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pdf/ca.6 MB - Ein Bezirk für Alle

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TOP 13.5erwartenden Besucherklientel auskennen und in der Lage sind, diese auch inkonfliktträchtigen Konstellationen zu sozialadäquatem Verhalten zu motivieren.4. Es ist zu klären, wer die Haftung sowohl <strong>für</strong> Sachschäden als auch <strong>für</strong> Personenschädenübernimmt. Nach III Nr. 15 SPAN haben die Nutzenden eine Haftpflichtversicherung <strong>für</strong>Risiken, die sich aus Nummer 14 SPAN ergeben, abzuschließen.5. Ebenso muss die Reinigung der Sporthalle nach der Veranstaltung sichergestellt sein.6. Geeignete Sporthallen, <strong>für</strong> die das Problem der Lärmbelästigung der Anwohner nichtbesteht, sind diejenigen, die am Rande der Stadt (Sporthalle am Baußnernweg) oder imGewerbegebiet (Sporthalle der Havelland-Grundschule), liegen.7. Ohne Berücksichtigung der Lärmproblematik kämen folgende Sporthallen in Betracht:Paul-Simmel-Grundschule, Friedrich-Bergius-Schule, Eckener-Gymnasium, Carl-Zeiss-Schule, Georg-von-Giesche Schule und die Schöneberger Sporthalle. Diese sind nichtmit dem Schulgebäude verbunden. Die Lage der Sporthalle im <strong>Bezirk</strong> sollte so gewähltwerden, dass sie auch fußläufig von der U-Bahn aus erreichbar ist. Zugleich wäre eswünschenswert, wenn sie sich im Umfeld der Jugendlichen befände, damit das Ziel desAggressionsabbaus auch erreicht werden kann.8. Die Beauftragung z. B. eines Vereines/ Trägers <strong>für</strong> Jugend- und Sozialarbeit in Kooperationmit einem Sportverein ist denkbar, jedoch muss hier<strong>für</strong> Personal eingesetztund finanziert werden. Für die Aufsicht und sportliche Betreuung werden bei einerTeilnehmerzahl von ca. 50 Kindern oder Jugendlichen unterschiedlichen Alters, soferneine große Halle zur Verfügung steht, mindestens vier Personen benötigt. Hinzu kommtReinigungspersonal und u. U. Personal <strong>für</strong> <strong>Ein</strong>gangskontrollen, um zu vermeiden, dassBesucher, die zum Sporttreiben nicht mehr im Stande sind, Zutritt erhalten, so dassdavon auszugehen, dass pro Abendveranstaltung mindestens ein Betrag von 500,00 €aufgewendet werden müssten. Hinzu treten Kosten <strong>für</strong> einen Rettungssanitäter, wie erbei allgemein öffentlichen aber auch größeren Veranstaltungen Vorschrift ist,insbesondere dann, wenn die Anzahl der potentiellen Besucher unbekannt ist.9. Die notwendige Qualifikation des einzusetzenden Personals dürfte in den Reihen derehrenamtlich Tätigen kaum zu finden sein. Ob die Ehrenamtlichen der Sportvereine <strong>für</strong>eine solche spezielle Veranstaltung beim Landessportbund Versicherungsschutzgenießen, muss ebenfalls in Zweifel gezogen werden. Dies bedarf einer rechtlichenPrüfung10. Ebenfalls nicht abgesichert sind die Bewirtschaftungskosten (Licht, Heizung, Wasser,Reinigung, etc.).Abschließend ist festzustellen, dass ein solches Projekt, auch nach <strong>Ein</strong>schätzung des<strong>Bezirk</strong>ssportbundes im <strong>Bezirk</strong>s Tempelhof-Schöneberg, weder ehrenamtlich realisiert werdenkann, noch den Sportvereinen – ohne dass im <strong>Ein</strong>zelnen die Versicherungsfragengeklärt sind – die Durchführung einer solchen Veranstaltung mit Nichtvereinsmitgliedernaufgegeben werden kann. In einer Diskussion im Sportausschuss mit Vereinsvertretern isteine negative Tendenz gegenüber einem solchen Vorhaben deutlich geworden.Berlin, den 08.08.2013Frau Schöttler, Angelika<strong>Bezirk</strong>samtFrau Kaddatz, JuttaSeite: 3/2

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