Klönschnack
Wir sind online. Und wie! Ab sofort hat der HAMBURGER KLÖNSCHNACK eine neue Internetpräsenz. Wie man im Fachjargon sagt: Wir haben unsere Seite relauncht. Unter www.kloenschnack.de finden Sie, lieber Leser – und hoffentlich auch bald lieber User – Aktuelles und Interessantes aus unserem Verbreitungsgebiet. Unsere Redaktion hat sich mit Elan und Vergnügen auf dieses spannende neue Projekt gestürzt, mit dem wir in Zukunft auch online – und tagesaktueller als in Print möglich – über Wissenswertes aus den Elbvororten berichten.
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sofort hat der HAMBURGER
KLÖNSCHNACK eine neue Internetpräsenz.
Wie man im Fachjargon
sagt: Wir haben unsere Seite relauncht.
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lieber Leser – und hoffentlich auch bald
lieber User – Aktuelles und Interessantes
aus unserem Verbreitungsgebiet. Unsere
Redaktion hat sich mit Elan und
Vergnügen auf dieses spannende neue
Projekt gestürzt, mit dem wir in Zukunft
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SERVICE RECHTSANWÄLTE<br />
Der Steuertipp<br />
Auf ein Neues bei der<br />
Erbschaftsteuer<br />
Das Bundesverfassungsgericht<br />
hat die bestehenden<br />
Regelungen zur Freistellung<br />
des Unternehmensvermögens<br />
zum Jahresende 2014 erwartungsgemäß<br />
als Verstoß gegen<br />
das Grundgesetz eingestuft.<br />
Für Unternehmenserben hätte<br />
es jedoch schlimmer kommen<br />
können, da nach dem Urteilsspruch<br />
das für verfassungswidrig<br />
erklärte Gesetz für eine<br />
Übergangszeit bis zum 30. Juni<br />
2016 weiter angewendet<br />
werden darf. Zum 1. Juli 2016<br />
muss der Gesetzgeber eine<br />
verfassungsgemäße Neure -<br />
gelung für das Vererben von<br />
Betriebsvermögen formuliert<br />
haben.<br />
Die bisherige Privilegierung<br />
Ekkehart D. Voß, Steuerberater,<br />
Dipl.-Finw. M.I.Tax, Fachberater f.<br />
Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)<br />
Telefon 81 51 11<br />
betrieblichen Vermögens sei „unverhältnismäßig“, so die Verfassungsrichter.<br />
Positiv ist allerdings, dass das Bundesverfassungsgericht<br />
bestätigt hat, dass kleine und mittlere Unternehmen,<br />
„die in personaler Verantwortung geführt werden“,<br />
steuerlich begünstigt werden dürfen, um Arbeitsplätze zu erhalten.<br />
Nur bei großen Unternehmen dürfe es nicht zu einer<br />
Steuerfreistellung kommen.<br />
Bundesfinanzminister Schäuble hat sich nun zu den möglichen<br />
Reformen geäußert: Bei Großunternehmen soll nach den Verlautbarungen<br />
des Bundesfinanzministeriums eine sogenannte<br />
Bedürfnisprüfung eingeführt werden. Der Erbe muss bei Großunternehmen<br />
nachweisen, dass er persönlich nicht in der Lage<br />
ist, die Steuerschuld sofort aus sonstigen nichtbetrieblichen<br />
vorhandenen Mitteln oder aus der Erbschaft von übergegangenem<br />
Privatvermögen zu begleichen. Wenn dieser Nachweis<br />
nicht gelingt, wird der Unternehmensübergang der Erbschaftsteuer<br />
unterworfen.<br />
Die gute Nachricht ist aber auch hier, dass Unternehmen mit eine<br />
