Outputorientierte Evaluierung
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Output‐orientierte <strong>Evaluierung</strong> öffentlich geförderter FTI‐Programme<br />
Es geht demnach um die „Verankerung des Grundsatzes der Wirkungsorientierung unter<br />
Berücksichtigung der tatsächlichen [sic!] Gleichstellung von Frauen und Männern im gesamten<br />
Kreislauf der Haushaltsführung“. 6 Box 4 fasst die zentralen Ziele der zweiten Etappe der<br />
Haushaltsrechtsreform zusammen.<br />
Box 4: Ziele der zweiten Etappe der Haushaltsrechtsreform<br />
� Transparente Darstellung gegenüber Parlament und Öffentlichkeit, welche Wirkungsziele<br />
angestrebt werden und welche Maßnahmen mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen<br />
gesetzt werden, um diese zu erreichen<br />
� Erleichterung der Prioritätensetzung auf Ebene der Politik und davon abgeleitet in der<br />
Verwaltung<br />
� Förderung einer stärkeren Ergebnisverantwortlichkeit der Ressorts und der einzelnen<br />
haushaltsführenden Stellen<br />
� Ein zentrales Ziel der zweiten Etappe der Haushaltsrechtsreform ist die Verknüpfung der Kosten<br />
der Verwaltung mit den von ihr erbrachten Leistungen anstatt der bloßen Orientierung an den<br />
budgetierten Mitteln.<br />
� Ein wesentlicher Aspekt der Wirkungsorientierung ist auch das "Gender Budgeting", das mit der<br />
Haushaltsrechtsreform in Österreich eingeführt wird und dessen gesetzliche Grundlage bereits in<br />
der Bundesverfassung verankert ist. Bund, Länder und Gemeinden werden verpflichtet, bei der<br />
Haushaltsführung die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern anzustreben.<br />
http://m.bmf.gv.at/Budget/Haushaltsrechtsreform/2EtappederHaushalts_10081/_start.htm [16.11.2011].<br />
Auffallend an den Zielen der zweiten Etappe der Haushaltsrechtsreform ist die Betonung von<br />
Effizienzaspekten. Es geht demnach nicht nur um Orientierung am Output, sondern auch um eine<br />
Berücksichtigung des Input, der zur Erreichung des Outputs notwendig sind. Eine Überprüfung<br />
dieser Effizienzziele würde eine Effizienzanalyse erfordern, Effizienzanalysen werden jedoch in der<br />
Evaluation von F&E‐Maßnahmen eher selten durchgeführt.<br />
Im Rahmen der WHF definiert die Verwaltung in einem ersten Schritt Wirkungsziele, Maßnahmen<br />
zur Erreichung dieser Wirkungsziele sowie Indikatoren bzw. Kennzahlen, welche die Ziele<br />
operationalisieren. Weiterhin setzt sich die jeweilige Verwaltungseinheit auch numerisch<br />
bestimmte Ziele (Meilensteine), welche in einem jährlich stattfindenden Ist‐Soll‐Vergleich auf ihren<br />
Zielerreichungsgrad hin überprüft werden sollen. Das Monitoring der Zielerreichung<br />
(Wirkungscontrolling) erfolgt durch das Bundeskanzleramt. Materiell wirksame Sanktionen bei<br />
fehlender Zielerreichung sind bislang nicht vorgehsehen. Zu beachten ist, dass Ziele entsprechend<br />
der in Abbildung 9 dargestellten Budgetgliederung des Finanzrahmens auf mehreren Ebenen<br />
definiert werden und einander in sachlogischer Hinsicht hierarchisch zugeordnet werden, also<br />
Ziele auf Ebene der Untergliederungen (UG) werden konkretisiert auf Ebene der Global‐ und<br />
Detailbudgets. Demnach hat die WHF wenig mit herkömmlichen, externen <strong>Evaluierung</strong>en im FTI‐<br />
Bereich zu tun. Insbesondere ist festzustellen, dass es sich dabei um einen internen<br />
Verwaltungsprozess handelt, d.h. die mit der WHF verbundenen Aktivitäten erfolgen durch die<br />
Verwaltung selbst.<br />
6 http://m.bmf.gv.at/Budget/Haushaltsrechtsreform/2EtappederHaushalts_10081/_start.htm [16.11.2011].<br />
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