All the Sounds of Life - Sonova
All the Sounds of Life - Sonova
All the Sounds of Life - Sonova
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
74<br />
Mitwirkungsrechte<br />
der Aktionäre<br />
Stimmrechtsbeschränkung und -vertretung<br />
Stimmrechtsbeschränkungen<br />
Um als Aktionär mit vollen Rechten anerkannt zu werden,<br />
muss der Erwerber von Aktien einen schriftlichen Antrag auf<br />
Eintragung ins Aktienregister stellen. Die Eintragung im<br />
Aktienregister als stimmberechtigter Aktionär ist auf 5% des<br />
Aktienkapitals beschränkt (Art. 8 Abs. 6 der Statuten).<br />
Verbundene Parteien gelten als eine Person. Diese Beschränkung<br />
gilt nicht für Altaktionäre.<br />
Gewährung von Ausnahmen im Berichtsjahr<br />
Im Berichtsjahr wurden keine Ausnahmen gewährt.<br />
Verfahren und Voraussetzung zur Aufhebung<br />
der statutarischen Stimmrechtsbeschränkung<br />
Zur Aufhebung dieser Bestimmung genügt ein Beschluss der<br />
Generalversammlung, bei dem die absolute Mehrheit der<br />
vertretenen Stimmen zustimmt.<br />
Statutarische Regelung zur Teilnahme an der<br />
Generalversammlung<br />
Bei der Ausübung des Stimmrechts kann kein Aktionär<br />
für eigene und vertretene Aktien zusammen mehr als 10%<br />
der im Handelsregister ausgewiesenen Gesamtzahl der<br />
Aktien der Gesellschaft auf sich vereinigen (Art. 14 Abs. 2<br />
der Statuten). Diese Stimmrechtsbeschränkung gilt nicht<br />
für Altaktionäre. Der Verwaltungsrat kann aus begründetem<br />
Anlass weitere Ausnahmen gestatten; dafür ist kein besonderes<br />
Stimmenquorum erforderlich. Im Berichtsjahr wurden<br />
keine Ausnahmen von dieser Beschränkung gewährt.<br />
Statutarische Quoren<br />
Einberufung der Generalversammlung<br />
Die ordentliche Generalversammlung wird innerhalb von<br />
sechs Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres durchgeführt.<br />
Ausserordentliche Generalversammlungen können nach<br />
Bedarf beliebig <strong>of</strong>t einberufen werden, insbesondere wenn<br />
dafür eine gesetzliche Notwendigkeit besteht.<br />
Generalversammlungen werden durch den Verwaltungsrat<br />
und nötigenfalls durch die Revision einberufen. Aktionäre<br />
mit Stimmrecht, die zusammen mindestens 10% des Aktienkapitals<br />
vertreten, können vom Verwaltungsrat, unter<br />
Angabe des Grundes, schriftlich die Einberufung einer ausserordentlichen<br />
Generalversammlung verlangen.<br />
Traktandierung<br />
Aktionäre mit Stimmrecht, welche mindestens 1% des<br />
Ak tienkapitals vertreten, können unter Angabe der Anträge<br />
die Traktandierung eines Verhandlungsgegenstandes verlangen.<br />
Entsprechende Begehren sind schriftlich spätestens<br />
60 Tage vor der Versammlung an den Präsidenten des Verwaltungsrates<br />
zu richten.<br />
Eintragung ins Aktienbuch<br />
Aus administrativen Gründen ist das Aktienregister vor der<br />
Generalversammlung für ca. fünf Tage geschlossen.<br />
Während dieser Zeit wird den Aktionären die Zutritts- und<br />
Stimmkarte zugestellt. Im Fall eines teilweisen Verkaufs<br />
von Aktien während dieser Zeit ist die zugestellte Zutrittskarte<br />
am Tag der Generalversammlung am Informationsschalter<br />
umzutauschen. Die Aktien sind jederzeit handelbar<br />
und nicht gesperrt.<br />
Anlässlich der Generalversammlung erfolgen Abstimmungen<br />
und Wahlen auf der Grundlage der absoluten Mehrheit<br />
der vertretenen Aktienstimmen unter Berücksichtigung der<br />
Stimmrechtsbeschränkung, s<strong>of</strong>ern weder das Gesetz noch<br />
die Statuten ein anderes Vorgehen vorschreiben.