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pdf/ca.6 MB - Ein Bezirk für Alle

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TOP 13.15Drucksachender <strong>Bezirk</strong>sverordnetenversammlungTempelhof-Schöneberg von BerlinXIX. WahlperiodeUrsprung: Antrag, Die Fraktion der CDUBeratungsfolge:DatumGremium12.12.2012 <strong>Bezirk</strong>sverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin15.01.2013 Ausschuss <strong>für</strong> Bürgerdienste und Ordnungsamt16.01.2013 <strong>Bezirk</strong>sverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin12.02.2013 <strong>Bezirk</strong>samt20.02.2013 <strong>Bezirk</strong>sverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin06.08.2013 <strong>Bezirk</strong>samt21.08.2013 <strong>Bezirk</strong>sverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von BerlinMitteilung zur Kenntnisnahme<strong>Bezirk</strong>samtDrucks. Nr:0489/XIXÜberprüfung des Absoluten Halteverbots (Zeichen 283) in der PallasstraßeDie BVV fasste auf ihrer Sitzung am 16.01.13 folgenden Beschluss:Die <strong>Bezirk</strong>sverordnetenversammlung empfiehlt dem <strong>Bezirk</strong>samt, sich bei den zuständigenStellen (VLB) <strong>für</strong> die Aufhebung bzw. erheblichen Reduzierung des Absoluten Halteverbots(Zeichen 283) in der Pallasstraße in dem Bereich der Unterführung unter dem Pallasseumhindurch auf der nördlichen Straßenseite einzusetzen (in etwa in Höhe der Hausnummern 4und 6, 6A, wo sich die Auffahrten zu den Parkplätzen befinden).Das <strong>Bezirk</strong>samt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:Die hiesige Straßenverkehrsbehörde hatte sich darum bemüht, dem Beschluss der BVV zuentsprechen und das Haltverbot zu verkürzen. Diese gewünschte Verkürzung kann abernicht, wie geplant, erfolgen, da die <strong>für</strong> den Fließverkehr zuständige Verkehrslenkung Berlin(VLB), Zentrale Straßenverkehrsbehörde, diesem Vorhaben nicht zugestimmt hat. Für dieVerkehrslenkung sprechen Sicherheitsüberlegungen und ein möglicher schlechtererVerkehrsfluss gegen dieses Vorhaben. Die Stellungnahme lautet im <strong>Ein</strong>zelnen:„Im betrachteten Bereich befinden sich zwei Parkplatzein- und -ausfahrten. Die Sicht deröstlichen Ausfahrt würde durch den dann zugelassenen ruhenden Verkehr, insbesonderedurch die Straßenkrümmmung stark beeinträchtigt werden. Ausfahrende müssten sehr weitvorziehen und würden so ggf. den Fließverkehr behindern. <strong>Ein</strong>fahrende können den jetztfreigehaltenen Bereich als Abbiegefahrstreifen nutzen und sicher unbehindert Abbiegen. Zubeobachten war darüber hinaus, dass der Bereich (es sind ca. 5 Stellplätze) wiederholt zum<strong>Ein</strong>- und Aussteigen genutzt wird.Der fragliche Bereich dient tatsächlich der <strong>Ein</strong>fädelung des im Vorfeld zweispurigenFließverkehrs auf einen Fahrstreifen. Der Geradeausverkehr und der Linksabbieger aus derAbstimmungsergebnis:Kenntnis genommen:überwiesen:

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