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pdf/ca.6 MB - Ein Bezirk für Alle

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TOP 13.21Nach Angabe des FB Tief wird die Fläche <strong>für</strong> Fachzwecke nicht benötigt. Von derStadtplanung wird jedoch weiterhin die Nutzung als Marktplatz be<strong>für</strong>wortet, diese findet nachAussage der Marktverwaltung des Ordnungsamtes weiterhin zweimal wöchentlich statt. <strong>Ein</strong>eUmnutzung ist nicht gewünscht. Planungsrechtlich besteht somit kein Planerfordernis.Nr. 6 Schwedter Str. 39– Flurstück 100/211, B- Plan XIII- 39Nach Angabe des FB Tief wird auf eine Anbindung der Angermünder Straße an dieSchwedter Straße verzichtet. Dadurch entsteht bereits ein Planerfordernis zur Sicherung derWendekehre zur Erschließung der Angermünder Str. 1 – 1E. <strong>Ein</strong>e Vermarktung derSchwedter Str. 39 verhindert zudem eine mögliche Anbindung zusätzlich. <strong>Ein</strong>eprivatgärtnerische Nutzung ist unter Erteilung einer Befreiung weiterhin möglich. <strong>Ein</strong>eBefreiung von der festgesetzten Straßenverkehrsfläche zugunsten einer Bebauung ist jedochnicht möglich, da die Grundzüge der Planung berührt werden. Planungsrechtlich bestehtsomit ein Planerfordernis. <strong>Ein</strong> Bebauungsplanverfahren wäre vom jeweiligen Investor zutragen.Nr. 9 Boelckestraße 1-7/Dudenstraße– Flurstück nicht abgeteilt - Teil der Boelckestraße in 12m Breite, B- Plan XIII- 53Auf die Flächen kann nach Angabe des FB Tief verzichtet werden. <strong>Ein</strong>e Vermarktung derFläche an die angrenzenden Grundstücke zur privatgärtnerischen Nutzung ist möglich. Fürdie bauliche Nutzung der Fläche bestünde ein Planerfordernis, in diesem Zusammenhangkönnten auch die bisher <strong>für</strong> den Straßenausbau geplanten Flächen an der Dudenstraße(siehe Nr. 11) einbezogen werden. <strong>Ein</strong> Bebauungsplanverfahren wäre vom jeweiligenInvestor zu tragen.Nr. 11 Dudenstraße vor Nr. 57– Flurstück 1/12, XIII- 53Auf die Flächen kann nach Angabe des FB Tief verzichtet werden, jedoch ist eine Widmungbzw. Pflegevereinbarung noch nicht geklärt. Planungsrechtlich besteht kein Planerfordernis<strong>für</strong> diese Restfläche. <strong>Ein</strong>e bauliche Nutzung ist planungsrechtlich nicht möglich. ImZusammenhang mit dem Planerfordernis aus der Boelckestraße (siehe Nr. 9) könnte diePlanänderung auch <strong>für</strong> den Abschnitt der Dudenstraße entlang überlegt werden.Nr. 10 Buckower Chaussee 19-24– Flurstück 24/106 und 24/108, B- Pläne XIII-72 bzw. XIII-180Nach Angabe des FB Tief wird die Fläche nicht <strong>für</strong> Fachzwecke benötigt. Diese wird derzeitdurch das angrenzende Grundstück privatgärtnerisch genutzt. Für eine weitergehende(bauliche) Nutzung besteht ein Planerfordernis. Hierbei ist auch die Straßenplanung derBuckower Chaussee bis zum Lichtenrader Damm zu überprüfen. Da die BuckowerChaussee von überörtlicher Bedeutung ist, wäre bei der Planung die Senatsverwaltung <strong>für</strong>Stadtentwicklung zu beteiligen. <strong>Ein</strong> Bebauungsplanverfahren ist vom jeweiligen Investor zutragen.Berlin, den 13.08.2013Frau Schöttler, Angelika<strong>Bezirk</strong>samtFrau Dr. Klotz, SibyllSeite: 2/2

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