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Finanzierung aus quantitativer, mathematisch-statistischer Sicht<br />

_______________________________________________________________________________________________________<br />

6.4 Frage der Finanzierbarkeit bedingungslosen Grundeinkom-<br />

mens gleicher Höhe für alle<br />

Viele Befürworter der Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens sind der<br />

Auffassung, dass die Höhe dieses Grundeinkommens für alle gleich sein soll. Gegnern<br />

dieser „Wohltat für Reiche“ antworten sie: Die Steuerfreibeträge bei der Einkommensteuer,<br />

die ebenfalls für alle, also auch für „die Reichen“ gelten, müssten sie<br />

dann ebenfalls anprangern.<br />

Die Frage der Kosten eines bedingungslosen Grundeinkommens für alle ist leicht zu<br />

beantworten für den Fall, dass es steuer- und sozialabgabenfrei bleiben soll.<br />

Ist ��� die Anzahl der für das monatliche Grundeinkommen von � �� ins Auge<br />

gefassten Bevölkerung, so sind die monatlichen Kosten des Grundeinkommens<br />

gleich � ∙� und die jährlichen Kosten gleich 12∙�∙�. Zum Beispiel würde ein mo-<br />

natliches Grundeinkommen der Höhe � � 500 ���� für die � � 80,839 ���. Perso-<br />

nen (EVS 2003) kosten:<br />

das heißt jährlich:<br />

� ∙ � � 500 ∙ 80,839 ���. � 40,420 ���. ����,<br />

12 ∙ 500 ∙ 80,839 ��� � 485,034 ���. ����.<br />

Selbst bei diesem hohen Aufwand wäre übrigens nicht gesichert, dass jede der<br />

80,839 Personen in 2003 ein Einkommen von monatlich mindestens 800 Euro gehabt<br />

hätte: Die 648 Euro der untersten Einkommensklasse (3,304 Mio. Personen,<br />

vgl. Abbildung 6.1) sind ja monatliche Durchschnittseinkommen pro Kopf. Würden<br />

die 12,16 Mio. Kinder des Alters von 0 bis unter 15 Jahren (Deutschland, 2003) pro<br />

Kopf nur 250 Euro Grundeinkommen erhalten, reduzierten sich die obigen monatlichen<br />

Grundeinkommenskosten von 40,42 Mrd. Euro auf 37,380 Mrd. Euro und die<br />

jährlichen Grundeinkommenskosten von 485,034 Mrd. Euro auf 448,554 Mrd. Euro.<br />

Werden auf die Summe aus dem bisher zu versteuerndem Einkommen und dem<br />

bedingungslosen Grundeinkommen jeweils Einkommensteuer und Sozialabgaben<br />

erhoben, so wäre das bedingungslose Grundeinkommen von dem Makel einer<br />

„Wohltat für Reiche“ teilweise befreit; dafür würde ja insbesondere die Progression<br />

der Einkommensteuer sorgen. Dann würde mindestens ein Drittel des ausgezahlten<br />

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