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Die Akten des Reichskammergerichts im Sächsischen Staatsarchiv

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5. mandati de non <strong>im</strong>pediendo prosequi nec pendente lite ad insolitas operas cogendo ut<br />

et edendo cum clausula<br />

Belastung der Kl. mit über alte Gewohnheit hinausgehenden <strong>Die</strong>nstpflichten und<br />

Abgaben.<br />

<strong>Die</strong> Kl. behaupten, ihnen seien von den Bekl. <strong>Die</strong>nstpflichten und Abgaben auferlegt<br />

worden, die über althergebrachte Rechte und Gewohnheiten hinausgingen und sie in<br />

unerträglicher Weise belasteten. Sie hätten ihr Anliegen bei dem Bekl. vorgebracht und<br />

um Erleichterung der Lasten nachgesucht, seien aber ’vertröstet’ worden. Daraufhin<br />

habe der Bekl. gegen die Kl. Klage vor dem RKG wegen ’verbottene[r] conventicula<br />

und rebelliones’ erhoben, ein Pönalmandat <strong>des</strong> Gerichts erlangt und ihnen daraufhin<br />

neue Frondienste auferlegt. Außerdem habe der Bekl. sie in der Wahrnehmung ihrer<br />

Rechte behindert. <strong>Die</strong> Kl. behaupten weiter, ihre Zusammenkünfte hätten nicht zum<br />

Zwecke der Rebellion stattgefunden, sondern allein der ’zusammentragung ... [der] bis<br />

dahero per iniuriam officialum erlittenen trangsahlen’ und seien nach ihrer Ansicht<br />

’zuläßig und erlaubet’ gewesen.<br />

Durch das Mandat <strong>des</strong> RKG wird der Bekl. verpflichtet, die Kl. weder selbst noch durch<br />

seine Beamten an der Fortführung ihres Prozesses und an ihrer Verteidigung zu hindern,<br />

sie nicht über alte Gewohnheit hinaus mit <strong>Die</strong>nstpflichten und Abgaben zu beschweren<br />

und alte Lehensbücher herauszugeben, um den Kl. zu ermöglichen, ihre Rechte geltend<br />

zu machen.<br />

7. Q 2 Kl. versichern den Bekl. ihrer Treue und erklären, ihren hergebrachten <strong>Die</strong>nst-<br />

und Zinspflichten nachkommen zu wollen 1653 (i. A.)<br />

Q 3 Beurkundung der Zustellung der Beschwerden der Kl. an den Amtmann zu<br />

Hartenstein, Oswald Leupold 1653<br />

Q 4 Beurkundung der Zustellung der Beschwerden der Kl. an den Bekl. 1653<br />

Q 5 RKG: Poenalmandat gegen die Kläger 1653 (i. A.)<br />

Q 6 Kl. an das RKG: verteidigen sich in dem von dem Bekl. angestrengten<br />

Mandatsprozeß 1654<br />

Q 9 Bekl. an das RKG: n<strong>im</strong>mt Stellung zu den Vorwürfen der Kl. 1654<br />

Q 10 Kaiser Rudolf II. als König von Böhmen: belehnt Georg II., Wolf II., Georg III.,<br />

Hugo II. und Veit II. von Schönburg mit den Herrschaften Glauchau, Waldenburg und<br />

Pürstein ("Pirsenstein") 1577 (i. A.)<br />

Q 11 Protokoll einer Vernehmung von Untertanen in der Herrschaft Waldenburg auf<br />

Veranlassung <strong>des</strong> Bekl. 1654<br />

Q 13 Kaiser Ferdinand III. als König von Böhmen: regelt die Vergabe von Lehen und<br />

die Zuständigkeit für Lehensstreitigkeiten v.a. <strong>im</strong> Königreich Böhmen 1651<br />

Q 15 Bekl. n<strong>im</strong>mt Stellung zu den Vorwürfen <strong>des</strong> Kl. 1655<br />

Q 16, 17 Protokolle von Vernehmungen von Untertanen in der Herrschaft Waldenburg<br />

auf Veranlassung <strong>des</strong> Bekl. 1654<br />

Q 19 Kl. an das RKG: berichten von neuen Beschwerungen durch den Bekl. 1659<br />

8. Q 1-19 und 2 weitere Schriftstücke<br />

4 cm<br />

Altsignatur(en): Loc. 10109/3; Loc. 10109/11<br />

Zur korrekten Zitierweise der Archivalien vgl. die Angaben S. 121 203

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