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Die Akten des Reichskammergerichts im Sächsischen Staatsarchiv

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Säumnis <strong>des</strong> Bekl. in Ausführung einer ihm vom RKG übertragenen Kommission in<br />

Streitigkeiten <strong>des</strong> Kl. u. a. mit den Städten Zeitz und Meißen.<br />

Der Kl. behauptet, anderthalb Jahre vor Erhebung der Klage habe das RKG auf sein<br />

Ansuchen eine ’commission ad futuram rei memoriam’ angeordnet und dem Bekl. die<br />

Kommission übertragen. Trotz mehrfacher Bitten <strong>des</strong> Kl. habe der Bekl. keine<br />

Kommissare eingesetzt.<br />

Der Bekl. wird durch das Mandat <strong>des</strong> RKG verpflichtet, Kommissare einzusetzen.<br />

8. Q 1-8 (ohne 4) sowie 5 weitere Schriftstücke<br />

1 cm<br />

Altsignatur(en): Loc. 10103/8; Loc. 10103/14b; Gefach 728 S. Nr. 6152<br />

1. HStA Dresden 10690, Nr. 49 1749 - 1754<br />

2. Christian August, Graf von Schönburg zu Waldenburg ./.<br />

3. Johann Eberhard Adolf, Graf von Rechtern und L<strong>im</strong>purg zu Sommerhausen<br />

4. Kl.:<br />

Lic. Wilhelm Ludwig Ziegler 1749<br />

Lic. Johann Eberhardt Greineisen 1749<br />

Bekl.:<br />

Dr. Johann Paul Besserer 1749<br />

5. citationis ad videndum cassari tutorium sub- et obreptitiè <strong>im</strong>petratum et se in<br />

expensas condemnari<br />

Aufhebung der Einsetzung <strong>des</strong> Bekl. als Vormund der Kinder <strong>des</strong> verstorbenen<br />

Friedrich Ernst, Graf von Welz, Maria Friederike, Amoena Christina, Elisabeth<br />

Eleonora und Wilhelmine Caroline Franziska.<br />

Der Kl. war durch den RHR, der Bekl. durch das RKG als Vormund der Kinder<br />

eingesetzt worden.<br />

Der Kl. ist der Ansicht, aufgrund seiner näheren Verwandtschaft mit den unmündigen<br />

Kindern habe er einen Anspruch auf Ausübung ihrer Vormundschaft. Daher sei allein<br />

seine Einsetzung als Vormund durch das RKG wirksam.<br />

Der Bekl. ist der Ansicht, als Blutsverwandter <strong>des</strong> Vaters sei er näher mit den Kindern<br />

verwandt als der Kl. und habe daher das Recht, die Vormundschaft auszuüben.<br />

7. Q 4, 6, 7 Verschiedene Schriftstücke Nr. 1-5 (3 fach): Nr. 1. Henriette Sophie, Gräfin<br />

von Löwenstein-Werthe<strong>im</strong>, geb. von Schönburg, Mutter der Kinder <strong>des</strong> Grafen<br />

Friedrich Ernst von Welz, bittet den Kl. um Übernahme der Vormundschaft ihrer<br />

Kinder; Nr. 2. Kl. sucht be<strong>im</strong> RHR um Bestätigung als Vormund nach; Nr. 3/4.<br />

Reichshofrat bestätigt die Vormundschaft <strong>des</strong> Kl.; Nr. 5. Kl. erkundigt sich bei Henriette<br />

Sophie, Gräfin von Löwenstein-Werthe<strong>im</strong> geb. von Schönburg, nach Aufteilung der<br />

Einkünfte aus der Grafschaft Sonthe<strong>im</strong> zwischen seinen Mündeln und dem Bekl. 1748,<br />

1749 (teilweise i. A.)<br />

Q 12, 14 Auszüge aus Genealogien zur Veranschaulichung der<br />

Verwandtschaftsverhältnisse der Parteien 1749 (i. A.)<br />

Zur korrekten Zitierweise der Archivalien vgl. die Angaben S. 121 185

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