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Die Akten des Reichskammergerichts im Sächsischen Staatsarchiv

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1. HStA Dresden 10690, Nr. 31 1655 - 1660<br />

2. Schönburgische Untertanen der Herrschaft Glauchau ./.<br />

3. 1) Wolf Friedrich, Herr von Schönburg, zu Glauchau und Waldenburg<br />

2) Friedrich Müller, Schönburgischer Beamter zu Glauchau<br />

Int.: Johann Georg II., Kurfürst von Sachsen<br />

4. Kl.:<br />

Dr. Paul Gambs 1655<br />

Bekl.:<br />

Dr. Jonas Eucharius Erhardt 1652<br />

Int.:<br />

Dr. Johann Ulrich Stieber 1659<br />

5. mandati de relaxandis captivis sine clausula una cum salvo conductu<br />

Gefangennahme und Inhaftierung Schönburgscher Untertanen der Herrschaft Glauchau.<br />

<strong>Die</strong> Kl. behaupten, die Bekl. hätten 12 ihrer Untertanen inhaftiert, weil diese sich über<br />

<strong>Die</strong>nstpflichten und Abgaben beschwert hätten, die über althergebrachte Rechte und<br />

Gewohnheiten hinausgingen und sie in unerträglicher Weise belasteten.<br />

<strong>Die</strong> Bekl. hätten erklärt, die Häftlinge nicht freizulassen, solange diese sich nicht bereit<br />

erklärt hätten, gegen den Bekl. zu 1) ’nicht [zu] streitten’, ihm ’alle woch sechs tag<br />

fröhnen’, alle seine Befehle zu befolgen, ’alle beschwerungen [zu] tragen’ und wegen<br />

ihrer Inhaftierung kein Gericht anzurufen.<br />

Durch das Mandat <strong>des</strong> RKG werden die Bekl. verpflichtet, die Gefangenen freizulassen.<br />

<strong>Die</strong> Bekl. behaupten, die inhaftierten Untertanen hätten die Kl. zu einer Rebellion<br />

angestiftet.<br />

7. Q 1, 2 Kl. bennennen Syndici 1654<br />

8. Q 1-8<br />

1 cm<br />

Altsignatur(en): Loc. 10106/4<br />

Zur korrekten Zitierweise der Archivalien vgl. die Angaben S. 121 153

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