Wert bis zu 20 Mio. Euro dem Mittelstand zugeordnet werden,<br />
sodass diese weiterhin von der Erbschaftsteuer befreit<br />
werden können. Die Bundesregierung will offensichtlich eine<br />
grundlegende Reform vermeiden, so dass voraussichtlich „nur“<br />
noch um die Höhe der Freigrenze verhandelt wird. Mit der Begrenzung<br />
auf 20 Mio. Euro wurde Schäuble bereits stark kritisiert,<br />
da vielen Politikern und Verbänden der Betrag nicht<br />
großzügig genug ist. Im Gespräch sind auf Seiten der Politik<br />
nun Freistellungen bis zu 100 Mio. Euro, einzelne Verbände<br />
und Wirtschaftsvertreter fordern sogar Beträge von bis zu 300<br />
Mio. Euro.<br />
Somit zeichnet sich ab, dass auch nach den neuen Regelungen<br />
die Vererbung von Unternehmen stark steuerlich begünstigt<br />
wird. Für die weitaus überwiegende Zahl von Unternehmen<br />
wird eine vollständige Verschonung von der Erbschaftsteuer<br />
weiterhin möglich sein.<br />
Der Rechtsberater §<br />
Allgemein<br />
RAinnen Bartels & Eckhardt, www.Eckhardt-und-Bartels.de<br />
Ottenser Hauptstr. 5, 22765 HH, gegenüber EKZ Mercado,<br />
Tel. 040 / 391135, Fax 040 / 3902651, Tätigkeitsschwerpunkte:<br />
Familien-, Arbeits-, Miet- und Verkehrsrecht, Strafrecht<br />
RAin Jasmin Merck<br />
Hilgendorfweg 34, 22587 Hamburg, Tel. 040 / 86 64 20 72<br />
E-Mail: jasminmerck@t-online.de – Casemanagement,<br />
Betreuungsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Jugendstrafrecht<br />
RA ANDREAS ULEMAN, www.elbanwalt.de<br />
Wedeler Landstraße 27, 22559 Hamburg<br />
Telefon 040 / 822 45 70-0, Fax 040 / 822 45 70-15<br />
Miet-, Wohnungseigentums-, Familien- und Erbrecht<br />
Arbeitsrecht<br />
as-law, RAe Dr. Peter Ahner und Michael Nau<br />
Fachanwälte für Arbeitsrecht<br />
Van-der-Smissen-Straße 2, 22767 Hamburg, nahe dem Fischmarkt<br />
Telefon 040 / 3899890, www.as-law.de<br />
RA Tobias Burgmann – Burgmann Rechtsanwaltskanzlei<br />
Blankeneser Bahnhofstraße 46, 22587 Hamburg<br />
Telefon 040 / 86 64 59 42, Fax 040 / 86 64 61 93<br />
www.raburgmann.de<br />
RAin Katrin Lotze, Anwaltskanzlei Lotze<br />
Zirkusweg 4, 20359 Hamburg und Hobökentwiete 2a, 22559 Hamburg<br />
Telefon 040 / 68877944 und 040 / 306822329<br />
E-Mail: info@lotze-ra.de<br />
RA Ralph Sendler, Fachanwalt für Arbeitsrecht<br />
Sozietät Steffen & Coll., Eggersallee 19<br />
22763 HH, Telefon 040 / 390 87 11, Fax 040 / 390 87 13<br />
www.kanzlei-steffen.de<br />
Erbrecht ● Immobilienrecht<br />
RAin Dr. Edith Regerbis<br />
Auguste-Baur-Straße 13, 22587 Hamburg-Blankenese<br />
Telefon 040 / 86 34 05, Fax 040 / 86 66 28 67<br />
www.dr-edith-regerbis.de<br />
Erbrecht ● Vermögen ● Testamentsvollstreckung<br />
Andreas Ackermann, www.anwaltskanzlei-ackermann.de<br />
Rechtsanwalt, zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)<br />
Grimm 12, 20457 Hamburg, Telefon 040 / 32 35 00<br />
Fax 040 / 32 35 74, E-Mail: mail@anwaltskanzlei-ackermann.de<br />
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<strong>Klönschnack</strong> 4 · 2015<br />
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