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Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Kreisstadt Siegburg (pdf)

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7.2 Leitziele <strong>und</strong> Standortkonzept<br />

Die einzelhandelsrelevanten Ziele <strong>der</strong> Landesplanung bilden den Orientierungsrahmen für das kom-<br />

munale <strong>Einzelhandels</strong>standort- <strong>und</strong> <strong>Zentrenkonzept</strong> <strong>Siegburg</strong>, das sich aus Sicht des Gutachters an<br />

folgenden Leitzielen ausrichten sollte:<br />

• Sicherung <strong>und</strong> Stärkung <strong>der</strong> hervorgehobenen Versorgungsfunktion <strong>der</strong> <strong>Siegburg</strong>er Innenstadt<br />

als Hauptzentrum <strong>der</strong> Gesamtstadt.<br />

• Sicherung <strong>und</strong> Stärkung <strong>der</strong> <strong>Einzelhandels</strong>funktionen in den Nahversorgungszentren Stallberg<br />

<strong>und</strong> Kaldauen.<br />

• Maßvolle Steuerung <strong>der</strong> künftigen <strong>Einzelhandels</strong>entwicklung mit den Instrumenten <strong>der</strong> Bauleitplanung,<br />

um die Wettbewerbsfähigkeit <strong>der</strong> <strong>Siegburg</strong>er Zentren zu stützen <strong>und</strong> zu för<strong>der</strong>n.<br />

• Entwicklung von zentrenverträglichen Ergänzungsstandorten für den großflächigen Einzelhandel<br />

mit zentren- als auch nicht-zentrenrelevanten Kernsortimenten.<br />

Unter Berücksichtigung <strong>der</strong> vorgestellten Zielvorstellungen empfehlt <strong>der</strong> Gutachter, die künftige<br />

Entwicklung <strong>der</strong> Versorgungsstrukturen in <strong>Siegburg</strong> an folgendem räumlichen Versorgungsmodell<br />

auszurichten:<br />

Zentrale Versorgungsbereiche<br />

Die Funktion des Hauptzentrums wird <strong>der</strong> Innenstadt <strong>Siegburg</strong> zugewiesen. Damit die Innenstadt<br />

als einziger Standortbereich dazu privilegiert ist, auch großflächige <strong>Einzelhandels</strong>betriebe mit mehr<br />

als 800 qm Verkaufsfläche <strong>und</strong> zentrenrelevanten Kernsortimenten aufzunehmen. Auch großflächige<br />

Betriebe mit nahversorgungsrelevanten Kernsortimenten <strong>und</strong> Versorgungsfunktionen, die sich nicht<br />

nur auf die Stadtteilebene, son<strong>der</strong>n auf die Gesamtstadt <strong>Siegburg</strong> beziehen, sollten nach dieser Funk-<br />

tionszuweisung künftig ausschließlich in <strong>der</strong> Innenstadt zugelassen werden.<br />

Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> kompakten Strukturen in <strong>der</strong> Innenstadt <strong>und</strong> bedingt vorhandenen Flächenpotenzialen<br />

wird es nicht möglich sein, alle infrage kommenden großflächigen Vertriebsformen in die Hauptge-<br />

schäftslagen zu integrieren. Vor diesem Hintergr<strong>und</strong> wird das sich in fußläufiger Distanz zur Fußgän-<br />

gerzone befindende Lüghausen-Gelände als Ergänzungsstandort für City-Funktionen ausgewiesen.<br />

Dieser Ergänzungsstandort soll zukünftig neben sonstigen City-Funktionen (z.B. Büros für private <strong>und</strong><br />

öffentliche Dienstleistungen, Praxen, innenstadttypische Wohnformen, Freizeit- <strong>und</strong> Kultureinrichtun-<br />

gen) auch <strong>Einzelhandels</strong>nutzungen aufnehmen. Das Spektrum möglicher <strong>Einzelhandels</strong>nutzungen wird<br />

allerdings auf bestimmte Betriebsformen des <strong>Einzelhandels</strong> mit Nahrungs- <strong>und</strong> Genussmitteln <strong>und</strong><br />

des Einrichtungsbedarfs beschränkt.<br />

<strong>Einzelhandels</strong>standort- <strong>und</strong> <strong>Zentrenkonzept</strong> <strong>Siegburg</strong> 65

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