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Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Kreisstadt Siegburg (pdf)

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Von den Vorschlägen <strong>der</strong> Landesplanung ausgehend, wird auch für die Stadt <strong>Siegburg</strong> eine differen-<br />

zierte Sortimentsliste vorgeschlagen, die nahversorgungsrelevante <strong>und</strong> zentrenrelevante Warengrup-<br />

pen in einer Positivliste darstellt. Übertragen auf die Stadt <strong>Siegburg</strong> ist die Sortimentszuordnung wie<br />

folgt zu beurteilen:<br />

Nahversorgungsrelevante Sortimente<br />

Die Kriterien für die Nahversorgungsrelevanz von Nahrungs- <strong>und</strong> Genussmitteln sowie Drogeriewaren<br />

werden auch in <strong>Siegburg</strong> erfüllt. Sie decken den Gr<strong>und</strong>bedarf jedes Haushaltes ab <strong>und</strong> werden häufig<br />

eingekauft.<br />

Zentrenrelevante Leitsortimente<br />

Die in <strong>der</strong> Anlage des § 24 a LEPro dargestellten Leitsortimente sind bei <strong>der</strong> Festlegung <strong>der</strong> ortsspezi-<br />

fischen Sortimentsliste zu beachten. Sie gelten uneingeschränkt als zentrenrelevant, so dass hier von<br />

Seiten <strong>der</strong> Kommunen keine Abweichungen möglich sind.<br />

Optional zentrenrelevante Sortimente<br />

Gemäß den Ausführungen des <strong>Einzelhandels</strong>erlasses gelten die o. g. Untergruppen des Sortiments<br />

„Einrichtungszubehör (ohne Möbel)“ als optional zentrenrelevant, abhängig von den ortsspezifischen<br />

Gegebenheiten. Von den aufgeführten Sortimenten erfüllen in <strong>Siegburg</strong> die Warengruppen Lam-<br />

pen/Leuchten/Leuchtmittel sowie Bil<strong>der</strong>/Bil<strong>der</strong>rahmen/Spiegel die Kriterien <strong>der</strong> Zentrenrelevanz<br />

<strong>und</strong> sind in <strong>der</strong> Innenstadt in einem nennenswerten Umfang vertreten.<br />

Die Sortimente Schnittblumen <strong>und</strong> Fahrrä<strong>der</strong>/ -zubehör werden nicht als Leitsortiment i. S. d. § 24 a<br />

LEPro betrachtet <strong>und</strong> sind somit ebenfalls anhand <strong>der</strong> ortsspezifischen Gegebenheiten hinsichtlich<br />

ihrer Zentrenrelevanz zu prüfen. Schnittblumen erfüllen für <strong>Siegburg</strong> das Kriterium <strong>der</strong> Zentrenrele-<br />

vanz, werden auch innerhalb des zentralen Versorgungsbereiches angeboten <strong>und</strong> sind daher als zent-<br />

renrelevant einzustufen.<br />

Fahrrä<strong>der</strong> erfüllen in <strong>Siegburg</strong> nicht diese Kriterien. Sie werden im zentralen Versorgungsbereich nur<br />

in untergeordnetem Maße angeboten <strong>und</strong> sind daher aus Sicht des Gutachters als nicht-<br />

zentrenrelevant einzustufen.<br />

Zusammengefasst ergibt sich nach den Empfehlungen <strong>der</strong> Gutachter für die Stadt <strong>Siegburg</strong> folgende<br />

Sortimentsliste:<br />

<strong>Einzelhandels</strong>standort- <strong>und</strong> <strong>Zentrenkonzept</strong> <strong>Siegburg</strong> 85

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