All the Sounds of Life - Sonova
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104<br />
Bis zur Endfälligkeit gehaltene<br />
Finanzinvestitionen<br />
Bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanzinvestitionen sind<br />
nicht derivative finanzielle Vermögenswerte mit festen oder<br />
bestimmbaren Zahlungen sowie einer festen Laufzeit,<br />
die die Gruppe bis zur End fälligkeit halten will und kann.<br />
Vermögenswerte in dieser Kategorie mit einer festen<br />
Laufzeit werden zu amortisierten Kosten unter Anwendung<br />
der Effektivzinsmethode bewertet.<br />
Zur Veräusserung verfügbare Finanzanlagen<br />
Zur Veräusserung verfügbare Finanzanlagen sind nicht<br />
derivative Finanzanlagen, die dieser Kategorie zugeordnet<br />
wurden oder in keine der anderen Kategorien klassifiziert<br />
wurden. Sie werden als Anlagevermögen klassifiziert, es sei<br />
denn, die Geschäftsleitung beabsichtigt, die Investition<br />
innerhalb von zwölf Monaten zu veräussern. Zur Veräusserung<br />
verfügbare Finanzanlagen werden anfänglich zum Fair<br />
Value bewertet. Nachfolgend werden sie zum Fair Value<br />
bewertet und Gewinne oder Verluste werden im sonstigen<br />
Ergebnis im Eigenkapitals erfasst, bis die Finanzanlage<br />
ausgebucht oder im Wert gemindert wird. In diesen Fällen<br />
werden die vorher im Eigenkapital erfassten Gewinne oder<br />
Verluste in der Erfolgsrechnung erfasst.<br />
Der Fair Value von Finanzanlagen, die aktiv gehandelt<br />
werden, basiert auf aktuellen Geldkursen. Wenn der Markt<br />
für eine Finanzanlage nicht aktiv ist, so wird der Fair<br />
Value mit Bewertungstechniken bestimmt.<br />
Wertminderungen von Finanzanlagen<br />
Für eine Finanzanlage liegt eine Wertminderung vor, wenn<br />
der Buchwert grösser ist als der geschätzte erzielbare<br />
Betrag. Die Gruppe untersucht an jedem Bilanzstichtag, ob<br />
Hinweise bestehen, dass eine Wertminderung für eine<br />
Finanzanlage vorliegt. Wenn ein solcher Hinweis existiert,<br />
schätzt die Gruppe den erzielbaren Betrag der Finanzanlage<br />
und erfasst einen etwaigen Verlust aus Wertminderung<br />
in der Erfolgsrechnung. Wenn in einer nachfolgenden<br />
Periode der Verlust aus Wertminderung kleiner wird und<br />
dies objektiv einem nach der erfassten Wertminderung<br />
erfolgten Ereignis zugewiesen werden kann, wird die Wertminderung<br />
aufgehoben. Die Wertaufholung wird nicht zu<br />
einem Buchwert der Finanzanlage führen, der grösser ist als<br />
der Betrag der amortisierten Kosten, der sich zum Zeitpunkt<br />
der Auf hebung der Wertminderung ergeben hätte, wenn<br />
diese nicht erfasst worden wäre. Der Betrag der Wertaufholung<br />
wird im Erfolg der Berichtsperiode erfasst.<br />
3.5 Derivative Finanzinstrumente und<br />
Absicherungsgeschäfte<br />
Die Gruppe sichert regelmässig ihre Nettorisiken aus den<br />
erwarteten Geldzu- und -abflüssen in Fremdwährung mit<br />
Termingeschäften und Optionen ab. Solche Verträge gelten<br />
nicht als Cash Flow Hedges und werden demzufolge<br />
auch nicht nach den Regeln des Hedge Accounting behandelt.<br />
Gewinne und Verluste aus diesen Transaktionen werden<br />
direkt in der Erfolgsrechnung erfasst. Die entsprechenden<br />
positiven und negativen Wiederbeschaffungswerte werden<br />
in der Bilanz als «andere kurzfristige Finanzanlagen/-verbindlichkeiten»<br />
erfasst.<br />
In Verbindung mit der Akquisition von Advanced Bionics<br />
hat die Gruppe zur Absicherung gegen steigende Zinssätze<br />
einen Zinsswap abgeschlossen. Da die Vereinbarung die<br />
Anforderungen des Hedge Accounting erfüllt, wird der effektive<br />
Teil des Gewinns oder Verlustes aus dem Absicherungsinstrument<br />
im sonstigen Ergebnis im Eigen kapital erfasst,<br />
während der unwirksame Teil direkt in der Erfolgsrechnung<br />
erfasst wird (siehe Anhang 24).<br />
3.6 Wesentliche rechnungslegungsbezogene<br />
Entscheidungen und Schätzungen<br />
Wesentliche Entscheidungen des Managements<br />
bei der Anwendung der RECHNUNGSLEGUNGSmethoden<br />
Bei der Anwendung der Rechnungslegungsmethoden der<br />
Gruppe kann es erforderlich sein, dass die Geschäftsleitung<br />
Entscheidungen treffen muss, ausser solchen, die mit<br />
Schätzungen verbunden sind, die eine Auswirkung auf die<br />
in der Jahresrechnung erfassten Beträge haben.<br />
Wesentliche rechnungslegungsbezogene<br />
Schätzungen und Annahmen<br />
Die Aufbereitung der Jahresrechnung nach IFRS erfordert<br />
vom Management Schätzungen und Annahmen, welche<br />
direkte Auswirkungen auf die Aktiven, Verbindlichkeiten,<br />
den Umsatz, Aufwendungen und die entsprechenden<br />
Offenlegungen haben. Die Schätzungen und Annahmen werden<br />
fortlaufend überprüft und basieren auf Erfahrungswerten<br />
und anderen Faktoren, einschliesslich Erwartungen von zukünftigen<br />
Ereignissen, die als wahr scheinlich gelten. Die<br />
effektiven Resultate können daher von den Schätzungen<br />
und Annahmen abweichen.