> Lehens für seine vier<br />

Kinder. Der geltend gemachte Anspruch wurde von den Appellaten zu 2) bestätigt.<br />

<strong>Die</strong> Appellantinnen sind der Ansicht, die Appellaten zu 2) seien in 1. Inst. unzuständig<br />

gewesen, weil sie ’der ohnmittelbahren reichs ritterschafft deß unteren Elsases notoriè<br />

beygethan’ und somit nur der Jurisdiktion <strong>des</strong> RKG unterstellt seien.<br />

Zur korrekten Zitierweise der Archivalien vgl. die Angaben S. 121 193

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!