Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Kreisstadt Siegburg (pdf)
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Von den Vorschlägen <strong>der</strong> Landesplanung ausgehend, wird auch für die Stadt <strong>Siegburg</strong> eine differen-<br />
zierte Sortimentsliste vorgeschlagen, die nahversorgungsrelevante <strong>und</strong> zentrenrelevante Warengrup-<br />
pen in einer Positivliste darstellt. Übertragen auf die Stadt <strong>Siegburg</strong> ist die Sortimentszuordnung wie<br />
folgt zu beurteilen:<br />
Nahversorgungsrelevante Sortimente<br />
Die Kriterien für die Nahversorgungsrelevanz von Nahrungs- <strong>und</strong> Genussmitteln sowie Drogeriewaren<br />
werden auch in <strong>Siegburg</strong> erfüllt. Sie decken den Gr<strong>und</strong>bedarf jedes Haushaltes ab <strong>und</strong> werden häufig<br />
eingekauft.<br />
Zentrenrelevante Leitsortimente<br />
Die in <strong>der</strong> Anlage des § 24 a LEPro dargestellten Leitsortimente sind bei <strong>der</strong> Festlegung <strong>der</strong> ortsspezi-<br />
fischen Sortimentsliste zu beachten. Sie gelten uneingeschränkt als zentrenrelevant, so dass hier von<br />
Seiten <strong>der</strong> Kommunen keine Abweichungen möglich sind.<br />
Optional zentrenrelevante Sortimente<br />
Gemäß den Ausführungen des <strong>Einzelhandels</strong>erlasses gelten die o. g. Untergruppen des Sortiments<br />
„Einrichtungszubehör (ohne Möbel)“ als optional zentrenrelevant, abhängig von den ortsspezifischen<br />
Gegebenheiten. Von den aufgeführten Sortimenten erfüllen in <strong>Siegburg</strong> die Warengruppen Lam-<br />
pen/Leuchten/Leuchtmittel sowie Bil<strong>der</strong>/Bil<strong>der</strong>rahmen/Spiegel die Kriterien <strong>der</strong> Zentrenrelevanz<br />
<strong>und</strong> sind in <strong>der</strong> Innenstadt in einem nennenswerten Umfang vertreten.<br />
Die Sortimente Schnittblumen <strong>und</strong> Fahrrä<strong>der</strong>/ -zubehör werden nicht als Leitsortiment i. S. d. § 24 a<br />
LEPro betrachtet <strong>und</strong> sind somit ebenfalls anhand <strong>der</strong> ortsspezifischen Gegebenheiten hinsichtlich<br />
ihrer Zentrenrelevanz zu prüfen. Schnittblumen erfüllen für <strong>Siegburg</strong> das Kriterium <strong>der</strong> Zentrenrele-<br />
vanz, werden auch innerhalb des zentralen Versorgungsbereiches angeboten <strong>und</strong> sind daher als zent-<br />
renrelevant einzustufen.<br />
Fahrrä<strong>der</strong> erfüllen in <strong>Siegburg</strong> nicht diese Kriterien. Sie werden im zentralen Versorgungsbereich nur<br />
in untergeordnetem Maße angeboten <strong>und</strong> sind daher aus Sicht des Gutachters als nicht-<br />
zentrenrelevant einzustufen.<br />
Zusammengefasst ergibt sich nach den Empfehlungen <strong>der</strong> Gutachter für die Stadt <strong>Siegburg</strong> folgende<br />
Sortimentsliste:<br />
<strong>Einzelhandels</strong>standort- <strong>und</strong> <strong>Zentrenkonzept</strong> <strong>Siegburg</strong> 85