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Emissions-Prospekt - Steiner Company

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Seite 53<br />

protos invest II<br />

Verwaltung und der Veräußerung der Vermögensanlage<br />

keine weiteren Kosten.<br />

WEITERE LEISTUNGEN DES ANLEGERS<br />

Für die Anleger besteht gesellschaftsrechtlich keine<br />

Nachschusspflicht. Diese ist auch nach dem Gesellschaftsverträgen<br />

der Beteiligungsgesellschaften nicht<br />

vorgesehen. Die Haftung eines Kommanditisten kann<br />

gemäß § 172 Abs. 4 HGB selbst nach vollständiger<br />

Erbringung seiner Einlage wieder aufleben, soweit sein<br />

festes Kapitalkonto beitragsmäßig unter die Haftsumme<br />

sinkt (z. B. durch Rückzahlung der Einlage, Auszahlungen<br />

oder sonstige Zuwendungen). Für Anleger, die<br />

über die Treuhänderin beteiligt sind, gilt dies indirekt, da<br />

sie verpflichtet sind, die Treuhänderin von allen Kosten<br />

und Verbindlichkeiten frei zu halten. Zu weiterführenden<br />

Einzelheiten hierzu siehe auch unter „Wesentliche<br />

Risiken der Beteiligung“ (vgl. Kapitel 2). Darüber hinaus<br />

hat der Anleger keine weiteren Leistungen zu erbringen.<br />

GESAMTHÖHE DER VERGÜTUNGEN UND PROVISIONEN<br />

dass ein Fondsberater von einem Vertragspartner Vergütungen<br />

für die Folgebetreuung von Anlegern eines<br />

geschlossenen Fonds erhält, an dem eine Emittentin<br />

auf Vermittlung des Fondsberaters eine Beteiligung<br />

erworben hat und hält, hat der Fondsberater überdies<br />

einen entsprechenden prozentualen Betrag der dafür<br />

erhaltenen Vergütung an die Anbieterin zu zahlen.<br />

Für die Vermittlung des Kommanditkapitals der<br />

Beteiligungsgesellschaften erhalten Anlagevermittler<br />

und Finanzberater von der Anbieterin eine Kapitalbeschaffungsprovision<br />

bis zur Höhe von 10 % der<br />

gezeichneten Kommanditeinlage ohne Agio einmalig<br />

sowie fortlaufend bis zu 0,38 % pro Jahr des durch Ihre<br />

Vermittlung gebundenen Kommanditkapitals über die<br />

Laufzeit des Fonds.<br />

KEINE GEWÄHRLEISTETEN VERMÖGENSANLAGEN<br />

Keine juristische Person oder Gesellschaft hat für<br />

die angebotene Vermögensanlage die Gewährleistungen<br />

für die Verzinsung oder die Rückzahlung übernommen.<br />

101,32 % des Fondskapitals inkl. des Agios sind<br />

gemäß Investitions- und Finanzierungsplan für Investitionen<br />

in Zielfonds-Beteiligungen vorgesehen.<br />

3,68 % inklusive etwaiger gesetzlicher Umsatzsteuer<br />

sind für Steuer- und Rechtsberatung, Gründungskosten,<br />

Mittelverwendungskontrolle, Treuhandeinrichtung,<br />

Kapitalbeschaffungskosten, Projektierung, die<br />

<strong>Prospekt</strong>aufstellung und die Durchführung von geeigneten<br />

Werbemaßnahmen geplant. Zusätzlich erhält die<br />

Anbieterin zur Deckung der durch die Konzeption, die<br />

Koordination des Vertriebes und die Projektierung des<br />

Beteiligungsangebotes anfallenden Kosten 92,5 % des<br />

Betrages, den ein Fondsberater von seinem Vertragspartner<br />

für die Beteiligung einer Emittentin an einem<br />

Zielfonds als Vermittlungsprovision erhält. Für den Fall,

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