doktorarbeit
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Finanzierung aus quantitativer, mathematisch-statistischer Sicht<br />
_______________________________________________________________________________________________________<br />
6.5 Frage der Finanzierbarkeit (fast) bedingungslosen Grundein-<br />
kommens gestaffelter Höhen<br />
6.5.1 Finanzierung eines fast bedingungslosen Grundeinkommens in<br />
gestaffelten Höhen<br />
Aus Abbildung 6.1 geht hervor: Finanzielle Armut einzelner Personen – sagen wir<br />
weniger Nettoeinkommen als 900 Euro im Monat – kann nur in den beiden niedrigsten<br />
(Netto-)Einkommensklassen vorkommen, das heißt in den Klassen b und c (vgl.<br />
Tabelle 6.1, Spalten b und c):<br />
Klasse b besteht aus 3,3 Mio. Personen mit einem monatlichen Durchschnittseinkommen<br />
von netto 648 Euro, Klasse c aus 6,0 Mio. Personen mit einem monatlichen<br />
Durchschnittseinkommen von netto 865 Euro. Gehen wir an dieser Stelle davon aus,<br />
dass ein Mensch mit einem monatlichen Nettoeinkommen von 900 Euro oder mehr<br />
im Jahr 2003 nicht als finanziell arm zu bezeichnen war (und erst recht nicht ein privater<br />
Haushalt mit mehreren Personen, von denen bei Gleichverteilung des Haushaltsnettoeinkommens<br />
jede monatlich ein Nettoeinkommen von mehr als 900 Euro<br />
hatte), dann liegt zur Armutsbekämpfung folgendes Vorgehen nahe:<br />
- Jede Person der niedrigsten Einkommensklasse erhält ein monatliches<br />
Grundeinkommen von<br />
900 Euro – 648 Euro � 252 Euro,<br />
womit das durchschnittliche monatliche Nettoeinkommen pro Kopf von 648<br />
Euro auf 900 Euro ansteigt; vgl. Abbildung 6.1.<br />
- Jede Person der zweitniedrigsten Einkommensklasse erhält ein monatliches<br />
Grundeinkommen von<br />
900 ���� � 865 ���� � 35 ����,<br />
das heißt auch hier steigt das durchschnittliche monatliche Nettoeinkommen auf 900<br />
Euro an.<br />
Wir sprechen in beiden Fällen vom fast bedingungslosen Grundeinkommen, weil geprüft<br />
werden muss, wie hoch das durchschnittliche monatliche Nettoeinkommen ist.<br />
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