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Die Akten des Reichskammergerichts im Sächsischen Staatsarchiv

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Int.:<br />

Dr. Johann Ulrich Stieber 1659<br />

5. mandati de non gravando contra servitia consueta ut et edendo cum clausula una cum<br />

ulteriori salvo conductu<br />

Belastung der Kl. mit über alte Gewohnheit hinausgehenden <strong>Die</strong>nstpflichten und<br />

Abgaben.<br />

<strong>Die</strong> Kl. behaupten, sie müßten fünf bis sechs Tage in der Woche Frondienste leisten und<br />

dabei ’das ihrige verderben lassen’, Wagen und Pferde jederzeit für die Bekl.<br />

bereithalten, nicht nur den Bekl., sondern auch den Haushaltungen der Kirchen- und<br />

Schuldiener sowie einem Malzhaus der Bürger zu Glauchau unentgeltlich Brennholz<br />

liefern, für den Bekl. zu 1) Güter und Felder bestellen, die nicht zu seinen Gütern<br />

gehörten und dem Bekl. zu 1) brachliegende Felder als Schafweiden überlassen.<br />

Neben regulären Abgaben müßten sie auch Abgaben für Wüstungen leisten, obwohl<br />

ihnen diese keine Erträge brächten.<br />

Weiter behaupten die Bekl., Beschwerden über diese Zustände seien folgenlos<br />

geblieben. Auf Übergabe einer Memorialschrift hin hätten die Bekl. zwölf Untertanen<br />

verhaftet und u.a. genötigt zu schwören, die von ihnen geforderten <strong>Die</strong>nste und Abgaben<br />

zu leisten.<br />

Durch das Mandat <strong>des</strong> RKG werden die Bekl. verpflichtet, die Kl. nicht über alte<br />

Gewohnheit hinaus mit <strong>Die</strong>nstpflichten und Abgaben zu beschweren und alte<br />

Lehensbücher herauszugeben, um den Kl. zu ermöglichen, ihre Rechte geltend zu<br />

machen.<br />

Der Intervenient rügt die Zuständigkeit <strong>des</strong> RKG; die Zuständigkeit liege in der Sache<br />

bei einem kursächsichen Gericht.<br />

7. Q 7 Bekl. zu 2) an die Gemeinde Wernsdorf: Vorladung in das Amt Glauchau wegen<br />

der von sämtlichen Schönburgischen Untertanen übergebenen Schriften, "supplication"<br />

und "memorial" 1654<br />

Q 8 Protokoll von Zeugenvernehmungen 1656<br />

ohne Q Herren von Schönburg an das RKG: rechtfertigen die unbliebene Entrichtung<br />

<strong>des</strong> Kammerzielers mit dem Ausbleiben von Einnahmen infolge der Verweigerung von<br />

Frondiensten durch ihre Untertanen 1659<br />

ohne Q Kl. an das RKG: beklagen Missstände und Beschwerungen 1655, 1656, 1659,<br />

1660<br />

8. Q 1-12 (ohne 2, 11) und 17 weitere Schriftstücke<br />

3 cm<br />

Altsignatur(en): Loc. 10106/3; 20604<br />

Zur korrekten Zitierweise der Archivalien vgl. die Angaben S. 121 152

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