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pdf/ca.6 MB - Ein Bezirk für Alle

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TOP 13.21Drucksachender <strong>Bezirk</strong>sverordnetenversammlungTempelhof-Schöneberg von BerlinXIX. WahlperiodeUrsprung: Antrag, Die Fraktion der CDUBeratungsfolge:DatumGremium20.02.2013 <strong>Bezirk</strong>sverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin13.03.2013 Ausschuss <strong>für</strong> Stadtentwicklung08.04.2013 Hauptausschuss17.04.2013 <strong>Bezirk</strong>sverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin08.05.2013 Ausschuss <strong>für</strong> Stadtentwicklung15.05.2013 <strong>Bezirk</strong>sverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin13.08.2013 <strong>Bezirk</strong>samt21.08.2013 <strong>Bezirk</strong>sverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von BerlinMitteilung zur Kenntnisnahme<strong>Bezirk</strong>samtDrucks. Nr:0551/XIXInfrastrukturkosten senken, Bebauungspläne <strong>für</strong> nicht mehr benötigteGrundstücksflächen prüfenDie <strong>Bezirk</strong>sverordnetenversammlung hat am 15.5.2013 folgenden Beschluss gefasst:Die <strong>Bezirk</strong>sverordnetenversammlung ersucht das <strong>Bezirk</strong>samt zu prüfen, ob <strong>für</strong> die in derAnlage 1 aufgeführten Grundstücksflächen mit den Nummern 5, 6, 9 und 10Bebauungsplanverfahren eingeleitet werden können oder ob hier<strong>für</strong> Baurecht gem. §34BauGB erteilt werden könnte, um eine entsprechende Vermarktung der entsprechendenGrundstücke zu ermöglichen.Das <strong>Bezirk</strong>samt wird das Ergebnis der Prüfungen – aufgeteilt nach Grundstücken – in einerMitteilung zur Kenntnisnahme bis zur September-Sitzung der BVV darstellen.Ausgangssituation:Die Flurstücke sind planungsrechtlich als Straßenland festgesetzt. <strong>Ein</strong>e Vermarktung anangrenzende Grundstücke, zum Beispiel <strong>für</strong> privatgärtnerische Nutzungen, ist möglich. <strong>Ein</strong>etemporäre Nutzung, zum Beispiel <strong>für</strong> einen Imbiss, ist ggf. unter Erteilung einer Befreiungmöglich. <strong>Ein</strong>e Bebauung der Flurstücke sowie die Anrechnung als Baulandfläche istplanungsrechtlich nicht möglich. Hier<strong>für</strong> ist die Änderung des Planungsrechtes erforderlich.Nachfolgend wird <strong>für</strong> die genannten Flurstücke die Notwendigkeit/Möglichkeit einesPlanverfahrens beschrieben. <strong>Ein</strong> Baurecht auf Grundlage des § 34 BauGB ist aufgrund desfestgesetzten Planungsrechtes nicht möglich.Nr. 5 Mariendorfer Damm 92, 94/ Prinzenstraße 28, 29– Flurstück 873/111, B- Plan XIII- 102Abstimmungsergebnis:Kenntnis genommen:überwiesen:

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