Emissions-Prospekt - Steiner Company
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Seite 53<br />
protos invest II<br />
Verwaltung und der Veräußerung der Vermögensanlage<br />
keine weiteren Kosten.<br />
WEITERE LEISTUNGEN DES ANLEGERS<br />
Für die Anleger besteht gesellschaftsrechtlich keine<br />
Nachschusspflicht. Diese ist auch nach dem Gesellschaftsverträgen<br />
der Beteiligungsgesellschaften nicht<br />
vorgesehen. Die Haftung eines Kommanditisten kann<br />
gemäß § 172 Abs. 4 HGB selbst nach vollständiger<br />
Erbringung seiner Einlage wieder aufleben, soweit sein<br />
festes Kapitalkonto beitragsmäßig unter die Haftsumme<br />
sinkt (z. B. durch Rückzahlung der Einlage, Auszahlungen<br />
oder sonstige Zuwendungen). Für Anleger, die<br />
über die Treuhänderin beteiligt sind, gilt dies indirekt, da<br />
sie verpflichtet sind, die Treuhänderin von allen Kosten<br />
und Verbindlichkeiten frei zu halten. Zu weiterführenden<br />
Einzelheiten hierzu siehe auch unter „Wesentliche<br />
Risiken der Beteiligung“ (vgl. Kapitel 2). Darüber hinaus<br />
hat der Anleger keine weiteren Leistungen zu erbringen.<br />
GESAMTHÖHE DER VERGÜTUNGEN UND PROVISIONEN<br />
dass ein Fondsberater von einem Vertragspartner Vergütungen<br />
für die Folgebetreuung von Anlegern eines<br />
geschlossenen Fonds erhält, an dem eine Emittentin<br />
auf Vermittlung des Fondsberaters eine Beteiligung<br />
erworben hat und hält, hat der Fondsberater überdies<br />
einen entsprechenden prozentualen Betrag der dafür<br />
erhaltenen Vergütung an die Anbieterin zu zahlen.<br />
Für die Vermittlung des Kommanditkapitals der<br />
Beteiligungsgesellschaften erhalten Anlagevermittler<br />
und Finanzberater von der Anbieterin eine Kapitalbeschaffungsprovision<br />
bis zur Höhe von 10 % der<br />
gezeichneten Kommanditeinlage ohne Agio einmalig<br />
sowie fortlaufend bis zu 0,38 % pro Jahr des durch Ihre<br />
Vermittlung gebundenen Kommanditkapitals über die<br />
Laufzeit des Fonds.<br />
KEINE GEWÄHRLEISTETEN VERMÖGENSANLAGEN<br />
Keine juristische Person oder Gesellschaft hat für<br />
die angebotene Vermögensanlage die Gewährleistungen<br />
für die Verzinsung oder die Rückzahlung übernommen.<br />
101,32 % des Fondskapitals inkl. des Agios sind<br />
gemäß Investitions- und Finanzierungsplan für Investitionen<br />
in Zielfonds-Beteiligungen vorgesehen.<br />
3,68 % inklusive etwaiger gesetzlicher Umsatzsteuer<br />
sind für Steuer- und Rechtsberatung, Gründungskosten,<br />
Mittelverwendungskontrolle, Treuhandeinrichtung,<br />
Kapitalbeschaffungskosten, Projektierung, die<br />
<strong>Prospekt</strong>aufstellung und die Durchführung von geeigneten<br />
Werbemaßnahmen geplant. Zusätzlich erhält die<br />
Anbieterin zur Deckung der durch die Konzeption, die<br />
Koordination des Vertriebes und die Projektierung des<br />
Beteiligungsangebotes anfallenden Kosten 92,5 % des<br />
Betrages, den ein Fondsberater von seinem Vertragspartner<br />
für die Beteiligung einer Emittentin an einem<br />
Zielfonds als Vermittlungsprovision erhält. Für den Fall,