Klönschnack
Wir sind online. Und wie! Ab sofort hat der HAMBURGER KLÖNSCHNACK eine neue Internetpräsenz. Wie man im Fachjargon sagt: Wir haben unsere Seite relauncht. Unter www.kloenschnack.de finden Sie, lieber Leser – und hoffentlich auch bald lieber User – Aktuelles und Interessantes aus unserem Verbreitungsgebiet. Unsere Redaktion hat sich mit Elan und Vergnügen auf dieses spannende neue Projekt gestürzt, mit dem wir in Zukunft auch online – und tagesaktueller als in Print möglich – über Wissenswertes aus den Elbvororten berichten.
Wir sind online. Und wie! Ab
sofort hat der HAMBURGER
KLÖNSCHNACK eine neue Internetpräsenz.
Wie man im Fachjargon
sagt: Wir haben unsere Seite relauncht.
Unter www.kloenschnack.de finden Sie,
lieber Leser – und hoffentlich auch bald
lieber User – Aktuelles und Interessantes
aus unserem Verbreitungsgebiet. Unsere
Redaktion hat sich mit Elan und
Vergnügen auf dieses spannende neue
Projekt gestürzt, mit dem wir in Zukunft
auch online – und tagesaktueller als in
Print möglich – über Wissenswertes aus
den Elbvororten berichten.
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
IMMOBILIEN<br />
PREISE<br />
Preissprung um 40 Prozent bei Neubaueigentumswohnungen<br />
Der durchschnittliche Angebotspreis für Neubau-Eigentumswohnungen<br />
in Hamburg stieg im vergangenen Jahr<br />
nach Angaben von Grossmann & Berger sprunghaft an.<br />
Nach drei Jahren mit einem Preisniveau um die 4.100 Euro<br />
pro Quadratmeter Wohnfläche kletterte er 2014 um rund<br />
16 Prozent auf 4.800 Euro pro Quadratmeter. In den letzten<br />
fünf Jahren (2010 bis 2014) legte der durchschnittliche Angebotspreis<br />
um 25 Prozent zu.<br />
Noch deutlicher fiel die Preisentwicklung in den Hamburger<br />
Zentral-Lagen aus. Gegenüber 2013 stieg der Durchschnittspreis<br />
hier um 22 Prozent auf 5.900 Euro und im<br />
Fünf-Jahres-Vergleich um 40 Prozent.<br />
Erwartungsgemäß wurden 2014 die höchsten durchschnittlichen<br />
Quadratmeterpreise für Neubau-Eigentumswohnungen<br />
in den Zentral-Lagen in der HafenCity (9.500<br />
Euro), Harvestehude (9.370 Euro, Zahl aus 2013 aufgrund<br />
mangelnden Angebots in 2014) und Rotherbaum (7.350<br />
Euro) registriert.<br />
<strong>Klönschnack</strong> 4 · 2015<br />
120<br />
KOLUMNE<br />
Tatort Heizkeller<br />
Seit Jahresbeginn müssen alle Heizkessel erneuert werden, die<br />
älter als 30 Jahre sind – wenn es sich nicht um Brennwert- oder<br />
Niedertemperaturkessel handelt. So will es der Gesetzgeber. Ziel<br />
ist es, unwirtschaftliche Altgeräte mit hohem Verbrauch stillzulegen<br />
und so die Energiewende weiter voranzutreiben. Schließlich<br />
sind Immobilien nach wie vor die größten Energieverbraucher.<br />
Doch was generell sinnvoll klingt, kann im Einzelfall problematisch<br />
werden.<br />
Denn die Geräte, die deutschlandweit<br />
für Behaglichkeit sorgen, haben im<br />
Schnitt schon mehr als zwei Jahrzehnte<br />
auf dem Buckel. Doch in den meisten<br />
Fällen gilt: Solange die Geräte<br />
laufen, sehen viele Besitzer keinen<br />
Handlungsbedarf. Und in der Praxis<br />
stellt sich dann oft die Frage, wie man<br />
das Einbaudatum bestimmt, wenn<br />
keine Unterlagen mehr vorhanden<br />
Oliver Moll<br />
sind.<br />
Wichtig ist: Die Herstellung im Werk<br />
(Baujahr), die Abnahme des Gebäudes<br />
oder die Erstnutzung des Gebäudes<br />
beziehungsweise der Heizungsanlage sind bestenfalls Indizien,<br />
aber für die Inbetriebnahme nicht ausschlaggebend. Zur Beurteilung<br />
der Verpflichtung zum Austausch alter Heizkessel ist im<br />
Regelfall das Datum der Abnahme durch den Bezirksschornsteinfeger<br />
maßgeblich. Bei Bedarf prüft der Schornsteinfeger auch, ob<br />
ein Heizkessel den in der EnEV 2014 genannten Definitionen für<br />
Niedertemperatur- oder Brennwertkessel entspricht und damit<br />
von der Pflicht zum Austausch ausgenommen ist. Oder fragen Sie<br />
Ihren Hausverwalter: Er kann Eigentümer bei Umbau, Sanierung<br />
und Administration tatkräftig unterstützen und weiß, was 2015<br />
noch auf Sie zukommt.<br />
Selbst wer über eine nagelneue Heizung verfügt, dem droht an<br />
anderer Stelle Ungemach: Seit Jahresbeginn gilt auch das neue<br />
Mess- und Eichgesetz (MessEG). Alle neu installierten Verbrauchszähler<br />
für Strom,Wasser und Wärme sind dem Eichamt zu melden.<br />
Werden Zähler nicht gemeldet oder ist die Eichfrist überschritten,<br />
dürfen die Verbrauchswerte nicht mehr zur Abrechnung verwendet<br />
werden, dem Immobilieneigner droht ein Bußgeld von bis zu<br />
50.000 Euro. Da lohnt sich der Blick in den Keller.<br />
Oliver Moll, Moll & Moll Zinshaus GmbH