Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Kreisstadt Siegburg (pdf)
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7.7.6 Beschränkungen von <strong>Einzelhandels</strong>nutzungen in sonstigen Baugebieten<br />
Zur Umsetzung des vorgeschlagenen <strong>Einzelhandels</strong>standort- <strong>und</strong> <strong>Zentrenkonzept</strong>es kann es unter<br />
Umständen erfor<strong>der</strong>lich werden, auch in allgemeinen Wohngebieten nach § 4 o<strong>der</strong> Mischgebieten<br />
nach § 6 BauNVO Regelungen zum Ausschluss bestimmter <strong>Einzelhandels</strong>nutzungen zu treffen.<br />
Diese setzen jedoch in <strong>der</strong> Regel beson<strong>der</strong>e städtebauliche Begründungen voraus, die zum Beispiel<br />
auf Zielaussagen eines <strong>Einzelhandels</strong>standort- <strong>und</strong> <strong>Zentrenkonzept</strong>es beruhen können.<br />
Gleichzeitig ist darauf zu achten, dass jeweils <strong>der</strong> Gebietscharakter gewahrt bleibt, was einem gene-<br />
rellen Ausschluss von <strong>Einzelhandels</strong>nutzungen entgegenstehen dürfte.<br />
7.7.7 Anschluss von <strong>Einzelhandels</strong>nutzungen im unbeplanten Innenbereich<br />
Am 1. Januar 2007 ist das Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung<br />
<strong>der</strong> Städte in Kraft getreten. Mit ihm sind das Baugesetzbuch (BauGB) sowie das Gesetz über die<br />
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) <strong>und</strong> die Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) geän<strong>der</strong>t wor-<br />
den.<br />
Die Erhaltung <strong>und</strong> Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche ist in § 1 Abs. 6 Nr. 4 BauGB als bei<br />
Aufstellung <strong>der</strong> Bauleitpläne zu berücksichtigen<strong>der</strong> Belang ausdrücklich aufgenommen worden. Als<br />
zusätzliches planungsrechtliches Steuerungsmoment ist es nach § 9 Abs. 2 a BauGB möglich, in<br />
einem Bebauungsplan für im Zusammenhang bebaute Ortsteile ohne Ausweisung von Baugebieten im<br />
Sinne <strong>der</strong> Baunutzungsverordnung die Zulässigkeit beschränkende Festsetzungen insbeson<strong>der</strong>e zum<br />
Einzelhandel zu treffen, um zentrale Versorgungsbereiche zu erhalten <strong>und</strong> zu entwickeln.<br />
Die Anwendung des neuen Steuerungsinstruments macht eine genaue Begründung erfor<strong>der</strong>lich. Denn<br />
wie bereits in früheren Urteilen auch von hohen Gerichten klargestellt wurde, „… ist <strong>der</strong> bauplaneri-<br />
sche Ausschluss einzelner Nutzungsarten nur dann städtebaulich gerechtfertigt, wenn er anhand<br />
eines schlüssigen Plankonzepts auf Eignung, Erfor<strong>der</strong>lichkeit <strong>und</strong> Angemessenheit überprüft werden<br />
kann“ (VGH Mannheim, Urteil vom 28.01.2005) 18<br />
.<br />
18<br />
zitiert nach Schmitz, H: Die Novellierung des BauGB 2007 unter Berücksichtigung <strong>der</strong> spezifischen Berliner Planungsbedingungen,<br />
Berlin 2007.<br />
<strong>Einzelhandels</strong>standort- <strong>und</strong> <strong>Zentrenkonzept</strong> <strong>Siegburg</strong> 94