22.04.2015 Aufrufe

Klönschnack

Wir sind online. Und wie! Ab sofort hat der HAMBURGER KLÖNSCHNACK eine neue Internetpräsenz. Wie man im Fachjargon sagt: Wir haben unsere Seite relauncht. Unter www.kloenschnack.de finden Sie, lieber Leser – und hoffentlich auch bald lieber User – Aktuelles und Interessantes aus unserem Verbreitungsgebiet. Unsere Redaktion hat sich mit Elan und Vergnügen auf dieses spannende neue Projekt gestürzt, mit dem wir in Zukunft auch online – und tagesaktueller als in Print möglich – über Wissenswertes aus den Elbvororten berichten.

Wir sind online. Und wie! Ab
sofort hat der HAMBURGER
KLÖNSCHNACK eine neue Internetpräsenz.
Wie man im Fachjargon
sagt: Wir haben unsere Seite relauncht.
Unter www.kloenschnack.de finden Sie,
lieber Leser – und hoffentlich auch bald
lieber User – Aktuelles und Interessantes
aus unserem Verbreitungsgebiet. Unsere
Redaktion hat sich mit Elan und
Vergnügen auf dieses spannende neue
Projekt gestürzt, mit dem wir in Zukunft
auch online – und tagesaktueller als in
Print möglich – über Wissenswertes aus
den Elbvororten berichten.

