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pdf/ca.6 MB - Ein Bezirk für Alle

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TOP 13.20Zielstellungen bei der SchulplatzversorgungDie Sicherstellung der Kapazitäten zur Schulplatzversorgung erfolgt nur auf den gesetzlichenGrundlagen des Schulgesetzes (SchulG), der Grundschulverordnung (GsVO), derSekundarstufe I Verordnung (Sek I-VO), der Sonderpädagogikverordnung (SopädVO), derAufnahmevorordnung <strong>für</strong> Schulen mit besonderer pädagogischer Prägung (AufnahmeVO-SbP) und den entsprechenden Verwaltungsvorschriften.Im Bereich der Grundschulen sind notwendige Änderungen der <strong>Ein</strong>schulungsbereiche (ESB)umzusetzen, dabei müssen auch die Auswirkungen durch Wechselwünsche (45%), Zuzügeund Umzüge ebenso berücksichtigt werden wie die regional unterschiedliche Entwicklungder Schülerzahlen.Die beabsichtigte Ausweitung der Ganztagsangebote <strong>für</strong> die Klassenstufen 5 und 6 wirdräumliche Auswirkungen auf die Schulkapazitäten haben.Im Bereich der Oberschulen (Integrierte Sekundarschulen, Gymnasien) wird auch in Zukunftdas Übergangsverfahren von der Grundschule zur Oberschule sowie dasÜbergangsverfahren von der Klassenstufe 4 an den Grundschulen zur Klassenstufe 5 anden Oberschulen wesentlichen <strong>Ein</strong>fluss auf die benötigten Schulplatzkapazitäten haben.Die anhaltende Übernachfrage an Schulplätzen an den Integrierten Sekundarschulen,festzustellen an der Steigerung von 104 % auf 113 % der Anzahl der Schülerinnen undSchüler der Klassenstufe 6 in den Grundschulen beim Übergang zur Klassenstufe 7 stellteine besondere Herausforderung dar.<strong>Ein</strong>e zusätzliche Anforderung <strong>für</strong> die Bereitstellung von Schulplätzen stellt die Regelung dersogenannten Umsteiger vom Gymnasium (7. Klasse) zur ISS (8.Klasse). Die seit Dezember2011 eingeforderte Absenkung der <strong>Ein</strong>richtungsfrequenzen in Klassenstufe 7 auf 25Schülerinnen und Schüler soll nun endlich in Vorbereitung des Schuljahres 2014/15umgesetzt zu werden.Neben den bereits benannten Veränderungen sind mit zunehmendem Maße temporärschwankend Zuzüge zu verzeichnen. Neben der Verdreifachung der Anzahl der Kinder ohneDeutschkenntnisse sind verstärkt Zuzüge aus den anderen Bundesländern oder demAusland bzw. Umzüge innerhalb Berlins auch im laufenden Schuljahr festzustellen.<strong>Ein</strong>e besondere - auch unter Beachtung von pädagogischen Anforderungen -Herausforderung stellt die Wiedereingliederung von Schülerinnen und Schülern nach derRückkehr aus besonderen päd. <strong>Ein</strong>richtungen (z. B. Schultz-Hencke-Heim) dar.Schulplatzversorgung unter Berücksichtigung pädagogischer Profile undWohnortnähe (Unterstützung der Schulprofile)Qualitative Aspekte der Schulangebote spielen im Grundschulbereich seit Jahren einewesentliche Rolle. Bei den Anmeldungen zu den 1.Klassen wählen ca. 45 % der Eltern eineandere Grundschule als die im <strong>Ein</strong>schulungsbereich zuständige. Als Begründung werden dieunterschiedlichen Angebote in der offenen bzw. gebundenen Ganztagsbetreuung mit oderohne Freien Träger angegeben. <strong>Ein</strong> weiterer Aspekt bei der Auswahl der Grundschule liegtin den unterschiedlichen Profilen, u.a. die 1. Fremdsprache Englisch oder Französisch, denAngeboten in einem sportbetonten oder musikbetonten Zug oder zusätzlichen ergänzendeninhaltlichen Prägungen im naturwissenschaftlichen Bereich.An den Integrierten Sekundarschulen und den Gymnasien erfolgt die Aufnahme in derKlassenstufe 5 bzw. Klassenstufe 7 im wesentlichen über inhaltliche Profilbildung, die sichauch in den Aufnahmekriterien wiederspiegelt. Der Elternwunsch nach einer wohnortnahenBeschulung wird zukünftig nach Auskunft der Senatsverwaltung <strong>für</strong> Bildung, Jugend undWissenschaft erst bei den Zweit- bzw. Drittwunschschulen wieder wichtig.Seite: 8/3

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