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pdf/ca.6 MB - Ein Bezirk für Alle

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TOP 13.33Drucksachender <strong>Bezirk</strong>sverordnetenversammlungTempelhof-Schöneberg von BerlinXIX. WahlperiodeUrsprung: Antrag, Die Fraktion GRÜNEBeratungsfolge:DatumGremium15.05.2013 <strong>Bezirk</strong>sverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin18.06.2013 <strong>Bezirk</strong>sverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin06.08.2013 <strong>Bezirk</strong>samt21.08.2013 <strong>Bezirk</strong>sverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von BerlinMitteilung zur Kenntnisnahme<strong>Bezirk</strong>samtDrucks. Nr:0715/XIXBeschlüsse der Schulkonferenzen respektieren und umsetzen - weiterhin FreieTräger zulassenDas <strong>Bezirk</strong>samt teilt zu der o.g. Drucksache folgendes mit:Die Senatsverwaltung <strong>für</strong> Bildung, Jugend und Wissenschaft – Außenstelle Tempelhof-Schöneberg – hat dem Schulträger hierzu mitgeteilt:Beschlüsse der Schulen, Kooperationen mit freien Trägern <strong>für</strong> den offenen oder gebundenenGanztagsbetrieb einzugehen, sind im Rahmen der Regelung des § 76 Schulgesetz jederzeitmöglich.Dabei ist jedoch Folgendes zu beachten:Die Entscheidung zur <strong>Ein</strong>setzung eines freien Trägers bedarf, insbesondere wenn dasaugenblickliche Erzieherpersonal der jeweiligen Schule beim Land Berlin beschäftigt ist,einer engen Abstimmung mit der Stellenwirtschaft der Senatsbildungsverwaltung, um dieWeiterbeschäftigung des vorhandenen Personals zu sichern, sowie mit dem bezirklichenSchulamt.Die Schulleitung hat dazu vorab mit der Schulaufsicht zu klären, ob ein Wechsel zum freienTräger aus stellenwirtschaftlicher Sicht möglich ist. Anschließend muss in derGesamtkonferenz und in der Gesamtelternvertretung das entsprechende Meinungsbilderörtert werden, danach ist erstmalig die Schulkonferenz anzuhören, die aufgrund ihrerZusammensetzung schon über den Diskussionsstand informiert sein sollte.Nach § 76 (3) 3. ist die Schulkonferenz anzuhören „vor Entscheidungen über Änderungender Schulorganisation..“, hier auch „bei Entscheidungen über <strong>Ein</strong>richtung und Ausgestaltungvon Ganztagsschulangeboten.Wenn nach dieser Anhörung ein Wechsel zum freien Träger vorgenommen wird - jedochunmittelbar abhängig von der Entscheidung durch die Senatsverwaltung - kommt dieSchulkonferenz im Rahmen ihrer Entscheidungsrechte erneut zum Zuge.Abstimmungsergebnis:Kenntnis genommen:überwiesen:

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