All the Sounds of Life - Sonova
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Weitere Tätigkeiten und Interessenbindungen<br />
Ein Verwaltungsratsmitglied hat einen laufenden Beratervertrag<br />
mit der <strong>Sonova</strong> Gruppe. Kein Mitglied des Verwaltungsrates<br />
bekleidet eine Position in einem leitenden oder<br />
überwachenden Organ einer bedeutenden privat- oder<br />
öffentlichrechtlichen Organisation, Institution oder Stiftung,<br />
hat eine ständige Führungs- oder Beratungsfunktion bei<br />
einer bedeutenden Interessengruppe inne oder übt ein öffentliches<br />
oder politisches Amt aus.<br />
Wahl und Amtszeit<br />
Wahlverfahren und Amtszeitbeschränkungen<br />
Gemäss den Statuten der <strong>Sonova</strong> Holding AG besteht der<br />
Verwaltungsrat aus mindestens drei und maximal neun<br />
Mitgliedern. Die Verwaltungsräte der <strong>Sonova</strong> Holding AG<br />
werden durch die Generalversammlung einzeln gewählt.<br />
Die Amtsdauer beträgt normalerweise drei Jahre und endet<br />
am Tag der ordentlichen Generalversammlung für das<br />
letzte Geschäftsjahr der Amtszeit. Gibt es während der Amtsdauer<br />
Ersatzwahlen, so vollenden die Neugewählten die<br />
Amtsdauer ihrer Vorgänger.<br />
Gemäss dem Organisationsreglement ist eine direkte Wiederwahl<br />
möglich. Nach Vollendung des 70. Lebensjahres<br />
scheidet ein Mitglied des Verwaltungsrates an der nächsten<br />
ordentlichen Generalversammlung automatisch aus. Ausnahmen<br />
können vom Verwaltungsrat in begründeten Einzelfällen<br />
gewährt werden. Eine solche Ausnahme wurde im<br />
Fall von William D. Dearstyne gewährt, der über sein 70.<br />
Lebens jahr hinaus bis zum Ende seiner Amtszeit (GV 2012)<br />
Mitglied des Verwaltungsrates bleibt. Seine langjährige<br />
Erfahrung und Kenntnis der <strong>Sonova</strong> Holding AG haben neben<br />
den Einblicken, die er im Rahmen der jüngst eingesetzten<br />
Task Force erlangte, legen nahe, dass er eine zentrale Rolle<br />
einnehmen sollte, wenn es darum geht, die durch die Untersuchung<br />
aufgezeigten Schwächen adäquat zu adressieren.<br />
Erstmalige Wahl und verbleibende Amtsdauer<br />
Die folgende Übersicht zeigt das Datum der erstmaligen<br />
Wahl und die verbleibende Amtsdauer für jedes Mitglied<br />
des Verwaltungsrates. Neu hinzugekommen ist der an<br />
der letzten Generalversammlung gewählte Verwaltungsrat<br />
John J. Zei.<br />
Name Position Erstwahl<br />
Ende der<br />
Amtszeit<br />
Robert F. Spoerry Präsident 2003 GV 2012<br />
William D. Dearstyne Vizepräsident<br />
2003 GV 2012<br />
Andy Rihs Mitglied 1985 GV 2012<br />
Heliane Canepa Mitglied 1999 GV 2011<br />
Dr. Michael Jacobi Mitglied 2003 GV 2012<br />
Anssi Vanjoki Mitglied 2009 GV 2012<br />
Ronald van der Vis Mitglied 2009 GV 2012<br />
John J. Zei Mitglied 2010 GV 2013<br />
Interne Organisation<br />
Aufgabenteilung im Verwaltungsrat<br />
Der Verwaltungsrat konstituiert sich selbst. Er ernennt<br />
seinen Präsidenten, den Vizepräsidenten sowie den Sekretär,<br />
der nicht Mitglied des Verwaltungsrates sein muss. Am<br />
7. September 2010 wurde Patrick Büchi vom Verwaltungsrat<br />
in die Position des Sekretärs gewählt. Vom 19. März 2010<br />
bis zur Ernennung von Patrick Büchi war Sandra Wiedmer ad<br />
interim als Verwaltungsratssekretärin tätig.<br />
Die Aufgabenteilung zwischen dem Verwaltungsrat und dem<br />
CEO ist im Organisationsreglement der <strong>Sonova</strong> Gruppe<br />
festgelegt. Im Weiteren hat der Verwaltungsrat in Übereinstimmung<br />
mit dem Organisationsreglement ein Auditkomitee<br />
und ein Nominations- und Entschädigungskomitee<br />
ernannt.<br />
Zusammensetzung, Aufgaben und Kompetenzen<br />
der Verwaltungsratskomitees<br />
Die Aufgaben und Kompetenzen der Komitees sind in den<br />
Komiteesatzungen des Verwaltungsrates der <strong>Sonova</strong><br />
Holding AG definiert. Die Ausschüsse erstatten dem Verwaltungsrat<br />
über ihre Tätigkeiten und Feststellungen Bericht.<br />
Die Gesamtverantwortung für Pflichten, die an die Ausschüsse<br />
delegiert werden, verbleibt beim Verwaltungsrat.