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Die Akten des Reichskammergerichts im Sächsischen Staatsarchiv

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Der Kläger behauptet, Albrecht, Herzog von Sachsen, Vater <strong>des</strong> Bekl., habe seinem<br />

Vater, Conrad Lindtner, 2.300 Gulden geliehen und darüber eine Schuldverschreibung<br />

ausgestellt. Der Bekl. habe ihm 800 Gulden zurückgezahlt. Auf sein Ersuchen um<br />

Begleichung der Restschuld in Höhe von 1.500 Gulden habe der Bekl. nicht reagiert.<br />

<strong>Die</strong> daraufhin geforderte Einsetzung eines Gerichts zur Entscheidung über die noch<br />

offene Forderung habe der Bekl. abgelehnt.<br />

7. Q 4 Bekl. an den Kl.: lehnt die Einsetzung eines Gerichts zur Entscheidung über die<br />

strittige Forderung ab und fordert den Kl. auf, sich auf dem nächsten Leipziger<br />

Ostermarkt wieder an ihn zu wenden 1523<br />

Q 5 Bekl. an den Kl.: lehnt die Einsetzung eines Gerichts zur Entscheidung über die<br />

strittige Forderung ab u.a. mit der Begründung, von Seiten <strong>des</strong> Klägers sei der geltend<br />

gemachte Anspruch nicht glaubhaft gemacht worden 1523<br />

Q 7,8 Kl. bittet den Bekl. um Einsetzung von neun Räten zur Entscheidung über seine<br />

Schuldforderung gegen den Bekl. 1522<br />

Q 14 Korrespondenz zwischen Kl. und Bekl. wegen der str. Forderung 1504-1522; darin<br />

u.a.: Schuldverschreibung <strong>des</strong> Herzogs Albrecht von Sachsen an Conrad Lindtner über<br />

2.300 Gulden 1470 (i. A.)<br />

8. Q 1-14 sowie ein weiteres Schriftstück<br />

1 cm<br />

Altsignatur(en): Loc 10100/2; Loc 10100/1b; Gefach 237 G. Nr. 4<br />

1. HStA Dresden 10690, Nr. 3 1526 - 1529<br />

2. Stephan Gabler, Bürger zu Nürnberg (Kl. 1. Inst.) ./.<br />

3. Bekl.: Georg, Herzog von Sachsen, als Rechtsnachfolger <strong>des</strong> Albrecht, Herzog von<br />

Sachsen (Bekl. 1. Inst.)<br />

4. Kl.:<br />

Dr. Johann Drach 1526<br />

Dr. S<strong>im</strong>eon Engelhart 1526<br />

Bekl.:<br />

Dr. Friedrich Reiffsteck 1526<br />

5. Appellation<br />

Urteil über eine Schuldforderung <strong>des</strong> Appellanten in Höhe von 2.300 Gulden.<br />

Der Appellant hatte in 1. Inst. behauptet, Albrecht, Herzog von Sachsen, habe ihm den<br />

str. Betrag geschuldet, hatte aber keine Schuldverschreibung vorgelegt. <strong>Die</strong> Klage war<br />

abgewiesen worden.<br />

Der Appellat ist der Ansicht, die Appellation sei nicht frist- und formgerecht eingelegt<br />

worden und der Appellant könne <strong>im</strong> Rahmen <strong>des</strong> Appellationsverfahrens keine<br />

Urkunden und andere Beweise einführen, die er bereits in 1. Inst. hätte vorlegen können.<br />

6. 1) Herzoglich sächsische Räte in Dresden 1525-1526<br />

2) RKG<br />

Zur korrekten Zitierweise der Archivalien vgl. die Angaben S. 121 148

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