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pdf/ca.6 MB - Ein Bezirk für Alle

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TOP 13.37Im Norden grenzt das Plangebiet an das Gewerbegebiet Bessemerstraße. Hier befinden sichneben produzierendem Gewerbe auch Dienstleistungsunternehmen. Östlich derBessemerstraße setzt sich das Gewerbegebiet fort.Direkt östlich, aber auch südlich grenzt an das Plangebiet fünfgeschossiger Wohnungsbauder unter Denkmalschutz stehenden Lindenhofsiedlung (Lindenhof II). Diese Bebauungverleiht dem Plangebiet den Charakter eines Blockinnenbereichs. Das Plangebiet liegtniedriger als das angrenzende Wohngrundstück und ist diesem gegenüber durch eine hoheMauer abgegrenzt. Die abgeschirmte Lage wird durch die schmalen Zufahrten und diewestlich anschließende Bahnanlage verstärkt.Das Plangebiet ist verhältnismäßig schlecht an den öffentlichen Personennahverkehrangebunden. Die Grünanlagen Insulaner und das Schöneberger Südgelände sind nochfußläufig erreichbar. Schulen, Kindertagesstätten sowie <strong>Ein</strong>kaufsmöglichkeiten sind günstiggelegen, zum Teil fußläufig zu erreichen.Verbindliches PlanungsrechtDer Baunutzungsplan weist den nördlichen Teil des Geltungsbereichs als beschränktesArbeitsgebiet der Baustufe V/3 (GRZ 0,3, GFZ 1,5, BMZ 6,0) aus.Der südliche Teil des Plangebietes ist als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen.Die zulässige Bebaubarkeit gemäß der Baustufe II/3 (GRZ 0,3, GFZ 0,6) steht jedoch imWiderspruch zur zulässigen Bebauungstiefe von 13 m gerechnet von der Straßenfluchtlinie(gemäß §§ 7 Nr. 16 und § 8 Nr. 1.a) der Bauordnung 1958). Da das allgemeine Wohngebietim Blockinnenbereich vollständig hinter der 13 m-Bebauungstiefe liegt, ist planungsrechtlichkeine Bebauung zulässig.Im Plangebiet bzw. auf den Straßen gelten förmlich festgesetzte Bau- undStraßenfluchtlinien aus dem Jahr 1911 fort. Die Straßenfluchtlinien entsprechen demBestand. Die Baufluchtlinie verläuft unter Berücksichtigung eines Vorgartenstreifens hierzuparallel zu den Straßen.Vorbereitende BauleitplanungIm Flächennutzungsplan in der Fassung der Neubekanntmachung vom 12. November 2009(ABl. S. 2666), zuletzt geändert am 7. März 2013 (ABl. S. 432) ist das Plangebietüberwiegend als Wohnbaufläche W 2 (GFZ bis 1,5) dargestellt. Für den nördlichen, ca. 40 mbreiten Grundstücksbereich erfolgt jedoch die Darstellung als gewerbliche Baufläche. Damitist der in Rede stehende Bereich auch Gegenstand des Stadtentwicklungsplanes Industrieund Gewerbe.Die räumliche Bereichsentwicklungsplanung Schöneberg-Ost (1997) stellt das Plangebiet imWesentlichen als Wohnbaufläche W2 mit einer GFZ -Höchstgrenze von 1,2 dar. Imwestlichen Teil des Geltungsbereichs (im Bereich des Waldes) sieht das Nutzungskonzeptferner Grünflächen mit den Zweckbestimmungen Parkanlage und Spielplatz sowie Standorte<strong>für</strong> eine Kindertagesstätte und eine Jugendeinrichtung sowie einen Spielplatz vor.VorhabenDas Wohnbauvorhaben verfolgt das Ziel der Entwicklung eines Wohnquartiers mit ca. 200Wohneinheiten (maximal: GRZ 0,3 und GFZ 1,5, incl. Staffelgeschosse, bezogen auf die alsBaugebiet festzusetzenden Grundstücksflächen). Geplant ist eine abschirmendesechsgeschossige Zeilenbebauung gegenüber dem Gewerbeareal im Norden und derBahntrasse im Westen. Zusätzlich ist im westlichen Teil des Plangebiets ein in dieZeilenbebauung integriertes zehngeschossiges Punkthochhaus geplant. Südlich der Wohnriegelsind acht viergeschossige Wohngebäude mit Staffelgeschoss vorgesehen. Der Investor hatzugesagt, einen noch festzulegenden Anteil, sozial verträglicher Wohnungen (z.B.bezahlbare Mietwohnungen, Genossenschaftswohnungen) zu errichten. Die Nettokaltmietesoll sich entweder am unteren Rand des Mietspiegels <strong>für</strong> das Gebiet orientieren oder anSeite: 5/3

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