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All the Sounds of Life - Sonova

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74<br />

Mitwirkungsrechte<br />

der Aktionäre<br />

Stimmrechtsbeschränkung und -vertretung<br />

Stimmrechtsbeschränkungen<br />

Um als Aktionär mit vollen Rechten anerkannt zu werden,<br />

muss der Erwerber von Aktien einen schriftlichen Antrag auf<br />

Eintragung ins Aktienregister stellen. Die Eintragung im<br />

Aktienregister als stimmberechtigter Aktionär ist auf 5% des<br />

Aktienkapitals beschränkt (Art. 8 Abs. 6 der Statuten).<br />

Verbundene Parteien gelten als eine Person. Diese Beschränkung<br />

gilt nicht für Altaktionäre.<br />

Gewährung von Ausnahmen im Berichtsjahr<br />

Im Berichtsjahr wurden keine Ausnahmen gewährt.<br />

Verfahren und Voraussetzung zur Aufhebung<br />

der statutarischen Stimmrechtsbeschränkung<br />

Zur Aufhebung dieser Bestimmung genügt ein Beschluss der<br />

Generalversammlung, bei dem die absolute Mehrheit der<br />

vertretenen Stimmen zustimmt.<br />

Statutarische Regelung zur Teilnahme an der<br />

Generalversammlung<br />

Bei der Ausübung des Stimmrechts kann kein Aktionär<br />

für eigene und vertretene Aktien zusammen mehr als 10%<br />

der im Handelsregister ausgewiesenen Gesamtzahl der<br />

Aktien der Gesellschaft auf sich vereinigen (Art. 14 Abs. 2<br />

der Statuten). Diese Stimmrechtsbeschränkung gilt nicht<br />

für Altaktionäre. Der Verwaltungsrat kann aus begründetem<br />

Anlass weitere Ausnahmen gestatten; dafür ist kein besonderes<br />

Stimmenquorum erforderlich. Im Berichtsjahr wurden<br />

keine Ausnahmen von dieser Beschränkung gewährt.<br />

Statutarische Quoren<br />

Einberufung der Generalversammlung<br />

Die ordentliche Generalversammlung wird innerhalb von<br />

sechs Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres durchgeführt.<br />

Ausserordentliche Generalversammlungen können nach<br />

Bedarf beliebig <strong>of</strong>t einberufen werden, insbesondere wenn<br />

dafür eine gesetzliche Notwendigkeit besteht.<br />

Generalversammlungen werden durch den Verwaltungsrat<br />

und nötigenfalls durch die Revision einberufen. Aktionäre<br />

mit Stimmrecht, die zusammen mindestens 10% des Aktienkapitals<br />

vertreten, können vom Verwaltungsrat, unter<br />

Angabe des Grundes, schriftlich die Einberufung einer ausserordentlichen<br />

Generalversammlung verlangen.<br />

Traktandierung<br />

Aktionäre mit Stimmrecht, welche mindestens 1% des<br />

Ak tienkapitals vertreten, können unter Angabe der Anträge<br />

die Traktandierung eines Verhandlungsgegenstandes verlangen.<br />

Entsprechende Begehren sind schriftlich spätestens<br />

60 Tage vor der Versammlung an den Präsidenten des Verwaltungsrates<br />

zu richten.<br />

Eintragung ins Aktienbuch<br />

Aus administrativen Gründen ist das Aktienregister vor der<br />

Generalversammlung für ca. fünf Tage geschlossen.<br />

Während dieser Zeit wird den Aktionären die Zutritts- und<br />

Stimmkarte zugestellt. Im Fall eines teilweisen Verkaufs<br />

von Aktien während dieser Zeit ist die zugestellte Zutrittskarte<br />

am Tag der Generalversammlung am Informationsschalter<br />

umzutauschen. Die Aktien sind jederzeit handelbar<br />

und nicht gesperrt.<br />

Anlässlich der Generalversammlung erfolgen Abstimmungen<br />

und Wahlen auf der Grundlage der absoluten Mehrheit<br />

der vertretenen Aktienstimmen unter Berücksichtigung der<br />

Stimmrechtsbeschränkung, s<strong>of</strong>ern weder das Gesetz noch<br />

die Statuten ein anderes Vorgehen vorschreiben.

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