Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Kreisstadt Siegburg (pdf)
Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Kreisstadt Siegburg (pdf)
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7.2 Leitziele <strong>und</strong> Standortkonzept<br />
Die einzelhandelsrelevanten Ziele <strong>der</strong> Landesplanung bilden den Orientierungsrahmen für das kom-<br />
munale <strong>Einzelhandels</strong>standort- <strong>und</strong> <strong>Zentrenkonzept</strong> <strong>Siegburg</strong>, das sich aus Sicht des Gutachters an<br />
folgenden Leitzielen ausrichten sollte:<br />
• Sicherung <strong>und</strong> Stärkung <strong>der</strong> hervorgehobenen Versorgungsfunktion <strong>der</strong> <strong>Siegburg</strong>er Innenstadt<br />
als Hauptzentrum <strong>der</strong> Gesamtstadt.<br />
• Sicherung <strong>und</strong> Stärkung <strong>der</strong> <strong>Einzelhandels</strong>funktionen in den Nahversorgungszentren Stallberg<br />
<strong>und</strong> Kaldauen.<br />
• Maßvolle Steuerung <strong>der</strong> künftigen <strong>Einzelhandels</strong>entwicklung mit den Instrumenten <strong>der</strong> Bauleitplanung,<br />
um die Wettbewerbsfähigkeit <strong>der</strong> <strong>Siegburg</strong>er Zentren zu stützen <strong>und</strong> zu för<strong>der</strong>n.<br />
• Entwicklung von zentrenverträglichen Ergänzungsstandorten für den großflächigen Einzelhandel<br />
mit zentren- als auch nicht-zentrenrelevanten Kernsortimenten.<br />
Unter Berücksichtigung <strong>der</strong> vorgestellten Zielvorstellungen empfehlt <strong>der</strong> Gutachter, die künftige<br />
Entwicklung <strong>der</strong> Versorgungsstrukturen in <strong>Siegburg</strong> an folgendem räumlichen Versorgungsmodell<br />
auszurichten:<br />
Zentrale Versorgungsbereiche<br />
Die Funktion des Hauptzentrums wird <strong>der</strong> Innenstadt <strong>Siegburg</strong> zugewiesen. Damit die Innenstadt<br />
als einziger Standortbereich dazu privilegiert ist, auch großflächige <strong>Einzelhandels</strong>betriebe mit mehr<br />
als 800 qm Verkaufsfläche <strong>und</strong> zentrenrelevanten Kernsortimenten aufzunehmen. Auch großflächige<br />
Betriebe mit nahversorgungsrelevanten Kernsortimenten <strong>und</strong> Versorgungsfunktionen, die sich nicht<br />
nur auf die Stadtteilebene, son<strong>der</strong>n auf die Gesamtstadt <strong>Siegburg</strong> beziehen, sollten nach dieser Funk-<br />
tionszuweisung künftig ausschließlich in <strong>der</strong> Innenstadt zugelassen werden.<br />
Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> kompakten Strukturen in <strong>der</strong> Innenstadt <strong>und</strong> bedingt vorhandenen Flächenpotenzialen<br />
wird es nicht möglich sein, alle infrage kommenden großflächigen Vertriebsformen in die Hauptge-<br />
schäftslagen zu integrieren. Vor diesem Hintergr<strong>und</strong> wird das sich in fußläufiger Distanz zur Fußgän-<br />
gerzone befindende Lüghausen-Gelände als Ergänzungsstandort für City-Funktionen ausgewiesen.<br />
Dieser Ergänzungsstandort soll zukünftig neben sonstigen City-Funktionen (z.B. Büros für private <strong>und</strong><br />
öffentliche Dienstleistungen, Praxen, innenstadttypische Wohnformen, Freizeit- <strong>und</strong> Kultureinrichtun-<br />
gen) auch <strong>Einzelhandels</strong>nutzungen aufnehmen. Das Spektrum möglicher <strong>Einzelhandels</strong>nutzungen wird<br />
allerdings auf bestimmte Betriebsformen des <strong>Einzelhandels</strong> mit Nahrungs- <strong>und</strong> Genussmitteln <strong>und</strong><br />
des Einrichtungsbedarfs beschränkt.<br />
<strong>Einzelhandels</strong>standort- <strong>und</strong> <strong>Zentrenkonzept</strong> <strong>Siegburg</strong> 65