All the Sounds of Life - Sonova
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Executive Equity Award Plan<br />
Der Executive Equity Award Plan (EEAP) dient als langfristiger Anreiz und wird jährlich dem Verwaltungsrat, der Geschäftsleitung<br />
sowie weiteren Kaderstufen und Mitarbeitenden der <strong>Sonova</strong> Gruppe angeboten. Am diesjährigen Plan, der zum<br />
Bezug von Aktien, Optionen, Warrants, Warrant Appreciation Rights (WARs) und/oder Restricted Share Units (RSUs) berechtigt,<br />
nehmen rund 400 Personen teil. Die Anzahl der gewährten Aktien, Optionen, Warrants, WARs und RSUs hängt<br />
dabei von der jeweiligen Kaderstufe sowie der individuellen Leistung ab. Die im Rahmen des EEAP gewährten Aktien,<br />
Optionen, Warrants, WARs und RSUs sind in vier gleiche Tranchen aufgeteilt. Die Laufzeit der Optionen, Warrants und<br />
WARs beträgt fünf Jahre. Jedes Jahr wird eine Tranche frei und somit übertragen, beginnend ein Jahr nach Zuteilung. Der<br />
Bezugspreis, der den Optionen, Warrants und WARs zugrunde liegt, entspricht dem Schlusskurs der Aktien an der<br />
Schweizer Börse (SIX Swiss Exchange) am Tag, an dem die Optionen, Warrants und WARs zugeteilt wurden. Der Fair Value<br />
der Optionen, Warrants und WARs wird am Tag der Zuteilung mit Hilfe eines Optionspreismodells berechnet. Die Sperrfrist<br />
für die Aktien/RSUs beträgt bis zu vier Jahre. Jedes Jahr wird eine der vier gleichen Tranchen frei und somit übertragen.<br />
Weitere Informationen dazu sind in Anhang 30 der Konzernjahresrechnung zu finden.<br />
Festsetzung der Entschädigungen an Mitglieder des Verwaltungsrates<br />
Die Entschädigungsgrundsätze des Verwaltungsrates unterscheiden sich von denjenigen der Mitarbeitenden der <strong>Sonova</strong><br />
Gruppe. Die Mitglieder des Verwaltungsrates erhalten eine fixe Zahlung und keine variablen Barzahlungen. Zusätzlich<br />
partizipieren die Mitglieder des Verwaltungsrates am Executive Equity Award Plan. Die Entschädigung der Mitglieder des<br />
Verwaltungsrates wird vom Nominations- und Entschädigungskomitee festgelegt, periodisch überprüft und vom Verwaltungsrat<br />
festgelegt.<br />
Festsetzung der Entschädigungen an Mitglieder der Geschäftsleitung<br />
Die oben beschriebenen Entschädigungsgrundsätze und der Executive Equity Award Plan (EEAP) gelten für den CEO sowie<br />
die Geschäftsleitung. Bei der Entschädigung der Geschäftsleitung hat der variable Lohnbestandteil eine stärkere Gewichtung<br />
beim Zieleinkommen als bei den übrigen Mitarbeitenden der <strong>Sonova</strong> Gruppe. So bewegt sich die variable Barentschädi gung<br />
exklusive Arbeitgeberanteil für Sozialversicherungen bei den Mitgliedern der Geschäftsleitung zwischen 30 und 40% des<br />
Zielsalärs bzw. 50% des Zielsalärs beim ehemaligen CEO. Fällt die effektive Zielerreichung eines Mitglieds der Geschäftsleitung<br />
unter 80% des vereinbarten Zielwertes, wird kein variabler Lohnbestandteil ausbezahlt. Abhängig von der tatsächlichen<br />
Zielerreichung kann sich die variable Komponente der Barentschädigung maximal verdoppeln bzw. beim ehemaligen<br />
CEO maximal 174% erreichen. Die variable Barentschädigung hängt von der Unternehmensperformance, gemessen am Umsatz<br />
sowie Betriebsgewinn (EBITA), und der individuellen Zielerreichung ab. Es besteht keine Verknüpfung zwischen den Zielerfüllungen<br />
der beiden Bereiche Umsatz und EBITA. Der Verwaltungsrat kann für aussergewöhnliche Leistungen, die nicht<br />
Bestandteil der jährlichen Zielsetzung sind, andere Barkomponenten gewähren. Der Anreizplan des ehemaligen CEO unterschied<br />
sich darin, dass ihm in den vergangenen Jahren die Optionen aus dem EEAP nicht jährlich zugesprochen wurden.<br />
Die Zuteilung der Optionen inklusive der jeweiligen Ausübungsperiode ist Bestandteil seines Arbeitsvertrages.