doktorarbeit
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Grundeinkommen und arbeitsteiliges Wirtschaftsleben<br />
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Wie aus der Abbildung 2.1 ersichtlich ist, beträgt die Negativsteuer bei einem<br />
Zensiten ohne Konsumausgaben 500 Euro. Bei Konsumausgaben in Höhe von 1000<br />
Euro nimmt die Negativsteuer den Wert Null an. Bei Konsumausgaben von mehr als<br />
1000 Euro wird aus dem Transfer eine Steuerbelastung. Diese steigt dann weiter<br />
linear mit der Höhe der Konsumausgaben an (vgl. zur Progression in der Konsumbesteuerung<br />
auch unten Abschnitt 4.1.3).<br />
In den folgenden Abschnitten 2.1.1 bis 2.1.4 wird die Idee der Konsumbesteuerung<br />
als Überbegriff zur Mehrwertsteuer aus der Arbeitsteilung hergeleitet.<br />
2.1.1 Veränderte Leistungsbeziehungen im arbeitsteiligen Wirtschafts-<br />
leben<br />
In der Zeit weitgehender realwirtschaftlicher Selbstversorgung musste ein einzelner<br />
Mensch oder ein Familienverband nur wenig hinzukaufen, das er zum Überleben benötigte.<br />
Das Handelsvolumen solcher Subsistenzwirtschaften ist daher – verglichen<br />
mit dem moderner Ökonomien – gering. Je mehr Arbeitsteilung in das Wirtschaftsleben<br />
Einzug hält, etwa durch Manufaktur und Industrialisierung, desto größer sind die<br />
Volumina, die an den Märkten gehandelt werden. Da der einzelne Mensch seine<br />
Wirtschaftsleistungen (produzierte Waren und Dienstleistungen) dann im Wesentlichen<br />
nicht für sich, sondern für seine Mitmenschen erbringt – dies ist für die Arbeitsteilung<br />
charakteristisch –, muss er seine Leistungen verkaufen, um im Gegenzug die<br />
Leistungen anderer erwerben zu können. Die Leistungserbringung kann hierbei von<br />
einem Einzelnen – etwa einem Ein-Mann-Handwerksbetrieb – oder von ganzen Konzernen<br />
geleistet werden. Das zugrunde liegende Prinzip ist stets ein Miteinander-<br />
Füreinander-Leisten (WERNER (2004, S. 4-8)).<br />
2.1.2 Die Entwicklungen im Wirtschaftsleben erfordern eine zeitgemäße<br />
Form der Besteuerung<br />
Jeder Marktteilnehmer leistet für andere. Wenn er seine Leistung verkauft, muss er<br />
die Kosten, die bei ihrer Herstellung angefallen sind, durch den beim Verkauf erzielten<br />
Preis decken. Dies gilt sowohl für die Kosten für den Erwerb von Vorleistungen<br />
als auch für die Kosten, die bei der Weiterverarbeitung anfallen, beispielsweise Lebenshaltungskosten<br />
der an der Weiterverarbeitung Beteiligten. Die Kosten für die<br />
gesamte erzielte Wertschöpfung tragen letztlich stets die Kunden als Empfänger ei-<br />
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