doktorarbeit
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Finanzierung aus quantitativer, mathematisch-statistischer Sicht<br />
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6.4 Frage der Finanzierbarkeit bedingungslosen Grundeinkom-<br />
mens gleicher Höhe für alle<br />
Viele Befürworter der Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens sind der<br />
Auffassung, dass die Höhe dieses Grundeinkommens für alle gleich sein soll. Gegnern<br />
dieser „Wohltat für Reiche“ antworten sie: Die Steuerfreibeträge bei der Einkommensteuer,<br />
die ebenfalls für alle, also auch für „die Reichen“ gelten, müssten sie<br />
dann ebenfalls anprangern.<br />
Die Frage der Kosten eines bedingungslosen Grundeinkommens für alle ist leicht zu<br />
beantworten für den Fall, dass es steuer- und sozialabgabenfrei bleiben soll.<br />
Ist ��� die Anzahl der für das monatliche Grundeinkommen von � �� ins Auge<br />
gefassten Bevölkerung, so sind die monatlichen Kosten des Grundeinkommens<br />
gleich � ∙� und die jährlichen Kosten gleich 12∙�∙�. Zum Beispiel würde ein mo-<br />
natliches Grundeinkommen der Höhe � � 500 ���� für die � � 80,839 ���. Perso-<br />
nen (EVS 2003) kosten:<br />
das heißt jährlich:<br />
� ∙ � � 500 ∙ 80,839 ���. � 40,420 ���. ����,<br />
12 ∙ 500 ∙ 80,839 ��� � 485,034 ���. ����.<br />
Selbst bei diesem hohen Aufwand wäre übrigens nicht gesichert, dass jede der<br />
80,839 Personen in 2003 ein Einkommen von monatlich mindestens 800 Euro gehabt<br />
hätte: Die 648 Euro der untersten Einkommensklasse (3,304 Mio. Personen,<br />
vgl. Abbildung 6.1) sind ja monatliche Durchschnittseinkommen pro Kopf. Würden<br />
die 12,16 Mio. Kinder des Alters von 0 bis unter 15 Jahren (Deutschland, 2003) pro<br />
Kopf nur 250 Euro Grundeinkommen erhalten, reduzierten sich die obigen monatlichen<br />
Grundeinkommenskosten von 40,42 Mrd. Euro auf 37,380 Mrd. Euro und die<br />
jährlichen Grundeinkommenskosten von 485,034 Mrd. Euro auf 448,554 Mrd. Euro.<br />
Werden auf die Summe aus dem bisher zu versteuerndem Einkommen und dem<br />
bedingungslosen Grundeinkommen jeweils Einkommensteuer und Sozialabgaben<br />
erhoben, so wäre das bedingungslose Grundeinkommen von dem Makel einer<br />
„Wohltat für Reiche“ teilweise befreit; dafür würde ja insbesondere die Progression<br />
der Einkommensteuer sorgen. Dann würde mindestens ein Drittel des ausgezahlten<br />
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