22.04.2015 Aufrufe

Klönschnack

Wir sind online. Und wie! Ab sofort hat der HAMBURGER KLÖNSCHNACK eine neue Internetpräsenz. Wie man im Fachjargon sagt: Wir haben unsere Seite relauncht. Unter www.kloenschnack.de finden Sie, lieber Leser – und hoffentlich auch bald lieber User – Aktuelles und Interessantes aus unserem Verbreitungsgebiet. Unsere Redaktion hat sich mit Elan und Vergnügen auf dieses spannende neue Projekt gestürzt, mit dem wir in Zukunft auch online – und tagesaktueller als in Print möglich – über Wissenswertes aus den Elbvororten berichten.

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Wie man im Fachjargon
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Der Steuertipp<br />

Auf ein Neues bei der<br />

Erbschaftsteuer<br />

Das Bundesverfassungsgericht<br />

hat die bestehenden<br />

Regelungen zur Freistellung<br />

des Unternehmensvermögens<br />

zum Jahresende 2014 erwartungsgemäß<br />

als Verstoß gegen<br />

das Grundgesetz eingestuft.<br />

Für Unternehmenserben hätte<br />

es jedoch schlimmer kommen<br />

können, da nach dem Urteilsspruch<br />

das für verfassungswidrig<br />

erklärte Gesetz für eine<br />

Übergangszeit bis zum 30. Juni<br />

2016 weiter angewendet<br />

werden darf. Zum 1. Juli 2016<br />

muss der Gesetzgeber eine<br />

verfassungsgemäße Neure -<br />

gelung für das Vererben von<br />

Betriebsvermögen formuliert<br />

haben.<br />

Die bisherige Privilegierung<br />

Ekkehart D. Voß, Steuerberater,<br />

Dipl.-Finw. M.I.Tax, Fachberater f.<br />

Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)<br />

Telefon 81 51 11<br />

betrieblichen Vermögens sei „unverhältnismäßig“, so die Verfassungsrichter.<br />

Positiv ist allerdings, dass das Bundesverfassungsgericht<br />

bestätigt hat, dass kleine und mittlere Unternehmen,<br />

„die in personaler Verantwortung geführt werden“,<br />

steuerlich begünstigt werden dürfen, um Arbeitsplätze zu erhalten.<br />

Nur bei großen Unternehmen dürfe es nicht zu einer<br />

Steuerfreistellung kommen.<br />

Bundesfinanzminister Schäuble hat sich nun zu den möglichen<br />

Reformen geäußert: Bei Großunternehmen soll nach den Verlautbarungen<br />

des Bundesfinanzministeriums eine sogenannte<br />

Bedürfnisprüfung eingeführt werden. Der Erbe muss bei Großunternehmen<br />

nachweisen, dass er persönlich nicht in der Lage<br />

ist, die Steuerschuld sofort aus sonstigen nichtbetrieblichen<br />

vorhandenen Mitteln oder aus der Erbschaft von übergegangenem<br />

Privatvermögen zu begleichen. Wenn dieser Nachweis<br />

nicht gelingt, wird der Unternehmensübergang der Erbschaftsteuer<br />

unterworfen.<br />

Die gute Nachricht ist aber auch hier, dass Unternehmen mit eine<br />

Wert bis zu 20 Mio. Euro dem Mittelstand zugeordnet werden,<br />

sodass diese weiterhin von der Erbschaftsteuer befreit<br />

werden können. Die Bundesregierung will offensichtlich eine<br />

grundlegende Reform vermeiden, so dass voraussichtlich „nur“<br />

noch um die Höhe der Freigrenze verhandelt wird. Mit der Begrenzung<br />

auf 20 Mio. Euro wurde Schäuble bereits stark kritisiert,<br />

da vielen Politikern und Verbänden der Betrag nicht<br />

großzügig genug ist. Im Gespräch sind auf Seiten der Politik<br />

nun Freistellungen bis zu 100 Mio. Euro, einzelne Verbände<br />

und Wirtschaftsvertreter fordern sogar Beträge von bis zu 300<br />

Mio. Euro.<br />

Somit zeichnet sich ab, dass auch nach den neuen Regelungen<br />

die Vererbung von Unternehmen stark steuerlich begünstigt<br />

wird. Für die weitaus überwiegende Zahl von Unternehmen<br />

wird eine vollständige Verschonung von der Erbschaftsteuer<br />

weiterhin möglich sein.<br />

Der Rechtsberater §<br />

Allgemein<br />

RAinnen Bartels & Eckhardt, www.Eckhardt-und-Bartels.de<br />

Ottenser Hauptstr. 5, 22765 HH, gegenüber EKZ Mercado,<br />

Tel. 040 / 391135, Fax 040 / 3902651, Tätigkeitsschwerpunkte:<br />

Familien-, Arbeits-, Miet- und Verkehrsrecht, Strafrecht<br />

RAin Jasmin Merck<br />

Hilgendorfweg 34, 22587 Hamburg, Tel. 040 / 86 64 20 72<br />

E-Mail: jasminmerck@t-online.de – Casemanagement,<br />

Betreuungsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Jugendstrafrecht<br />

RA ANDREAS ULEMAN, www.elbanwalt.de<br />

Wedeler Landstraße 27, 22559 Hamburg<br />

Telefon 040 / 822 45 70-0, Fax 040 / 822 45 70-15<br />

Miet-, Wohnungseigentums-, Familien- und Erbrecht<br />

Arbeitsrecht<br />

as-law, RAe Dr. Peter Ahner und Michael Nau<br />

Fachanwälte für Arbeitsrecht<br />

Van-der-Smissen-Straße 2, 22767 Hamburg, nahe dem Fischmarkt<br />

Telefon 040 / 3899890, www.as-law.de<br />

RA Tobias Burgmann – Burgmann Rechtsanwaltskanzlei<br />

Blankeneser Bahnhofstraße 46, 22587 Hamburg<br />

Telefon 040 / 86 64 59 42, Fax 040 / 86 64 61 93<br />

www.raburgmann.de<br />

RAin Katrin Lotze, Anwaltskanzlei Lotze<br />

Zirkusweg 4, 20359 Hamburg und Hobökentwiete 2a, 22559 Hamburg<br />

Telefon 040 / 68877944 und 040 / 306822329<br />

E-Mail: info@lotze-ra.de<br />

RA Ralph Sendler, Fachanwalt für Arbeitsrecht<br />

Sozietät Steffen & Coll., Eggersallee 19<br />

22763 HH, Telefon 040 / 390 87 11, Fax 040 / 390 87 13<br />

www.kanzlei-steffen.de<br />

Erbrecht ● Immobilienrecht<br />

RAin Dr. Edith Regerbis<br />

Auguste-Baur-Straße 13, 22587 Hamburg-Blankenese<br />

Telefon 040 / 86 34 05, Fax 040 / 86 66 28 67<br />

www.dr-edith-regerbis.de<br />

Erbrecht ● Vermögen ● Testamentsvollstreckung<br />

Andreas Ackermann, www.anwaltskanzlei-ackermann.de<br />

Rechtsanwalt, zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)<br />

Grimm 12, 20457 Hamburg, Telefon 040 / 32 35 00<br />

Fax 040 / 32 35 74, E-Mail: mail@anwaltskanzlei-ackermann.de<br />

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<strong>Klönschnack</strong> 4 · 2015<br />

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