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

SERVICE RECHTSANWÄLTE<br />

<strong>Klönschnack</strong> 4 · 2015<br />

114<br />

Der Rechtsberater §<br />

Familienrecht ● Scheidungsrecht<br />

RAin Dr. Stephanie Matthiessen<br />

Fachanwältin für Familienrecht<br />

Blankeneser Bahnhofstraße 46, 22587 Hamburg<br />

Tel. 040 / 86 60 60-0, www.ormanschick.de<br />

RAe Mossdorf Holzhäuser Hergett<br />

Fachanwälte für Familienrecht<br />

Blankeneser Bahnhofstraße 46, 22587 Hamburg-Blankenese<br />

Telefon 040 / 86 64 61 71, Fax 040 / 86 64 61 93<br />

RAin Birgit Ney – Rechtsanwaltskanzlei Ney<br />

Blankeneser Bahnhofstraße 46, 22587 Hamburg<br />

Tel. 040 / 86 64 61 71, Fax 040 / 86 64 61 93<br />

E-Mail: kanzlei.ney@gmx.de<br />

RAin Astrid Weinreich, Infos unter: www.astrid-weinreich.de<br />

Fachanwältin für Familienrecht und Mediatorin<br />

Blankeneser Bahnhofstraße 29, 22587 Hamburg<br />

Tel. 040 / 866 031-0, E-Mail: info@astrid-weinreich.de<br />

Familienrecht ● Vermögensstreit<br />

RA Andreas Ackermann, Anwaltskanzlei Ackermann<br />

Grimm 12, 20457 Hamburg, Tel. 040/32 35 00<br />

Fax 040 / 32 35 74, www.anwaltskanzlei-ackermann.de<br />

E-Mail: mail@anwaltskanzlei-ackermann.de<br />

Geschäfts- und Wohnraummiete ● Wohnungseigentum<br />

RA Heiko Ormanschick<br />

Rechtsanwalt • Dozent • Redakteur<br />

Blankeneser Bahnhofstraße 46, 22587 Hamburg, Tel. 040 / 86 60 60-0<br />

www.ormanschick.de<br />

Grundstücks- und Immobilienrecht ● Nachbarrecht<br />

Rechtsanwaltskanzlei De Luise<br />

Blankeneser Bahnhofstraße 46, 22587 Hamburg<br />

Tel. 040 / 74 32 05 13, Fax 040 / 49 21 92 58<br />

www.rechtsanwalt-deluise.de<br />

Mietrecht ● Wohnungseigentum ● Nachbarrecht<br />

Rechtsanwaltskanzlei Jungmann & Kaut<br />

Blankeneser Landstraße 39 a, 22587 Hamburg<br />

Tel. 040 / 86 55 58, Fax 040 / 866 36 24<br />

www.jungmann-rechtsanwalt.de<br />

Verkehrsrecht<br />

RA Tobias Burgmann - Burgmann Rechtsanwaltskanzlei<br />

Blankeneser Bahnhofstraße 46, 22587 Hamburg<br />

Tel. 040 / 86 64 59 42, Fax 040 /86 64 61 93<br />

www.raburgmann.de<br />

Kinder haben<br />

Rechte. Überall.<br />

www.tdh.de / kinderrechte<br />

Kommentar im April<br />

Rechtliche Überraschungen aus<br />

dem Erbrecht<br />

Rechtsanwältin Diana Bade,<br />

Telefon 04103/92080<br />

Die Anzahl an Rechtsstreitigkeiten<br />

und deren Ausprägungen<br />

ist unendlich. Jeder<br />

Mensch hat ein Rechtsgefühl<br />

und bei jedem Rechtsstreit<br />

prallen zwei entgegengesetzte<br />

Meinungen aufeinander. Oft<br />

hat nur eine der Parteien<br />

recht. Die andere befindet sich<br />

in einem Rechtsirrtum. Manche<br />

Rechtsirrtümer sind weit<br />

verbreitet und wiederholen<br />

sich immer wieder. Das sieht<br />

man an folgenden Fällen:<br />

Ein Ehepaar hat keine Kinder,<br />

allerdings leben die Eltern der<br />

Eheleute noch. Ein Ehepartner<br />

verstirbt. Wer ist Erbe?<br />

Viele sind der Meinung, der<br />

Ehepartner sei immer Alleinerbe, wenn kein Testament besteht<br />

und keine Kinder vorhanden sind. Dies ist falsch. Solange die<br />

Eltern des Verstorbenen noch leben, erben sie neben dem Ehepartner.<br />

Die Quote richtet sich nach dem Güterstand. Die Eltern<br />

erben zu 1/4 bei Zugewinngemeinschaft und sogar 1/2 bei<br />

Gütertrennung neben dem Ehepartner.<br />

Ein anderer Irrtum: Braucht man, um Erbe zu werden, immer<br />

einen Erbschein?<br />

Sollten Sie ein notarielles Testament oder einen notariellen<br />

Erbvertrag erstellt haben, benötigen Sie oft keinen Erbschein.<br />

Das Eröffnungsprotokoll des notariellen Testaments oder des<br />

Erbvertrags macht den Erbschein entbehrlich. Auch die Grundbuchberichtigung<br />

erfolgt allein aufgrund des Eröffnungsprotokolls<br />

innerhalb der ersten zwei Jahre nach dem Sterbefall sogar<br />

gerichtskostenfrei.<br />

Die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH)<br />

entlastet die Erben und die Gerichte. Sie können z.B. nicht<br />

mehr durch die Banken gezwungen werden, einen Erbschein<br />

vorzulegen.<br />

Ein weiterer Irrtum liegt darin, dass viele glauben, ein notarielles<br />

Testament sei teuer. Richtig ist, dass ein notarielles Testament<br />

häufig günstiger ist als ein Erbschein. Es gelten geringere<br />

Gebühren.<br />

Zudem kommt es auf den Zeitpunkt der Errichtung des Testaments<br />

an. Wird es früh errichtet, haben viele noch ein geringeres<br />

Vermögen als zum Ende ihres Lebens. Ein einseitiges notarielles<br />

Testament kostet z.B. bei einem Vermögen von<br />

100.000,00 € einschl. Gerichtskosten netto 363,00 €.<br />

Hat der Erblasser kein Testament errichtet, müssen die Erben<br />

einen Erbschein beantragen. Sollte das Vermögen zum Zeitpunkt<br />

des Todes auch 100.000,00 € betragen und nicht noch<br />

größer geworden sein, betrügen die Kosten für den Erbschein -<br />

antrag und die Erteilung schon 546,00 € netto. Die Erbschein -<br />

erteilung dauert zudem mindestens mehrere Wochen. Dagegen<br />

haben die Parteien, die über ein notarielles Testament verfügen,<br />

innerhalb kurzer Zeit den Nachweis hierüber.<br />

Es gibt noch eine Vielzahl von weiteren Rechtsirrtümern. Es ist<br />

sinnvoll, jede Angelegenheit im einzelnen genau zu betrachten,<br />

damit Sie keine rechtliche (böse) Überraschung erleben.<br />

KLEINANZEIGEN IM<br />

= HOHE ERFOLGSQUOTE!<br />

TEL. 86 66 69-54 oder FAX 86 66 69-40

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!