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Die Akten des Reichskammergerichts im Sächsischen Staatsarchiv

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Intervenienten werden unmittelbar <strong>im</strong> Anschluß an die Partei angeführt, auf deren Seite sie<br />

in dem Rechtsstreit intervenierten.<br />

Bei langwierigen Prozessen werden mögliche Rechtsnachfolger der Parteien nicht<br />

gesondert ausgewiesen. Soweit erforderlich, wird in Einzelfällen in der Darstellung <strong>des</strong><br />

Streitgegenstan<strong>des</strong> auf die Rechtsnachfolger hingewiesen.<br />

In Appellationsverfahren wird grds. die Parteistellung in der Vorinstanz in Klammern<br />

angegeben, wenn sie zu ermitteln war.<br />

b) Nennung von Personennamen<br />

Bei Reichsständen und kirchlichen Institutionen wurden Personennamen grds.<br />

aufgenommen, da sie i.d.R. ohne Weiteres aus den <strong>Akten</strong> übernommen werden konnten.<br />

Häufig wird in den <strong>Akten</strong> auf „Konsorten“ hingewiesen, die als Teil einer Partei an einem<br />

Rechtsstreit beteiligt waren; soweit hier die Namen der Personen zu ermitteln waren,<br />

wurden sie aufgenommen.<br />

Bei Personengruppen wie „Bürgermeister und Rat der Stadt …“ wurde dagegen auf die<br />

Aufnahme der Namen einzelner Personen verzichtet, da diese zum einen durch ihr Amt<br />

hinreichend best<strong>im</strong>mt sind, und zum anderen die Personennamen häufig nicht genannt<br />

werden.<br />

c) Schreibweise von Namen<br />

<strong>Die</strong> Schreibweise von Nach- bzw. Familiennamen wurde grds. aus den <strong>Akten</strong> übernommen<br />

und bei Mehrfachnennungen normalisiert. Modernisiert wurden Namen von<br />

Adelsgeschlechtern und Familien, von denen bekannt ist, dass sie bis heute existieren. <strong>Die</strong><br />

Schreibweise von Vornamen wurde i.d.R. normalisiert; besondere Namensformen wurden<br />

jedoch übernommen oder in Klammern gesetzt.<br />

<strong>Die</strong> Schreibweise von Ortsnamen und Bezeichnungen von Territorien wurde normalisiert<br />

und der modernen Schreibweise angeglichen. In seltenen Fällen waren Orte nicht sicher zu<br />

ermitteln; dann wurden die Ortsnamen unverändert aus der Akte übernommen und in<br />

Anführungsstriche gesetzt.<br />

4. Prokuratoren<br />

<strong>Die</strong> Prokuratoren werden getrennt nach den Parteien und mit dem Jahr ihrer<br />

Bevollmächtigung angeführt. Dem Namen wurde der jeweilige Titel Lic. (Licentiat) oder<br />

Dr. (Doktor) vorangestellt.<br />

<strong>Die</strong> Schreibweise der Namen wurde unter Berücksichtigung der eigenhändigen<br />

Unterschriften der Prokuratoren, ihrer Namensnennungen in Vollmachten und Protokollen<br />

sowie bereits erschienener Prokuratorenindizes vereinheitlicht. Vornamen, die in den<br />

<strong>Akten</strong> nicht genannt sind, wurden mit Hilfe anderer Prozessakten und bereits erschienener<br />

Prokuratorenindizes ergänzt. In Zweifelsfällen, insbesondere wenn zu gleicher Zeit<br />

mehrere Prokuratoren gleichen Nachnamens am Reichskammergericht tätig waren, wurde<br />

ein Fragezeichen an die Stelle <strong>des</strong> Vornamens gesetzt.<br />

Entsprechend der bisherigen Verzeichnungspraxis wurden nicht nur die Haupt- oder<br />

Prinzipalbevollmächtigten, sondern auch deren Unterbevollmächtigte (Substituierte) in das<br />

Verzeichnis aufgenommen. Ein Unterschied zwischen den Bevollmächtigten, deren<br />

Vertretungen nur anhand <strong>des</strong> Protokolls nachzuweisen sind und denen, deren Vollmachten<br />

in den <strong>Akten</strong> enthalten sind, wurde nicht gemacht, da die Art der Bevollmächtigung<br />

aufgrund der Unvollständigkeit zahlreicher <strong>Akten</strong>, insbesondere von langwierigen<br />

Prozessen, vielfach nicht möglich war.<br />

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