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Outputorientierte Evaluierung

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Output‐orientierte <strong>Evaluierung</strong> öffentlich geförderter FTI‐Programme<br />

Es geht demnach um die „Verankerung des Grundsatzes der Wirkungsorientierung unter<br />

Berücksichtigung der tatsächlichen [sic!] Gleichstellung von Frauen und Männern im gesamten<br />

Kreislauf der Haushaltsführung“. 6 Box 4 fasst die zentralen Ziele der zweiten Etappe der<br />

Haushaltsrechtsreform zusammen.<br />

Box 4: Ziele der zweiten Etappe der Haushaltsrechtsreform<br />

� Transparente Darstellung gegenüber Parlament und Öffentlichkeit, welche Wirkungsziele<br />

angestrebt werden und welche Maßnahmen mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen<br />

gesetzt werden, um diese zu erreichen<br />

� Erleichterung der Prioritätensetzung auf Ebene der Politik und davon abgeleitet in der<br />

Verwaltung<br />

� Förderung einer stärkeren Ergebnisverantwortlichkeit der Ressorts und der einzelnen<br />

haushaltsführenden Stellen<br />

� Ein zentrales Ziel der zweiten Etappe der Haushaltsrechtsreform ist die Verknüpfung der Kosten<br />

der Verwaltung mit den von ihr erbrachten Leistungen anstatt der bloßen Orientierung an den<br />

budgetierten Mitteln.<br />

� Ein wesentlicher Aspekt der Wirkungsorientierung ist auch das "Gender Budgeting", das mit der<br />

Haushaltsrechtsreform in Österreich eingeführt wird und dessen gesetzliche Grundlage bereits in<br />

der Bundesverfassung verankert ist. Bund, Länder und Gemeinden werden verpflichtet, bei der<br />

Haushaltsführung die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern anzustreben.<br />

http://m.bmf.gv.at/Budget/Haushaltsrechtsreform/2EtappederHaushalts_10081/_start.htm [16.11.2011].<br />

Auffallend an den Zielen der zweiten Etappe der Haushaltsrechtsreform ist die Betonung von<br />

Effizienzaspekten. Es geht demnach nicht nur um Orientierung am Output, sondern auch um eine<br />

Berücksichtigung des Input, der zur Erreichung des Outputs notwendig sind. Eine Überprüfung<br />

dieser Effizienzziele würde eine Effizienzanalyse erfordern, Effizienzanalysen werden jedoch in der<br />

Evaluation von F&E‐Maßnahmen eher selten durchgeführt.<br />

Im Rahmen der WHF definiert die Verwaltung in einem ersten Schritt Wirkungsziele, Maßnahmen<br />

zur Erreichung dieser Wirkungsziele sowie Indikatoren bzw. Kennzahlen, welche die Ziele<br />

operationalisieren. Weiterhin setzt sich die jeweilige Verwaltungseinheit auch numerisch<br />

bestimmte Ziele (Meilensteine), welche in einem jährlich stattfindenden Ist‐Soll‐Vergleich auf ihren<br />

Zielerreichungsgrad hin überprüft werden sollen. Das Monitoring der Zielerreichung<br />

(Wirkungscontrolling) erfolgt durch das Bundeskanzleramt. Materiell wirksame Sanktionen bei<br />

fehlender Zielerreichung sind bislang nicht vorgehsehen. Zu beachten ist, dass Ziele entsprechend<br />

der in Abbildung 9 dargestellten Budgetgliederung des Finanzrahmens auf mehreren Ebenen<br />

definiert werden und einander in sachlogischer Hinsicht hierarchisch zugeordnet werden, also<br />

Ziele auf Ebene der Untergliederungen (UG) werden konkretisiert auf Ebene der Global‐ und<br />

Detailbudgets. Demnach hat die WHF wenig mit herkömmlichen, externen <strong>Evaluierung</strong>en im FTI‐<br />

Bereich zu tun. Insbesondere ist festzustellen, dass es sich dabei um einen internen<br />

Verwaltungsprozess handelt, d.h. die mit der WHF verbundenen Aktivitäten erfolgen durch die<br />

Verwaltung selbst.<br />

6 http://m.bmf.gv.at/Budget/Haushaltsrechtsreform/2EtappederHaushalts_10081/_start.htm [16.11.2011].<br />

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