Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Kreisstadt Siegburg (pdf)
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Das erst genannte Areal liegt innerhalb des im Regionalplan dargestellten „Allgemeinen Siedlungsbe-<br />
reichs (ASB)“. Somit stimmt die Ausweisung eines Son<strong>der</strong>gebiets für großflächige Fachmärkte mit<br />
nicht-zentrenrelevanten Kernsortimenten an diesem Standort im Gr<strong>und</strong>satz mit den Zielen des Regio-<br />
nalplans überein.<br />
Der zweite Ergänzungsstandort befindet sich dagegen innerhalb des im Regionalplan dargestellten<br />
Gewerbe- <strong>und</strong> Industriebereiches (GIB). Dass <strong>der</strong>zeit in diesem Bereich mit dem Obi Bau- <strong>und</strong> Gar-<br />
tenmarkt bereits ein großflächiger <strong>Einzelhandels</strong>betrieb ansässig ist, spricht aus Sicht des Gutachters<br />
jedoch dafür, bei Vorliegen entsprechen<strong>der</strong> Ansiedlungsinteressen auch Planungsrecht für weitere<br />
großflächige Fachmärkte mit nicht-zentrenrelevanten Kernsortimenten zu schaffen. Vorausset-<br />
zung dafür ist allerdings eine Än<strong>der</strong>ung des Regionalplans, ggf. im Rahmen eines Parallelverfahrens.<br />
Gr<strong>und</strong>sätzlich sollte an den genannten Standorten die Ansiedlung von zusätzlichen Betrieben mit<br />
zentren- <strong>und</strong> nahversorgungsrelevanten Kernsortimenten ausgeschlossen werden.<br />
<strong>Einzelhandels</strong>standort- <strong>und</strong> <strong>Zentrenkonzept</strong> <strong>Siegburg</strong> 68