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Die Akten des Reichskammergerichts im Sächsischen Staatsarchiv

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1. HStA Dresden 10690, Nr. 18 1601 - 1602<br />

2. Johann Ernst von Haugwitz zu Flößberg ./.<br />

3. 1) Friedrich Wilhelm, Herzog von Sachsen-Altenburg, als Vormund Christians II.,<br />

Kurfürst von Sachsen, und Administrator von Kursachsen<br />

2) Sophie, Kurfürstin von Sachsen, geb. Markgräfin von Brandenburg, und Witwe<br />

Christians I., Kurfürst von Sachsen, zu Rochlitz<br />

3) Räte der Kurfürstin Sophie zu Rochlitz<br />

4. Kl.:<br />

Dr. Johann Melchior Reinhardt 1600<br />

N.N. Wolff 1600<br />

Dr. Marsilius Bergner 1601<br />

Dr. Johann Jakob Kölblin 1601<br />

Bekl.:<br />

Dr. Johann Gödelmann 1593<br />

Lic. Hartmann Kogmann 1601<br />

5. nullitatis<br />

Verurteilung und Inhaftierung <strong>des</strong> Kl. wegen verschiedener Delikte.<br />

Dem Kl. wurden verschiedene Landfriedensbrüche und Morde sowie die Schwängerung<br />

zweier Mägde und das Inumlaufbringen vergoldeter Silbergroschen als Goldgulden<br />

vorgeworfen.<br />

Der Kl. behauptet, er sei vier Jahre inhaftiert worden, ohne zu wissen, was ihm<br />

vorgeworfen wurde. In dieser Zeit seien bei Übergriffen auf sein Gesinde ein Junge und<br />

ein Kutscher zu Tode gekommen. Nachdem ihn ein Gutachten der Universität zu<br />

Leipzig für unschuldig befunden habe, hätten die Bekl. zu 3) die <strong>Akten</strong> verfälscht und<br />

nach Wittenberg verschickt. Schließlich sei er, ohne jemals gehört worden zu sein,<br />

wegen der Schwängerung seiner Mägde und Geldfälschung verurteilt worden.<br />

Beschwerden gegen die Unrechtmäßigkeit <strong>des</strong> Verfahrens seien ihm verwehrt, und das<br />

Ergebnis einer <strong>Akten</strong>revision, bei dem die Verfahrensfehler aufgedeckt worden seien,<br />

sei ’nit publicirt, sondern underschlagen’ worden.<br />

<strong>Die</strong> Bekl. rügen die Zuständigkeit <strong>des</strong> RKG unter Berufung auf sächsische Privilegien<br />

und unter Hinweis darauf, dass der Rechtsstreit als eine Sache der peinlichen<br />

Gerichtsbarkeit nicht in den Zuständigkeitsbereich <strong>des</strong> RKG falle.<br />

7. Q 10 Einreden <strong>des</strong> Bekl. Darin auch: protokollierte Aussagen von Zeugen zur<br />

Belastung <strong>des</strong> Kl. 1594 (i.A.), Schreiben <strong>des</strong> Schöffenstuhls zu Leipzig und <strong>des</strong><br />

Hofgerichts an die Bekl. zu 3) 1602 (i.A.)<br />

Q 12-17 Schriftlich fixierte Zeugenaussagen zur Entlastung <strong>des</strong> Klägers 1589-1597 (i.<br />

A.)<br />

8. Q 1-18 und ein weiteres Schriftstück<br />

3 cm<br />

Altsignatur(en): Loc. 10103/9; Loc. 10103/15; 20556; 20601; Nr. 308<br />

Zur korrekten Zitierweise der Archivalien vgl. die Angaben S. 121 158

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