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Die Akten des Reichskammergerichts im Sächsischen Staatsarchiv

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und habe den Auftrag anderweitig vergeben, so dass der Kl. <strong>des</strong>sen Ausführung einem<br />

Dritten habe überlassen müssen.<br />

Der Bekl. behauptet, der Kl. habe mit seiner Arbeit ’mher verderbt dan gebessert’ und<br />

die vereinbarte Bezahlung nicht erhalten, weil er sie als Lohn für die erbrachte Leistung<br />

hätte erhalten sollen. Man habe sich aber über die Aufhebung <strong>des</strong> Vertrages geeinigt,<br />

und der Kl. habe den Bekl. von allen Zahlungsverpflichtungen entbunden.<br />

Der Bekl. rügt die Zuständigkeit <strong>des</strong> RKG und vertritt die Ansicht, zuständig sei ein<br />

Austrägalgericht.<br />

Einsetzung der Räte der Städte Mühlhausen und Nordhausen als Kommissare.<br />

Um Abhilfe seiner Beschwerungen zu erlangen, hatte der Kl. sich zunächst ohne Erfolg<br />

an das RKG gewandt und dann an den Kanzler <strong>des</strong> Bekl., aber keine Antwort erhalten.<br />

7.<br />

Q 5, 15, 17 Kl. erklärt seinen Verzicht auf sämtliche Forderungen gegen den Bekl., da<br />

die von ihm errichtete Wasserkunst nicht funktionsfähig war (1550) 1551<br />

Q 11, 12, ohne Q Bekl. bestätigt seine vertraglichen Verpflichtungen aus der<br />

Vereinbarung mit dem Kl. und <strong>des</strong>sen Bruder Hermann Hirsch über den Bau der<br />

Wasserkunst (1549) 1553<br />

Q 20 Lic. Martin Reichardt stellt seine Auslagen für den Kl. auf. 1559<br />

ohne Q Rotulus der kaiserlichen Kommission 1564<br />

8.<br />

Q 1-29 (ohne 26) und 5 weitere Schriftstücke<br />

6 cm<br />

Altsignatur:<br />

I. HA Rep. 174 Nr. 32<br />

Gefach 250 H. Nr. 4233<br />

1289<br />

1.<br />

I. HA Rep. 174, Nr. 36<br />

2.<br />

Jude Löb von Dernburg in eigener und seiner Mutter, Jüdin Mörle, Sache (Bekl.<br />

1. Inst.) ./.<br />

3.<br />

Johann Georg, Markgraf von Brandenburg als Vormund seines Sohnes, Joach<strong>im</strong><br />

Friedrich, Bischof von Lebus (Kl. 1. Inst.)<br />

4.<br />

Appellant:<br />

Dr. Michael Vollandt 1557<br />

Dr. Kilian Reinhardt 1660<br />

Appellat:<br />

Dr. Wolfgang Breuning 1557<br />

5.<br />

Appellation<br />

Anerkennung einer Schuldforderung <strong>des</strong> Appellaten über 3.606 1/2 Taler und<br />

Einsetzung <strong>des</strong> Appellaten in Hab und Gut <strong>des</strong> Appellanten durch das Urteil in 1. Inst.<br />

Joach<strong>im</strong> II., Kurfürst von Brandenburg, hatte dem Appellanten <strong>im</strong> Januar 1556 einen<br />

Schutzbrief ausgestellt, der seinen verschuldeten Besitz für ein Jahr vor dem Zugriff von<br />

Gläubigern schützen sollte. Dennoch wurde der Appellant <strong>im</strong> Jahre 1556 inhaftiert und<br />

auf Antrag <strong>des</strong> Appellaten verurteilt.<br />

1556 - 1568<br />

Zur korrekten Zitierweise der Archivalien vgl. die Angaben in der Einleitung S. 10 f. 44

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