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doktorarbeit

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Kapitel 5<br />

_______________________________________________________________________________________________________<br />

gen) und die Finanzierung (zum Beispiel über eine Steuer oder über Beitragsleistungen)<br />

können sich die Verfasser der Studie unterschiedliche Ausprägungen vorstellen.<br />

In ihrem Gutachten untersuchen OPIELKA und STRENGMANN-KUHN, ob das Modell kostenneutral<br />

finanzierbar ist. Auf Basis der Daten des SOEP für das Jahr 2004 gelangt<br />

die Studie zu dem Ergebnis, dass ein Bürgergeld nach Grundmodell 1 kostenneutral<br />

zu finanzieren ist. Es zeigt sich jedoch auch, dass zur Finanzierung der Gesundheitsprämie<br />

die Steuersätze des ALTHAUS–Modells erhöht werden müssten.<br />

Zur Finanzierung der Gesundheitsprämie zusätzlich zum Grundeinkommen nach<br />

Modell 1 wäre im Ergebnis eine Transferentzugsrate von 80 Prozent und ein Spitzensteuersatz<br />

von 35 Prozent oder alternativ eine Transferentzugsrate von 70 Prozent<br />

bei einem Spitzensteuersatz von 40 Prozent erforderlich. OPIELKA und<br />

STRENGMANN-KUHN weisen darauf hin, dass trotz dieser über dem Vorschlag von<br />

ALTHAUS befindlichen Steuersätze die Durchschnittsbelastung deutlich unterhalb der<br />

gegenwärtigen Belastungsquoten liegt. Alternativ schlagen OPIELKA und<br />

STRENGMANN-KUHN (2007, S. 10) die Finanzierung der Gesundheitsprämie unabhängig<br />

vom Bürgergeld vor (Grundmodell 2) und darüber hinaus die Einführung einer<br />

Lohnsummensteuer bei den Unternehmen oder eine Sozialsteuer, die sie sich auch<br />

in Form einer Konsumsteuer vorstellen können.<br />

HOHENLEITNER und STRAUBHAAR (2007, S. 105) betrachten bezüglich der Berechnungen<br />

von OPIELKA und STRENGMANN-KUHN das von diesen zugrunde gelegte Vorsichtsprinzip<br />

und weisen darauf hin, dass sich „[die] Einnahmesituation des Fiskus<br />

[...] dabei um etwa 170 bis gut 300 Mrd. Euro günstiger darstellen [dürfte] als im Gutachten<br />

ausgewiesen“. Im Hinblick auf hierzu erforderliche weitere Finanzierungsquellen<br />

kann einer der Anknüpfungspunkte die von WERNER und HARDORP vorgetragene<br />

Finanzierungsform auf dem Wege einer Konsum- beziehungsweise Mehrwertsteuer<br />

sein.<br />

Der Vorschlag von ALTHAUS stellt eine Abkehr von den gegenwärtig überwiegend<br />

beitragsfinanzierten Sozialversicherungssystemen dar, nämlich hin zu einer verstärkten<br />

Einkommensteuerfinanzierung. Vor diesem Hintergrund kann das Modell von<br />

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